Wo kann man mit deutsche pass reisen

Deutschland liegt im Ranking der wertvollsten Reisepässe der Welt wieder auf Platz drei. Mit ihrem Ausweis können die Deutschen in 191 Länder und Gebiete der Welt ohne Visum reisen beziehungsweise ihr Visum bei der Einreise bekommen. Mit Japan auf dem ersten und Singapur auf dem zweiten Platz hat sich damit in der Spitze der Rangliste seit vergangenem Jahr nichts verändert.

Wie ebenfalls im Vorjahr berücksichtigt der »Pass Index« der Londoner Anwaltskanzlei Henley & Partners  die Corona-Reisebeschränkungen nicht. So ist es beispielsweise für Deutsche derzeit nicht möglich, den Spitzenreiter des Rankings, Japan, zu bereisen. Umgekehrt dürfen Japaner seit Anfang Juni wieder nach Deutschland, da ihre Heimat hier nicht als Risikogebiet gilt.

Der Vergleich zeigt: Derzeit kommt es nicht nur darauf an, welche Staatsbürgerschaft man hat – sondern auch darauf, wo man sich aufhält und wie gut das Coronavirus an diesem Ort unter Kontrolle gebracht wurde. In der EU wurde am 1. Juli ein Impfzertifikat eingeführt. »Jeder Inhaber wird damit die gleichen Rechte wie Bewohner des besuchten Mitgliedstaats haben«, hieß es dazu aus der EU. Das könnte Folgen haben: Christian H. Kaelin, Vorsitzender von Henley & Partners, sagte dem US-Sender CNN : »Corona-Ausweise werden die Ungleichheit der Pässe ohne Zweifel weiter vorantreiben.«

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Schon jetzt ist die Diskrepanz zwischen den Ländern an der Spitze und denen am Ende groß. Besitzer eines afghanischen Passes etwa können nur 26 Länder bereisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Deutsche können damit in 165 Länder mehr reisen als Afghanen, Japaner sogar in 167 mehr. Das sei die größte Lücke seit Beginn des Index, heißt es bei Henley & Partners.

Rang

Land

Visafreier Zugang in Länder:

1

Japan

193

2

Singapur

192

3

Deutschland

191

3

Südkorea

191

114

Syrien

29

115

Irak

28

116

Afghanistan

26

Der wachsende Unterschied hat Einschränkungen zur Folge, bei denen es nicht allein um Reisen für Urlauberinnen und Urlauber geht: So haben beispielsweise viele afrikanische und asiatische Wissenschaftler Probleme , an internationalen Fachkonferenzen teilzunehmen, weil die Visa viel Zeit brauchen, teuer und schwer zu bekommen sind. Das führt dazu, dass die Forscherinnen und Forscher weniger gesehen, gelesen und zitiert werden – und damit deutlich weniger Chancen auf internationale Wahrnehmung und große Projekte haben.

Auch deshalb boomt das Geschäft mit gekauften Staatsbürgerschaften – wer genug Geld hat, kann nämlich auch einfach investieren. Hinter den beiden bekanntesten Pass-Rankings stecken dann auch Firmen, die an der Diskrepanz verdienen: Neben dem Index von Henley & Partners – Motto »The Firm of Global Citizens« – gibt es noch den Pass-Index von Arton Capital , Slogan »Empowering Globals Citizenship«. Letzterer sieht Neuseeland auf Platz eins, gefolgt von Deutschland, Spanien und Australien auf dem zweiten Platz.

Die Unterschiede zwischen den beiden Rankings entstehen durch die Quellenlage: Während Henley & Partners unter anderem die Reisedaten der International Air Transport Association auswerten, vergleicht Arton Capital die offiziellen Angaben von insgesamt 199 Uno-Mitgliedstaaten und Gebieten.

Henley & Partners haben ihrem aktuellen »Factsheet« zu den mächtigsten Pässen übrigens praktischerweise auch gleich eine Preisliste hinzugefügt. Das Land mit dem höchsten Platz in ihrem Ranking, bei dem ein Investment zum Pass verhilft, ist danach Österreich. Für mindestens drei Millionen Euro stehen dem Käufer 189 Länder offen. Theoretisch zumindest.

Artikel

Da die Ausstellung von Europapässen bei der Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen dauern kann, ist es möglich, in nachgewiesenen Notfällen von der zuständigen Auslandsvertretung zusätzlich zum Europapass einen vorläufigen Reisepass mit kurzfristiger Gültigkeitsdauer von max. 1 Jahr ausgestellt zu bekommen. Der vorläufige Reisepass wird mit der Aushändigung des neuen Europapasses ungültig gemacht.

Passanträge müssen grundsätzlich persönlich und nach Terminvereinbarung gestellt werden. Wenn aus medizinisch nachgewiesenen Gründen eine persönliche Beantragung nicht möglich ist, kann im Ausnahmefall und nach vorheriger Rücksprache mit der Passstelle ein vorläufiger Reisepass per Post beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass einige Länder zur Einreise keine vorläufigen Pässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Fluggesellschaft oder einer Vertretung Ihres Reiselandes. Der vorläufige Reisepass wird z.B. nicht zur visafreien Einreise in die USA akzeptiert.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nur vollständige Passanträge angenommen werden können. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist.

Die australische Post weist darauf hin, dass derzeit mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist.

Passanträge, die bei einem/r Honorarkonsul/-in gestellt werden, müssen für die weitere Bearbeitung an das Generalkonsulat Sydney übersandt werden.

Insbesondere bei diesen Anträgen sowie bei der Übersendung des neuen Reisepasses per Post ist daher ggf. mit entsprechenden Verzögerungen zu rechnen.

Notwendige Dokumente

Für die Antragstellung werden benötigt:

(Dokumente im ORIGINAL sowie JEWEILS EINE KOPIE)

  • Antragsformular (in Druckbuchstaben ausgefüllt)
  • Geburtsurkunde mit Angaben der Eltern (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische)
  • bei Verheirateten: Heiratsurkunde/ Auszug aus dem Eheregister mit Vermerk des Ehenamens, falls vorhanden (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische)
  • Bescheinigung über Namensänderung, falls zutreffend
  • deutsche Einbürgerungsurkunde, falls zutreffend
  • bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • falls zutreffend: Nachweis über andere Staatsangehörigkeiten und deren Erwerb
  • falls Sie nicht die australische Staatsangehörigkeit besitzen: Ein aktuelles VEVO (nicht älter als 2 Wochen)
    Visa Entitlement Verification Online
  • Abmeldebestätigung aus Deutschland (nur nötig wenn im letzten deutschen Reisepass noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
  • aktueller Adressennachweis für Australien (zB australischer Führerschein; Strom-, Gas-, oder Wasserrechnung; Mietvertrag)
  • zwei aktuelle, biometrische Passbilder
  • einen mit Ihrer Adresse versehenen, vorfrankierten Rückumschlag der Australia Post („registered mail“, national/domestic - Größe DL pro Antrag ausreichend bzw. „Express post“ bei Eilbedürftigkeit) - außer der Pass wird direkt am Generalkonsulat Sydney bzw. in der Botschaft Canberra abgeholt. Die deutschen Auslandsvertretungen übernehmen keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen bei Übersendung mit der Post oder einem Kurierdienst.

Passgebühren

Nur in der Botschaft Canberra,im Generalkonsulat Sydney und beim Honorarkonsul in Adelaide können Passgebühren entweder bar (in AUD zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Auslandsvertretung) oder mit Kreditkarte (Visa- oder Masterkarte - Transaktion in Euro) beglichen werden. Andere Zahlungsmethoden (z.B. Smartwatch, Smartphone) werden nicht akzeptiert.

Für die Annahme und Weiterleitung von Anträgen im Passverfahren durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin an die übergeordnete Auslandsvertretung werden zusätzlich zu den Passgebühren Gebühren in Höhe von 75,11 EUR pro Antrag erhoben.

Antragsteller ab 24 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre
Grundgebühr inkl. Zuschlag für Amtshandlung im Ausland
€ 81,00
€ 58,50
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
€ 22,00
€ 22,00
Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (Wohnsitz in Deutschland oder in einem anderen Amtsbezirk)
€ 59,00
€ 37,50

Zuschlag für Express-Pässe

€ 32,00
€ 32,00
Vorläufiger Reisepass
€ 39,00
€ 39,00
Zuschlag für den vorläufigen Reisepass bei örtlicher Unzuständigkeit
€ 26,00
€ 26,00
Annahme und Weiterleitung des Antrags durch einen Honorarkonsul/eine Honorarkonsulin
€ 75,11
€ 75,11

Bitte beachten Sie: Gemäß § 1 Passgesetz (PassG) sind deutsche Staatsangehörige verpflichtet, mit einem deutschen Reisepass nach Deutschland ein- und auszureisen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft werden kann.