Was braucht man für Arbeitsvertrag

Die Bewerbung ist geschrieben und abgeschickt. Das Warten beginnt. Dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Dann beginnt wieder das Warten. Schließlich die Zusage. Sie können im Unternehmen anfangen. Um alles festzuhalten, müssen Sie nur noch den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Welche verschiedenen Formen von Arbeitsverträgen gibt es?

Es existieren zahlreiche Formen von Arbeitsverträgen. Als Beispiele sind unter anderem der Teilzeitarbeitsvertrag, der Minijob-Arbeitsvertrag, der Arbeitsvertrag für Freiberufler sowie der Praktikantenvertrag zu nennen.

Was sollte ein Arbeitsvertrag beinhalten?

Informationen zum Inhalt eines Arbeitsvertrags finden Sie hier.

Was, wenn mein Arbeitsvertrag z. B. keine Regelungen zu Arbeitszeit oder Urlaub aufweist?

Wurden im Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Pausen, Urlaub oder Kündigungsfristen getroffen, finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Spezifische Informationen zu den Arten von Arbeitsverträgen:

Doch was muss dieser beinhalten? Worauf sollten Sie unbedingt achten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben? Und ist ein Arbeitsvertrag überhaupt Pflicht?

Was braucht man für Arbeitsvertrag
Alles zum Arbeitsvertrag: Wie die Inhalte rechtlich normiert sind und welche Pflichten für den Arbeitnehmer hieraus hervorgehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Es ist von Vorteil, wenn Sie über die wichtigsten Elemente und die rechtliche Grundlage Bescheid wissen, denn so können Sie bei Verhandlungen mit kompetenter Ausstrahlung vorgehen. Worauf zu achten ist, verrät Ihnen der nachfolgende Ratgeber.

Definition und Allgemeines zum Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, der eine Variation eines Dienstvertrags darstellt. Dieser ist im § 611 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unter „Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ wie folgt definiert:

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.“

Das bedeutet letztlich für den Vertrag, dass ein Arbeitnehmer seine Dienste einem Arbeitgeber entgeltlich zur Verfügung stellt.

Der Arbeitsvertrag, der die rechtliche Grundlage für ein Arbeitsverhältnis bildet, kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung ergänzt werden. Zudem existieren Sonderbestimmungen im Handelsgesetzbuch für kaufmännische Angestellte sowie in der Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer.

Interessant: Aktuell gibt es im Arbeitsrecht noch keine gesetzlich vorgeschriebene Form, in der ein Vertrag abgefasst werden muss. Demnach ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich möglich (eine mündliche Zusage). Es gelten die Bestimmungen des Nachweisgesetzes, die den Arbeitgeber verpflichten, bis spätestens einen Monat nach Arbeitsaufnahme wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Außerdem ist er von beiden Vertragspartnern zu unterschreiben.

Insgesamt finden sich in verschiedenen Gesetzestexten Regelungen zum Thema „Arbeitsvertrag“ und dessen Inhalt. Doch ein besonderes Augenmerk sollte auf den §§ 611 bis 630 BGB liegen.

Verschiedene Formen des Arbeitsvertrages

Was braucht man für Arbeitsvertrag
Es gibt unbefristete und befristete Arbeitsverträge.

Grundlegend sind ein unbefristeter und ein befristeter Arbeitsvertrag zu unterschieden. Dabei kann die Befristung zeit- oder zweckabhängig sein. Deshalb ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung geschlossen wird.

Nach diesen Kategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hier ein paar Beispiele:

  • Projektbezogener Arbeitsvertrag
  • Teilzeitarbeitsvertrag
  • Aushilfsvertrag
  • Minijob-Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für freie Mitarbeiter
  • Praktikantenvertrag

Weitere Informationen zu den Arten von Arbeitsverträgen:

Inhalt eines Arbeitsvertrages

Die grundlegenden Inhalte eines Arbeitsvertrages sind im § 2 des Nachweisgesetzes (NachwG) festgehalten. Dabei handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nachweis in elektronischer Form ausgeschlossen ist.

Hier eine kurze Checkliste zum im Arbeitsvertrag enthaltenen Inhalt:

  1. Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses
  3. Arbeitsort
  4. Art der Tätigkeit (kurze Charakterisierung)
  5. Arbeitsentgelt: Höhe, Zusammensetzung (unter anderem Zuschläge, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen) und Fälligkeit
  6. Vereinbarungen zur Arbeitszeit
  7. Dauer des Erholungsurlaubs pro Jahr
  8. Kündigungsfristen
  9. Mögliche Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen (Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen)

Wichtig! Ein Arbeitsvertrag sollte bestenfalls alle wichtigen Punkte enthalten, die einen funktionierenden Arbeitsalltag ermöglichen sowie Regelungen, die im Streitfall zur Geltung kommen.

Diese Inhalte können im Arbeitsvertrag unter anderem enthalten sein:

  • Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit
  • Regelungen zu den Überstunden
  • Einkommensfortzahlung im Krankheitsfall
  • Fristen bezüglich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Anzeige von Nebentätigkeiten
  • Vertragsstrafen
  • Zusatzvereinbarungen und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages
  • Widerrufsvorbehalt für Zusatzzahlungen

Suchen Sie nach einer Vorlage für einen Arbeitsvertrag, der den aktuellen Bestimmungen des Arbeitsrechts entspricht, können Sie auch auf Muster-Arbeitsverträge (Allgemeine Vereinbarungen ohne Tarifbindung) wie unter www.formblitz.de zurückgreifen. Diese lassen sich in der Regel an alle Branchen anpassen und können immer wiederverwendet werden.

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

Neben dem formellen Inhalt des Arbeitsvertrages enthält dieser vor allem die Rechte und Pflichten vom Arbeitgeber sowie vom Arbeitnehmer.

Was braucht man für Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag sind sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien enthalten.

Die Hauptpflicht für den Arbeitgeber liegt darin, dem Arbeitnehmer für die erbrachte Leistung ein Entgelt zu zahlen.

Weitere Rechte und Pflichten des Arbeitgebers sind:

  • Fürsorgepflicht
  • Entgeltsicherung
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Gewährung von Urlaub
  • Schutz von Persönlichkeitsrechten
  • Anfertigung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses

Das zentrale Recht, das der Arbeitgeber innehat, ist die Weisungsbefugnis gegenüber dem Arbeitnehmer.

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung. Daneben ist für die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers die Treupflicht ausschlaggebend. Das bedeutet letztlich, den Anweisungen, die sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers ergeben, Folge zu leisten und das Arbeitssoll umfänglich einzuhalten. Das schließt Regelungen laut Arbeitsrecht bezüglich der Überstunden, Pausen, des Urlaubs und insgesamt der Arbeitszeit mit ein.

Daneben hat der Arbeitnehmer folgende Nebenpflichten einzuhalten:

  • Verschwiegenheitspflicht
  • Rücksichtnahme- und Schutzpflicht
  • Arbeitsschutzpflicht
  • Wettbewerbsverbot

Wie sieht es an dieser Stelle mit den Rechten aus? Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf:

  • Urlaub
  • Pausen
  • Akteneinsicht

Wichtig! Im Arbeitsrecht ist der Urlaub im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach besteht in Deutschland ein gesetzlicher Urlaubsanspruch

Gesetzliche Mindeststandards

Sollten bezüglich der Arbeitszeit, der Pausen, des Urlaubs oder der Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag keine Vereinbarungen getroffen worden sein, gelten die gesetzlichen Richtlinien.

Gesetzliche Grundlagen zum Thema Arbeitsvertrag:

Urlaub

Bei einer Sechstagewoche stehen Ihnen laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage Erholungsurlaub zu. Dahingehend erfolgt eine Staffelung, die sich danach richtet, wie viele Tage in der Woche gearbeitet werden. Dies ist insbesondere bei einem Arbeitsvertrag für einen Minijob relevant.

Was braucht man für Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag sollte der Erholungsurlaub aufgeführt sein.

Mit dieser Formel können Sie Ihren eigenen gesetzlichen Urlaubsanspruch errechnen:

(vereinbarte Werktage / 6) * Wochenarbeitstage = Urlaubsanspruch

Übrigens haben Sie auch einen Anspruch auf Urlaub in der Probezeit. Diesen müssen Sie sich jedoch erst verdienen. Pro Monat ist dabei mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs zu rechnen.

Arbeitszeit

Maximal sollten pro Tag acht Stunden gearbeitet werden. Für eine übliche Fünftagewoche ergibt sich daraus eine 40-stündige Arbeitswoche. Dabei sollten elf Stunden mindestens zwischen den Arbeitstagen liegen. Dies gilt als Ruhezeit.

Sicherlich sind diese Zeiten nicht immer einzuhalten und einige Tarifverträge haben dahingehend besondere Vorschriften.

Für Überstunden und Mehrarbeit gilt jedoch generell, dass pauschale Festlegungen im Arbeitsvertrag diesbezüglich nicht zulässig sind.

Sie haben das Recht, sich die geleistete Mehrarbeit vergüten zu lassen.

Außerdem ist laut Arbeitsrecht die Arbeitszeit durch Pausen zu unterbrechen. Im Arbeitszeitgesetz finden Sie die Mindestanforderung von 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden.

Kündigung

Die Kündigung ist im deutschen Recht durch den Kündigungsschutz reglementiert, der vor allem dem Arbeitnehmer zu Gute kommt. Neben dem Kündigungsschutzgesetz können Sie auch im BGB zur Kündigung gesetzliche Vorschriften finden.

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Auch für die Kündigung vom Arbeitnehmer gilt eine Frist.

Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Kündigung führen können: personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt Faktoren.

Einer Kündigung geht in aller Regel eine sogenannte Abmahnung voraus. Sie ist ein Hinweis auf eine vertragliche Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers. Für die Abmahnung gilt keine Frist.

Diesbezüglich stellen sich viele Arbeitnehmer die Frage, wieviele Abmahnungen bis zur endgültigen Kündigung ausgesprochen werden dürfen. Bereits beim zweiten Verstoß kann mit einer Kündigung gerechnet werden. Übrigens: In der Regel erfolgt die Abmahnung in einem Schreiben.

Dabei sind schließlich die verschiedenen Arten der Kündigung zu erwähnen:

  • Ordentliche Kündigung
  • Fristlose oder außerordentliche Kündigung

Im § 622 BGB sind die Kündigungsfristen sowie andere Bestimmungen diesbezüglich festgelegt.

Informationen zum Inhalt eines Arbeitsvertrags:

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Arbeitsvertrag: Rechte sowie Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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