Werden Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls, ersetzt die Hausratversicherung den Wert der aus Ihrer Wohnung gestohlenen Einrichtungsgegenstände, Wertsachen und kommt für Beschädigungen (Folgeschäden) auf. Darunter fallen nicht nur die entwendeten Gegenstände, sondern auch die Kosten, die durch Aufräum- und Reparaturarbeiten nach dem Einbruch entstehen.
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Sie schließt den Großteil der in einer Wohnung befindlichen Gegenstände (Hausrat) wie Möbel, Elektronik und Wertsachen ein. Die Hausratversicherung leistet bei einer Vielzahl von Schadenursachen wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel - aber auch bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt stetig. Eine Hausratversicherung kann hier sinnvollen Schutz bieten.
Der Hausrat wird in der Regel zum Wiederbeschaffungswert versichert. Das ist die Summe, die der Geschädigte für den Ersatz der gestohlenen bzw. beschädigten Gegenstände im neuwertigen Zustand bezahlen müsste. Des Weiteren kommt die Versicherung für Reparaturkosten bei aufgebrochenen Fenstern und Türen sowie für die Beseitigung von Vandalismusschäden auf. Sollte die Wohnung zwischenzeitlich wegen Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar sein, zahlt die Hausratversicherung auch die Übernachtungskosten im Hotel.
Eine einfache Hausratversicherung deckt oft nicht alles ab. Wird ein Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (z. B. Schlüssel verloren) herbeigeführt, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt. Auch Schäden, die durch Trickbetrug oder Kreditkartenmissbrauch entstehen, sind meist nicht mitversichert. Die NÜRNBERGER Hausratversicherung bietet umfassenden Schutz und sichert auch viele irreguläre Schadenfälle wie Phishing-Schäden, Diebstahl aus dem Auto oder grobe Fahrlässigkeit mit ab.
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Neben der Installation einer Alarmanlage oder dem Anbringen einer Videokamera bietet Smart-Technologie eine gute Präventivmaßnahme, um Einbrecher abzuschrecken. Durch die Installation einer App haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf das Videomaterial Ihres Hauses. Außerdem hilft Ihnen die App auch, wenn Sie unterwegs oder im Urlaub sind. Sie können nämlich dadurch jederzeit bequem Lichter ein- und ausschalten, um den Eindruck zu erwecken, jemand sei zu Hause. Falls Sie nicht auf eine Handy-App vertrauen wollen, können Sie sich auch einen Fernsehsimulator besorgen. Durch simuliertes TV-Licht täuscht das Gerät einen eingeschalteten Fernseher vor und lässt potenzielle Einbrecher annehmen, es würde sich jemand in der Wohnung befinden. Dieses Feature bietet sich vor allem bei Dunkelheit an, kann aber auch tagsüber genutzt werden.
Es ist die schönste Zeit des Jahres, Sie sind im wohlverdienten Urlaub, ein wunderbarer Tag geht zu Ende und dann das: Die Tür des Hotelzimmers ist aufgebrochen, die Wertsachen und das Notebook fehlen. Wer kommt für den Schaden auf, wenn im Ausland Eigentum abhandenkommt? Die klare Antwort lautet: Es kommt darauf an…
Wenn es tatsächlich so passiert, wie in unserem Beispiel beschrieben, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit abgesichert. Zumindest, wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen. Denn die meisten Hausratversicherungen greifen auch im Ausland. Der entsprechende Passus nennt sich „Außenversicherung“ und greift bei Auslandsaufenthalten von bis zu maximal drei Monaten. Es gibt allerdings Einschränkungen: Der versicherte Höchstbetrag ist begrenzt (bei uns beispielsweise auf üppige 15 Prozent der Versicherungssumme und maximal 15.000 Euro). Außerdem greift sie nicht immer. Bei Raub oder Einbruchdiebstahl zahlt die Hausrat anstandslos, bei einem klassischen Verlust oder einfachem Diebstahl allerdings nicht. Der gewaltsame Handtaschenraub und der Diebstahl aus dem Hotelzimmer sind also abgesichert, der Diebstahl des Portemonnaies aus der Strandtasche, wenn man kurz schwimmen ist, nicht. Noch etwas: Das Gepäck im Auto ist in der Hausrat nur dann abgesichert, wenn der Wagen in einem geschlossenen Gebäude steht, einer Garage zum Beispiel oder einem Parkhaus mit Schranke.
Wer sich wirklich umfassend absichern will, stockt seine Hausratversicherung auf und schließt dazu noch eine Gepäckversicherung ab. Sie bietet umfassenden Zusatzschutz für viele Fälle, in denen die Hausrat eben doch nicht zahlt. Übrigens: Bei einer Flugreise ist für die Zeit des Fluges die Airline verantwortlich für Ihr Gepäck, bei einer Pauschalreise haftet der Reiseveranstalter. Bei Bahn-, Schiffs- und Busreisen sind Sie als Reisender hingegen meistens selber für Ihre Sachen verantwortlich. Die Versicherungen der entsprechenden Unternehmen haften nur in den seltensten Fällen.
Wenn es passiert ist, heißt es schnell und richtig handeln. Informieren Sie die Polizei, gegebenenfalls die Hotelleitung oder den Eigentümer der Ferienwohnung. Erstellen Sie eine Liste aller geklauten Gegenstände. Sperren Sie sofort sämtliche entwendeten Bank- und Kreditkarten. Fehlen Ausweisdokumente, wenden Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat. Hierbei unterstützt Sie Ihre Reiseleitung. Als Individualreisender finden Sie Hilfe auf der Webseite vom Auswärtigen Amt. Sind diese Sofort-Maßnahmen erledigt, wenden Sie sich als nächstes an ihre Versicherung. Die umgehende Schadenmeldung gehört zu Ihren Pflichten, um den Schutz aufrecht zu erhalten. Außerdem kann die Versicherung Sie auch im Ausland mit Rat und Tat unterstützen, passende Ansprechpartner für Sie finden und beratend zur Seite stehen.
Wer ins Ausland reist, sollte sich vorbereiten. Die wichtigsten Tipps und Tricks auf einen Blick:
Fazit: Dank des umfassenden Schutzes Ihrer Hausratversicherung und gegebenenfalls Gepäckversicherung, der Unterstützung durch kompetente Ansprechpartner vor Ort und die Zusatz-Versicherungen vieler Reiseanbieter sind Sie in vielen Fällen weitgehend abgesichert. Am besten ist aber natürlich, wenn das Unglück gar nicht erst passiert. Wir wünschen Ihnen auf alle Fälle schöne und möglichst sichere Urlaubstage! |