Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung

Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1889 war ein Meilenstein für die Sozialversicherung in Deutschland. Über 125 Jahre sind seitdem vergangen, in denen die Rentenversicherung stets stabil und doch beweglich genug geblieben ist, um auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Die vielfältigen gesetzlichen Aufgaben werden von verschiedenen Bereichen umgesetzt.

Die Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst führt das gesamte Rentenverfahren unter Einbeziehung der ausländischen Versicherungsträger durch. Bei Beratungstagen und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland, besonders in den Nachbarländern, bietet die DRV kompetente Beratung und Aufklärung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält die “Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ (DSRV). Sie vergibt die Versicherungsnummern und ist Datenannahme- und -verteilstelle für den Datenaustausch der Rentenversicherungsträger untereinander und von der Rentenversicherung zu den Kommunen, den Sozial- und Familiengerichten und der Finanzverwaltung. Den Versicherten bietet die DSRV das Portal für Online-Dienste. Die DSRV koordiniert das Rentenzahlverfahren mit dem Renten Service der Deutschen Post AG und den Rentenversicherungsträgern.

Die mit der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) verbundenen Aufgaben wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.


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  • Autohaus verweigert gesetzliche Zahlungsmittel? Regulator schrieb am 10.09.2021, 21:31 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Autos werden in der Regel bar bezahlt. Nehmen wir mal an, der Kunde bestellt ein Auto und will es dann bar bezahlen. Über 10.000€ sind lt. Geldwäschegesetz lediglich die Personalien festzuhalten. Das Autohaus verweigert aber die Angabe von Bargeld mit der Begründung, über 8000€ müßte das Autohaus nachweisen, das der Kunde das Geld... » weiter lesen

  • Rentenkasse der Deutsche Rentenversicherung Aralı schrieb am 28.02.2021, 08:32 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Ein arbeiter bekommt auf seine kranheit‘s fall, auf dauer, eine Volle Erwerbsminderungsrente von 356,45€ monatlich , so jetzt kommt der Rentner aber nicht um die Runden mit seiner 356,45€ er muss miete zahlen u.s.w. Und sofort jetzt würde ich wissen wollen ob der Rentner dazu verdienen kann wenn ja bis wieviel Euro im Jahr gibt es da... » weiter lesen

  • Gesetzliche Pausenregelung bei Nettoarbeitszeit zwischen 9h01min und 09h15min TobiZ schrieb am 15.10.2020, 11:52 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Hallo zusammen,evtl. kann jemand diesen fiktiven Fall beurteilen:Man stelle sich vor die tägliche Nettoarbeitszeit beträgt 8h30min. Die festgelegte Mittagspause beträgt 30min. Diese kann zwischen 12:00 und 14:00 Uhr gemacht werden.Ein Arbeitnehmer macht an 100 Tagen Überstunden und sticht nach einer Nettoarbeitszeit von 9h01min aus, er... » weiter lesen

  • gibt es einen Freibetrag beim Pfänden der privaten Rentenversicherung? Frangender schrieb am 13.05.2019, 18:06 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    folgender fiktiver Fall.Der Insolvenzverwalter plant eine private Rentenversicherung auf zulösen und zu verwerten.Die betreffende Schuldnerin hat diese Versicherung vor der Insolvenz pfändungssicher gemacht. Der Insolvenzverwalter will den Vertrag trotzdem aufkündigen und das angesparte Geld verwerten.Ist eine Kündigung durch den... » weiter lesen

  • Forderung der Rentenversicherung gerechtfertigt oder verjährt? momof4 schrieb am 10.10.2013, 13:54 Uhr:

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    Hallo zusammen, angenommen ein Ehemann und -frau haben 2004 jeder eine Riesterrente abgeschlossen. Die Verträge laufen vier Jahre und die Eheleute bekommen jeweils die Zulagen vom Staat. 2008 werden beide Riesterrenten gekündigt und die Eheleute bekommen die Ansparbeträge ausgezahlt minus den Zulagen vom Staat natürlich. Weiter... » weiter lesen

  • Gesetzliche Frauenquote in Deutschland? Malcolm Little schrieb am 27.10.2012, 01:12 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Hallo Welt! Zu diesem Beitrag hat mich eine Stellenausschreibung als studentische Hilfskraft (SHK) bewegt, auf der ich las, dass die Hochschule die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, jedoch Frauen bei gleicher fachlicher Leistung jedoch bevorzugt berücksichtigt. Für mich ist das ein Widerspruch in sich. Die Frage, die... » weiter lesen

  • Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? Jurafist schrieb am 13.03.2011, 00:40 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Unter welchen Rechtsnormen, Verfahrensrecht, a. Umständen oder gar Ausnahmeregelungen, kann es in Deutschland noch gesetzliche Richter geben ?? Mir ist gerade mal so aufgefallen, dass es den § 15 GVG nicht mehr gibt - "entfallen". - "Gerichte sind Staatsgerichte" Damit ist ja auch der § 16 GVG nicht anwendbar. - "Ausnahmegerichte... » weiter lesen

  • Konfessionslose Erzieherin und kirchliche Träger Singemaus schrieb am 08.11.2006, 13:55 Uhr:

    Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung
    Ich möchte hier gern folgenden Missstand zur Diskussion stellen: Kirchliche Träger sozialer Einrichtungen (sog. Tendenzbetriebe) dürfen pädagogische Fachkräfte unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation ablehnen, die nicht ihrer Glaubensgemeinschaft angehören. So kann z.B. ein evangelischer Kindergarten eine katholische Erzieherin... » weiter lesen

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Sie bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums stehen die Altersrenten. Sie bilden für den Großteil unserer Bevölkerung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Daneben gewährt die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten, Erziehungsrenten sowie Waisenrenten) und erbringt Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Solidargemeinschaft der Versicherten

Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren, d. h. die bei der Rentenversicherung eingehenden Beiträge werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die jeweilige Erwerbstätigengeneration sorgt damit im Rahmen der generationenübergreifenden Solidargemeinschaft der Versicherten für die Rentnergeneration.

Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung

Die gesetzliche Rente hilft bei der finanziellen Absicherung im Alter entscheidend mit.

In der Selbstverwaltung wirken Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber mit, um die Aufgaben der Rentenversicherung zu erfüllen. Die Vertreterinnen und Vertreter werden alle sechs Jahre von der Versichertengemeinschaft gewählt. Weitere Informationen zum Thema Selbstverwaltung finden Sie auf dem gleichnamigen Portal.

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung stehen unter staatlicher Aufsicht.

Kontaktdaten Deutsche Rentenversicherung

Deutsche Rentenversicherung Bund

10704 Berlin Tel.: (030) 86 50 Service-Telefon: 0800 100 048 070

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Am Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Tel.: (0871) 81-0 Service-Telefon: 0800 100 048 015

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Tel.: (0921) 60 70 Service-Telefon: 0800 100 048 018

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Dieselstraße 9 86154 Augsburg Tel.: (0821) 50 00 Service-Telefon: 0800 100 048 021

Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Die staatliche Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem maßgeblichem Recht. Sie umfasst die Prüfung der Geschäfts- und Rechnungsführung auf dessen Einhaltung. In bestimmten Fällen sind Genehmigungsverfahren (Satzungen, Baumaßnahmen) oder besondere Anzeigepflichten und Prüfverfahren (Haushalt) vorgesehen.

Im Rahmen der staatlichen Aufsicht ist eine Überprüfung von Ermessensentscheidungen und medizinischen Feststellungen der Rentenversicherungsträger (z. B. bei medizinischer bzw. beruflicher Rehabilitation oder Erwerbsminderung) nur eingeschränkt möglich. Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann deshalb die Einlegung von Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) nicht ersetzen.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist das Bundesversicherungsamt. Die Aufsicht über die Regionalträger der Rentenversicherung liegt in der Regel beim Sozialministerium des jeweiligen Bundeslands.

  • Altersrenten
  • Renten wegen Erwerbsminderung
  • Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrenten, Waisenrente, Erziehungsrente)
  • Leistungen zur Teilhabe (medizinische und berufliche Rehabilitation)

Hier finden Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Voraussetzungen

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung setzen – je nach Leistungsart – das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder eine Einschränkung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit, eine Mindestversicherungszeit oder einen bestimmten Umfang an Beitragszahlungen voraus. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 bis zum Jahr 2029 stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.

Zu allen Fragen rund um die Rente berät Sie Ihr Rentenversicherungsträger.

Höhe der Leistungen

Die Höhe der individuellen Rentenleistung ergibt sich aus der Rentenformel. Sie richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Rente, der Höhe der versicherten Arbeitsentgelte und der Dauer der Beitragszahlung (Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente). Daneben wirken sich z. B. Zeiten der Kindererziehung oder der nicht erwerbsmäßigen Pflege günstig auf die Rente aus.

Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung von über 280 Mrd. Euro werden durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln von über 60 Mrd. Euro finanziert. Bei den Bundesmitteln handelt es sich um eine pauschale Abgeltung für nicht beitragsgedeckte Leistungen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse stehen.
Weitere Informationen über die aktuellen Finanzzahlen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Die Höhe der Beitragszahlung berechnet sich bei pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem aktuellen Beitragssatz. Dieser wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern getragen. Weitere Informationen zum aktuellen Beitragssatz finden Sie auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.

Welche institution ist träger der gesetzlichen rentenversicherung

Die Rente für die ältere Generation wird immer von den aktuell Erwerbstätigen finanziert.

Die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht aus Rücklagen der jeweiligen Rentnerinnen und Rentner bestritten. Vielmehr zahlen die jeweils sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei einen Anspruch auf entsprechende Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst (Generationenvertrag).

Demografische Herausforderung

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland stellt dabei das Rentensystem vor eine große Herausforderung. Die kontinuierlich steigende Lebenserwartung zieht entsprechend längere Rentenbezugsdauern nach sich. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft aufgrund niedriger Geburtenraten kontinuierlich. Folglich müssen immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung   eine steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren.

Generationengerechtigkeit

Generationengerechtigkeit ist ein entscheidender Aspekt bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Erhalt der Solidargemeinschaft. Die Interessen der jüngeren und der älteren Generation müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Einerseits dürfen junge Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht mit zu hohen Beiträgen unzumutbar belastet werden, andererseits müssen ältere Menschen eine angemessene Rente erhalten.  Um beiden Zielen trotz der demografischen Schwäche der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin gerecht zu werden, wird seit Jahren die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge stark gefördert. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung.