Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist ein Energieausweis Pflicht.
Wenn Sie das Haus selbst genutzt haben entfällt die Spekulationsfrist von 10 Jahren.
Löschung von Rechten Dritter
Besteht für die Immobilie ein Wohnrecht, sollte es vor dem Verkauf gelöscht werden, da es sich wertmindernd auswirken kann. Hierfür wenden Sie sich an eine:n Notar:in, der:die die Kosten für die Löschung anhand des Alters des Wohnberechtigten festlegt. Bei einem 80-jährigen Wohnberechtigten dient beispielsweise der dreifache Jahreswert des Wohnrechts als Berechnungsgrundlage.
Was, wenn eine Partei den:die Makler:in beauftragt?
Falls nur eine Partei den:die Makler:in beauftragte, gilt zusätzlich, dass der:die Auftraggeber:in des:der Makler:in nachweisen muss, das die Courtage bereits gezahlt wurde. Erst dann ist die andere Partei verpflichtet, ihren Anteil zu zahlen.
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Tipp: Der aktuelle Artikel befindet sich in Phase 2: In unseren 4 Phasen eines Verkaufsprozesses informieren wir Sie rund um den Verkauf und beantworten all Ihre Fragen. |