Wo bekomme ich einen behindertenausweis

Wichtige Informationen und Antrag eines Schwerbehindertenausweises

Je nach Schwere der Behinderung können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Einen Schwerbehindertenausweis erhält, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und seinen Lebensmittelpunkt (Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz) in Deutschland hat.

Wann liegt eine Schwerbehinderung vor?

Die Skala der Schwerbehinderung reicht von 10 bis 100, allerdings liegt erst ab einem Grad der Behinderung von 50 eine Schwerbehinderung vor. Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss sich diese Beeinträchtigung in allen Lebenslagen über mehr als 6 Monate zeigen.

Wann sollte ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt werden? und wo?

Sobald klar ist, dass Sie eine dauerhafte Behinderung, Erkrankung oder Beeinträchtigung haben. Da manche Krankheiten oder Beeinträchtigungen schleichend kommen, sollten Sie schnellstmöglich die Initiative ergreifen und einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Ob eine Antragstellung Erfolg haben wird, können die Mitarbeiter der Sozialstationen von Krankenhäusern oder Rheaeinrichtungen gut abschätzen. Für die Antragstellung gibt es keine bundesweite Regelung. Im Normalfall kann ein Antrag jedoch bei den Kommunen gestellt werden. Diese können hierzu jedoch Auskunft geben, wie die Regelung in Ihrem Kreis gehandhabt wird und welche Behörde einen Schwerbehindertenausweis ausstellt.

Wie muss ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden?

Den Antrag auf Schwerbehinderung kann man entweder durch ein formloses Schreiben oder einem Antragsformular, dass man bei der zuständigen Behörde anfordern kann, beantragen. In manchen Ämtern kann der Antrag auch schon über das Internet

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gestellt werden. Es ist aber zu empfehlen, ein Antragsformular zu verwenden, damit sichergestellt ist, dass alle notwendigen Fragen für Ihren Erstantrag gleich beantwortet sind und sich das Prozedere nicht unnötig verzögert. Wenn Sie alle Angaben wahrheitsgetreu und umfassend gemacht sowie alle notwendigen Unterlagen beigelegt haben, schicken Sie diesen an die für Sie zuständige Behörde. Wurde der Antrag auf Schwerbehinderung genehmigt, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von der Behörde. Wurde Ihnen mindestens ein GdB von 50 zuerkannt, erhalten Sie automatisch einen Behindertenausweis. Wurde der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis abgelehnt bzw. eine Schwerbehinderung unter GdB erteilt, könne sie innerhalb der Widerspruchsfrist einen Widerspruch einlegen.

Ratschläge zum richtigen Beantragen eines Schwerbehindertenausweises

Die Feststellung einer Schwerbehinderung wird meist nach Aktenlage entschieden; Sie müssen deshalb alle Informationen, die Sie betreffen, dem Gutachter mitteilen.

  • Nehmen Sie sich Zeit zum Ausfüllen des Antrags. Je gründlicher und umfassender der Antrag ausgefüllt ist, umso besser die Chancen auf eine richtige Einstufung des GdB.
  • Nehmen Sie sich zum Ausfüllen des Antrags (und auch für einen evtl. Widerspruch), kompetente Hilfe in Anspruch.
  • Nennen Sie alle Grunderkrankung nebst dadurch entstehenden Beeinträchtigungen.
  • Setzen Sie Ihren Arzt in Kenntnis, dass Sie einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben. Der Arzt ist daruch vorbereitet und kann Auskünfte für evtl. Rückfragen von der Behörde erteilen
  • Bitten Sie Ihren Arzt, in seinen Befundberichten nicht nur Ihre Krankheiten und Behinderungen aufzuführen, sondern auch, welche Einschränkungen Sie mit dieser Krankheit haben. Diese Beschreibungen tragen maßgeblich zur Einstufung des GdB bei.
  • Sie können schon beim Antrag die von Ihnen gewünschten Merkzeichen eintragen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Gutachter.
  • Legen Sie alle aktuellen Krankenberichte und Unterlagen dem Antrag bei.
  • Beifügung eines Lichtbildes.
  • Fügen Sie eine Schweigepflichtsentbindung all Ihrer behandelnden Ärzte bei zwecks Auskunftserteilung an den Gutachter.
  • Reichen Sie immer nur Kopien von Arztberichte usw. ein.
  • Erstellen Sie eine Kopie Ihres fertigen Antrages, falls noch Fragen während der Genehmigungsphase entstehen.

Wer hilft beim Ausfüllen des Antrags?

  • Sozialstationen von Reha-Einrichtungen.
  • Auch Krankenhäuser haben eine Sozialstation, die beim Ausfüllen des Antrags behilflich sind.
  • Die Pflegestützpunkte sind ebenfalls dafür zuständig, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich zu sein.
  • Sozialverbände wie der VdK oder der Sozialverband Deutschland
  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ein Video in Gebärdensprache veröffentlicht

Müssen bei der Antragsstellung schon Merkzeichen eingesetzt werden?

Wenn Sie den Antrag ausfüllen, sollen Sie ankreuzen, welche Merkzeichen auf Sie zutreffen. Sie können diese Felder ausfüllen, oder auch nicht. Sie dienen lediglich als Anhaltspunkt. Über die Ihnen zustehenden Merkzeichen entscheidet der Gutachter.

Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Prinzipiell müssen beim Antrag auf Erstfeststellung keine Unterlagen beigefügt werden. Je mehr Unterlagen der Gutachter zur Verfügung hat, umso umfassender kann er sich über den Zustand und die Verfassung des Antragstellers informieren. Deshalb kann es nicht schaden, folgende Unterlagen beizulegen:

  • Aktuelle Atteste und Berichte von Ärzten, Kliniken usw.
  • ärztliche Gutachten, Pflegegutachten, Laborbefunde, Röntgenbilder, Entlassungsberichte
  • Stellungnahme des Hausarztes zu Ihrem Gesundheitszustand kann beigefügt werden
  • Ein Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis

Wie lange dauert das Feststellungsverfahren? Welche Kosten entstehen? Gültigkeit des Ausweises?

Die Dauer des Feststellungsverfahren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Je ausführlicher ein Antrag ausgearbeitet ist, umso schneller kann die Feststellung der Behinderung vonstatten gehen. Muss der Gutachter keine weiteren Unterlagen von Ärzten anfordern, entstehen auch keine "weiteren" Kosten für z. B. Kopien und Arztberichte. Für die Feststellung einer Schwerbehinderung entstehen keine Kosten.

Wo ist der Schwerbehindertenausweis gültig?

Die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises ist auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt.

Den Erstantrag oder Folgeantrag auf Schwerbehinderung können Sie im Formular

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oder direkt online
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stellen.

Menschen mit Behinderungen

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Als Behinderung wird jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung bezeichnet, die dauerhaft zu Einschränkungen und damit zu sozialen Beeinträchtigungen führt. Dabei ist unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder seit Geburt besteht.

Wer Sonderrechte und so genannte Nachteilsausgleiche wie besonderen Kündigungsschutz oder steuerliche Vergünstigungen erhalten möchte, muss sich eine solche Einschränkung amtlich bestätigen lassen. Denn nur wer als schwerbehindert gilt, hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Auf Antrag beim Landratsamt stellen ärztliche Gutachter das Vorliegen und den Grad der Behinderung (GdB) fest . Rechtsgrundlage ist § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch.

Maßeinheit für den Grad der Einschränkung

Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Er ist in Zehnerschritten von 10 bis 100 eingeteilt.

Gesundheitsstörungen, die keinen GdB von mindestens 10 erreichen, gelten nicht als Behinderung. Eine Feststellung über den Grad der Behinderung wird nur getroffen, wenn insgesamt ein GdB von wenigstens 20 vorliegt. Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Hierfür werden jedoch nicht die einzelnen GdB addiert, sondern die festgestellten Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen in ihrer Gesamtheit betrachtet. Die Kriterien für die Bestimmung des Grads der Behinderung sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt.

Schwerbehindertenausweis für Sonderrechte und Nachteilsausgleiche

Wer einen GdB von 50 hat, gilt als schwerbehindert und hat damit Anspruch auf einen  Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis enthält Angaben zum Grad der Behinderung und Merkzeichen für spezifische Behinderungen wie „H“ für hilflos oder „Gl“ für gehörlos. Der Ausweis ist bundesweit gültig.   Die Beantragung und Ausstellung des Ausweises ist kostenlos. Er kann unbefristet ausgestellt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sich der Gesundheitszustand wieder bessert.

Seit dem 1. Januar 2013 wird der Schwerbehindertenausweis in Baden-Württemberg als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er ist benutzerfreundlicher als der bisherige Ausweis in Papierform, denn die neue Karte enthält den Nachweis der Schwerbehinderung in englischer Sprache sowie eine Kennzeichnung in Brailleschrift. So können sehbehinderte Menschen den Ausweis von Karten gleicher Größe unterscheiden. Die alten Ausweise sind aber weiterhin gültig; es besteht keine Umtauschpflicht.