Die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1889 war ein Meilenstein für die Sozialversicherung in Deutschland. Über 125 Jahre sind seitdem vergangen, in denen die Rentenversicherung stets stabil und doch beweglich genug geblieben ist, um auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Die vielfältigen gesetzlichen Aufgaben werden von verschiedenen Bereichen umgesetzt. Die Abteilung Internationale Aufgaben und Beratungsdienst führt das gesamte Rentenverfahren unter Einbeziehung der ausländischen Versicherungsträger durch. Bei Beratungstagen und Informationsveranstaltungen im In- und Ausland, besonders in den Nachbarländern, bietet die DRV kompetente Beratung und Aufklärung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterhält die “Datenstelle der Träger der Rentenversicherung“ (DSRV). Sie vergibt die Versicherungsnummern und ist Datenannahme- und -verteilstelle für den Datenaustausch der Rentenversicherungsträger untereinander und von der Rentenversicherung zu den Kommunen, den Sozial- und Familiengerichten und der Finanzverwaltung. Den Versicherten bietet die DSRV das Portal für Online-Dienste. Die DSRV koordiniert das Rentenzahlverfahren mit dem Renten Service der Deutschen Post AG und den Rentenversicherungsträgern. Die mit der Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) verbundenen Aufgaben wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist das größte soziale Sicherungssystem in Deutschland. Sie bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes. Im Mittelpunkt des Leistungsspektrums stehen die Altersrenten. Sie bilden für den Großteil unserer Bevölkerung die wesentliche Einkommensquelle im Alter. Daneben gewährt die gesetzliche Rentenversicherung Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes (Witwen-/Witwerrenten, Erziehungsrenten sowie Waisenrenten) und erbringt Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren, d. h. die bei der Rentenversicherung eingehenden Beiträge werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die jeweilige Erwerbstätigengeneration sorgt damit im Rahmen der generationenübergreifenden Solidargemeinschaft der Versicherten für die Rentnergeneration.
Die gesetzliche Rente hilft bei der finanziellen Absicherung im Alter entscheidend mit. In der Selbstverwaltung wirken Versicherte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber mit, um die Aufgaben der Rentenversicherung zu erfüllen. Die Vertreterinnen und Vertreter werden alle sechs Jahre von der Versichertengemeinschaft gewählt. Weitere Informationen zum Thema Selbstverwaltung finden Sie auf dem gleichnamigen Portal. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung stehen unter staatlicher Aufsicht. Kontaktdaten Deutsche RentenversicherungDeutsche Rentenversicherung Bund10704 Berlin Tel.: (030) 86 50 Service-Telefon: 0800 100 048 070 Schreiben Sie uns eine E-Mail. Deutsche Rentenversicherung Bayern SüdAm Alten Viehmarkt 2 84028 Landshut Tel.: (0871) 81-0 Service-Telefon: 0800 100 048 015 Schreiben Sie uns eine E-Mail. Deutsche Rentenversicherung NordbayernWittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Tel.: (0921) 60 70 Service-Telefon: 0800 100 048 018 Schreiben Sie uns eine E-Mail. Deutsche Rentenversicherung SchwabenDieselstraße 9 86154 Augsburg Tel.: (0821) 50 00 Service-Telefon: 0800 100 048 021 Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Die staatliche Aufsicht erstreckt sich auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem maßgeblichem Recht. Sie umfasst die Prüfung der Geschäfts- und Rechnungsführung auf dessen Einhaltung. In bestimmten Fällen sind Genehmigungsverfahren (Satzungen, Baumaßnahmen) oder besondere Anzeigepflichten und Prüfverfahren (Haushalt) vorgesehen. Im Rahmen der staatlichen Aufsicht ist eine Überprüfung von Ermessensentscheidungen und medizinischen Feststellungen der Rentenversicherungsträger (z. B. bei medizinischer bzw. beruflicher Rehabilitation oder Erwerbsminderung) nur eingeschränkt möglich. Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde kann deshalb die Einlegung von Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) nicht ersetzen. Zuständige Aufsichtsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist das Bundesversicherungsamt. Die Aufsicht über die Regionalträger der Rentenversicherung liegt in der Regel beim Sozialministerium des jeweiligen Bundeslands.
Hier finden Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. VoraussetzungenLeistungen der gesetzlichen Rentenversicherung setzen – je nach Leistungsart – das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze oder eine Einschränkung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit, eine Mindestversicherungszeit oder einen bestimmten Umfang an Beitragszahlungen voraus. Die Regelaltersgrenze wird seit 2012 bis zum Jahr 2029 stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Zu allen Fragen rund um die Rente berät Sie Ihr Rentenversicherungsträger. Höhe der LeistungenDie Höhe der individuellen Rentenleistung ergibt sich aus der Rentenformel. Sie richtet sich im Wesentlichen nach der Art der Rente, der Höhe der versicherten Arbeitsentgelte und der Dauer der Beitragszahlung (Grundsatz der Lohn- und Beitragsbezogenheit der Rente). Daneben wirken sich z. B. Zeiten der Kindererziehung oder der nicht erwerbsmäßigen Pflege günstig auf die Rente aus.
Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung von über 280 Mrd. Euro werden durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln von über 60 Mrd. Euro finanziert. Bei den Bundesmitteln handelt es sich um eine pauschale Abgeltung für nicht beitragsgedeckte Leistungen, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse stehen. Die Höhe der Beitragszahlung berechnet sich bei pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem aktuellen Beitragssatz. Dieser wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Arbeitgebern getragen. Weitere Informationen zum aktuellen Beitragssatz finden Sie auf dem Portal der Deutschen Rentenversicherung.
Die Rente für die ältere Generation wird immer von den aktuell Erwerbstätigen finanziert. Die Aufwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht aus Rücklagen der jeweiligen Rentnerinnen und Rentner bestritten. Vielmehr zahlen die jeweils sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen in die Rentenversicherung die Leistungen für die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei einen Anspruch auf entsprechende Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst (Generationenvertrag). Demografische HerausforderungDie Bevölkerungsentwicklung in Deutschland stellt dabei das Rentensystem vor eine große Herausforderung. Die kontinuierlich steigende Lebenserwartung zieht entsprechend längere Rentenbezugsdauern nach sich. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter schrumpft aufgrund niedriger Geburtenraten kontinuierlich. Folglich müssen immer weniger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung eine steigende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren. GenerationengerechtigkeitGenerationengerechtigkeit ist ein entscheidender Aspekt bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Erhalt der Solidargemeinschaft. Die Interessen der jüngeren und der älteren Generation müssen gleichermaßen berücksichtigt werden. Einerseits dürfen junge Menschen in ihrem Erwerbsleben nicht mit zu hohen Beiträgen unzumutbar belastet werden, andererseits müssen ältere Menschen eine angemessene Rente erhalten. Um beiden Zielen trotz der demografischen Schwäche der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin gerecht zu werden, wird seit Jahren die ergänzende kapitalgedeckte Altersvorsorge stark gefördert. Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zur privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung. |