Was bedeutet eine Pfändung auf dem Konto?

Eine Kontopfändung trifft viele Menschen als böse Überraschung. Auch wenn sie schon eine Weile mit der Bezahlung von Rechnungen Schwierigkeiten hatten, ist der Moment, in dem tatsächlich das Konto gepfändet wird, für viele ein kleiner Schock.

Eine Kontopfändung bedeutet aber nicht, dass plötzlich all Ihr Geld verschwindet und Sie keine Möglichkeit mehr haben, die Miete zu bezahlen. Wir erklären Ihnen, wie es weitergeht.

Was bedeutet eine Pfändung auf dem Konto?

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Inhalte dieser Seite

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?
2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?
3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten
4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen
5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen
6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

1. Wie kommt es zur Kontopfändung?

Ein Gläubiger, dem Sie Geld schulden, kann die Pfändung Ihres Kontos bei Gericht beantragen. Wenn das Gericht die Forderung des Gläubigers als gerechtfertigt betrachtet, wenn Sie also tatsächlich Schulden haben, wendet sich der Gläubiger direkt an Ihre Bank.

Die Bank ist dann als sogenannter „Drittschuldner“ verpflichtet, innerhab von 14 Tagen das Guthaben von Ihrem Konto an den Gläubiger zu überweisen. Dazu blockiert die Bank in den meisten Fällen sofort Ihren Zugriff auf das Konto.

2. Was bedeutet die Kontopfändung für Sie?

Was bedeutet eine Pfändung auf dem Konto?
Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen? Wir helfen Ihnen! Rufen Sie uns an:  089 255 47 152

Eine Kontopfändung bedeutet in erster Linie, dass Sie keinen Zugriff mehr auf das Geld auf Ihrem Konto haben.

Dadurch ergeben sich oft dringende Probleme: Die Miete muss überwiesen werden, Nebenkosten fallen an und selbstverständlich haben Sie auch Lebenserhaltungskosten – also Ausgaben für Essen, Kleidung oder Hygieneartikel.

Aber keine Sorge: Sie können dieses Problem verhindern, wenn Sie sofort aktiv werden. Sie haben zwei Wochen Zeit, bis die Pfändung aktiv wird, aber Sie müssen mit Fristen bei Banken rechnen. Deswegen sollten Sie so früh wie möglich handeln.

3. Was Sie sofort bei einer Kontopfändung tun sollten

Es gibt mittlerweile die Möglichkeit, ein Girokonto in ein sogenanntes P-Konto umzuwandeln. Sie können für ein bestehendes Girokonto bei Ihrer Bank beantragen, dass es in ein P-Konto umgewandelt wird.

Die Bank muss die Übertragung innerhalb von vier Tagen machen und darf dafür keine Gebühren verlangen. Von dem Geld, das auf dem Konto eingeht, darf dann nicht alles gepfändet werden.

Wichtig ist, dass durch Ihren eigenen Antrag nur ein festgelegter Betrag Ihrer Geldeingänge  vor einer Pfändung geschützt sind. Dieser „Standardbetrag“ ist für eine einzelne Person berechnet worden.

4. Mehr Einkommen vor der Kontopfändung schützen

Wenn Ihr Einkommen diesen Standardbetrag übersteigt, kann das zusätzliche Einkommen auf dem P-Konto immer noch gepfändet werden. Wenn Sie weitere Verpflichtungen haben (Unterhalt, Kindergeld o.ä.), können Sie einen höheren Betrag schützen lassen.

Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung über diese Verpflichtungen von Ihrem Arbeitgeber, der Familienkasse, einem Sozialleistungsträger oder einem Rechtsanwalt. Auch hier gilt: Es ist nicht sehr kompliziert, die Bescheinigung zu bekommen, aber Sie sollten mit etwas Wartezeit rechnen. Machen Sie sich deswegen so früh wie möglich auf den Weg.

5. Kontopfändung, obwohl Sie Ihre Schulden abbezahlen

Manche Gläubiger pfänden Ihr Konto oder Ihren Lohn, obwohl Sie bereits dabei sind, ihre Schulden abzubezahlen. Das kann bei großen Unternehmen zum Beispiel daran liegen, dass sich Briefe unterschiedlicher Abteilungen überschneiden.

Einige Gläubiger versuchen so auch, einen Schuldner unter Druck zu setzen. Sie hoffen, dass sie dadurch „Priorität“ bekommen und der Schuldner aus Angst vor der Pfändung oder um Unannehmlichkeiten mit der Bank zu vermeiden, schneller oder mehr bezahlt, als vereinbart. Lassen Sie sich durch dieses Verhalten nicht entmutigen!

6. Was Sie langfristig tun können, wenn ihr Konto gepfändet wird

Wenn Ihr Konto gepfändet wird, weil Sie Schulden haben, dann ist dieses Problem nicht damit gelöst, dass Sie Ihr Konto vor der Pfändung schützen. Die Schulden behalten Sie weiterhin. Deswegen sollten Sie sich möglichst bald beraten lassen.

Wir helfen Ihnen gerne: Wir überlegen mit Ihnen gemeinsam, welche Schritte Ihnen helfen können, aus den Schulden zu kommen. Gemeinsam finden wir dann einen Weg, wie Sie Ihre Schulden abbezahlen können oder sich durch eine Privatinsolvenz einen Neuanfang verschaffen können.

  • Privatkunden
  • Firmenkunden

Was bedeutet eine Pfändung auf dem Konto?

Droht Ihnen eine Kontopfändung?

Hier informieren wir Sie rund um das Thema und geben Ihnen Tipps, wie Sie damit umgehen können.

Wer Schulden hat und diese nicht mehr zurückzahlen kann, dem droht schnell eine Kontopfändung. Durch eine solche Zwangsvollstreckungsmaßnahme versucht der Gläubiger, ihm zustehendes Geld einzufordern. Über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wird eine Sperrung der bestehenden Konten erwirkt.

  • Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto gesperrt.
  • Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit werden die gesamten Kontoguthaben gesperrt.

Damit Miete, Strom und Lebensmittel trotz Pfändung bezahlt werden können, lässt sich das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Trotz laufender Pfändung kann damit monatlich über einen gesetzlich festgelegten Betrag verfügt werden. Das Pfändungsschutzkonto schützt den monatlichen Freibetrag über einen längeren Zeitraum. (Weiterführende Informationen erhalten

Sie hier). Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto im Rahmen des Freibetrages normal weiter nutzen. Ist der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, werden auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge, etc. ausgeführt.


Grundsäzlich darf jeder Inhaber eines Girokontos sowie der gesetzliche Vertreter unter folgenden Voraussetzungen sein Konto auf ein P-Konto umstellen bzw. als Neukunde ein solches Konto einrichten:

  • Sie sind keine juristische Person.
  • Das Girokonto lautet auf eine Einzelperson (keine Gemeinschaftskonten).
  • Sie selbst sind Kontoinhaber bzw. der gesetzliche Verteter des Kontoinhabers.
  • Sie besitzen noch kein P-Konto bei der Sparkasse Hamm oder einem anderen Kreditinstitut.

Die gesetzliche Freigrenze für eine Person liegt momentan bei  1.260,00 Euro pro Kalendermonat.

Bei Unterhaltsverpflichtungen können weitere Freibeträge beantragt werden.

Für die erste Person beträgt der Freibetrag derzeit 471,44 Euro , für jede weitere Person beträgt der Freibetrag 262,65 Euro.

Die zusätzlichen Freibeträge müssen Sie uns über das Formular "Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO" nachweisen.

Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen zum Thema Pfändung und Pfändungsschutzkonto.  

Beim verfügbaren Betrag kann es unter Umständen vorkommen, dass bestimmte Umsätze wie bspw. vorgemerkte Abbuchungen noch nicht berücksichtigt wurden. Der Freibetrag wird jedoch bereits systemseitig belastet. Dadurch ist es grundsätzlich möglich, dass keine Bargeldauszahlung erfolgen kann, obwohl der verfügbare Betrag im Online-Banking oder auf dem Kontoauszug als ausreichend angegeben wird.

Auskünfte speziell zu Ihrer Pfändung kann Ihnen ausschließlich der enstprechende Gläubiger geben. Welche Auswirkungen eine Pfändung auf Ihre Bankverbindung hat und welche weiteren Schritte Sie vorzunehmen haben, finden Sie hier auf unserer Homepage.

Eine Kontopfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, mit der ein Gläubiger sein ihm zustehendes Geld einfordern kann. Dadurch wird das betroffene Konto des Zahlungspflichtigen gesperrt und das darauf liegende Geld gepfändet, um die bestehenden Schulden begleichen zu können.

Wird einer Geldforderung nicht nachgekommen, kann der Gläubiger eine Pfändung der Konten veranlassen. Dies erfolgt durch die Zustellung eines beim Amtsgericht erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung an die Sparkasse.

Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie bspw. die Stadtkasse, das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.

Trotz laufender Pfändung kann mit einem "Pfändungsschutzkonto" (P-Konto)  über einen gesetzlich festgelegten Betrag zur Existenzsicherung verfügt werden. Das P-Konto schützt den monatlichen Freibetrag über mehrere Monate: Man muss den Freibetrag also nicht direkt nach dem Geldeingang abheben, sondern kann das Girokonto normal weiter nutzen. (Weiterführende Informationen finden Sie in der Datei über den untenstehenden Link)

Auch Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträge, etc. werden, sofern der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, ausgeführt. Jedes Girokonto, das auf eine Einzelperson läuft, kann durch einen Antrag bei einer Bank oder Sparkasse kostenlos in ein P-Konto umgewandelt werden, insofern noch kein weiteres P-Konto besteht.

Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Wir haben zudem keine Möglichkeiten, die Gründe oder die Umstände einer Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können nur beim Gläubiger angefordert werden.

Als Privatkunde können Sie über eine Zusatzvereinbarung Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Wichtig ist, dass es sich um ein Einzelkonto handelt und Sie nicht bereits über ein anderes P-Konto verfügen (auch nicht bei anderen Kreditinstituten).

Wurde bereits eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme eingeleitet und Sie beantragen innerhalb von einem Monat ein Pfändungsschutzkonto, dann gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses oder der Pfändungs- und Einziehungsverfügung. Das bedeutet, dass Sie sich den Freibetrag auch bis zu einem Monat nach Eingang der Pfändung sichern können. Wichtig: Beachten Sie bitte, dass Kreditinstituten eine Bearbeitungszeit von 3 Bankarbeitstagen zugesprochen wird.

Ist bei einem Gemeinschaftskonto nur ein Kontoinhaber von der Pfändung betroffen, wird trotzdem das Gemeinschaftskonto gesperrt. Ein P-Konto kann dann ausschließlich auf die Einzelpersonen angelegt werden.  

Sofern es sich um Einzelkaufleute oder selbstständige, natürliche Person handelt, kann das P-Konto angelegt werden. Für juristische Personen ist eine Anlage ausgeschlossen.

Der gesetzlich festgelegte Pfändungsfreibetrag beträgt aktuell 1.260,00 Euro pro Monat. Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z. B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden.  

Eine Erhöhung ist grundsätzlich möglich (z. B. bei minderjährigen Kindern im Haushalt). Der erhöhte Freibetrag muss über das Formular "Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO" bei uns nachgewiesen werden.  

Den Nachweis des Anrechts auf einen erhöhten Freibetrag kann durch den Arbeitgeber, Jobcenter, Familienkasse, Rechtsanwälte, Steuerberater und anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ausgestellt werden.  

Der verfügbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Den aktuellen Stand finden Sie entweder im Online-Banking unter Kontodetails oder auf Ihrem Kontoauszug.

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