Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Von diesem Umstand erfahren Sie oft erst, wenn Sie einen Brief von der Polizei erhalten, in dem Sie zur Vernehmung geladen werden. Diese sogenannte Vorladung löst oft Panik aus. Was wird mir vorgeworfen? Was hat man gegen mich in der Hand? Welche Strafe erwartet mich vor Gericht? Stopp! Dass Sie als Beschuldigter zur polizeilichen Vernehmung geladen werden, bedeutet lediglich, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie vorliegt. Bevor Sie also in Panik verfallen und unbedacht reagieren, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren. Show Kennen Sie Zaubertafeln? Das sind diese kleinen Zeichenbretter für Kinder, auf denen das gerade Gemalte mittels eines einfachen Mechanismus wie durch Zauberei wieder verschwindet. Geben Sie im Laufe des Ermittlungsverfahrens Informationen preis, sind die Folgen nicht so leicht wegzuzaubern. Daher rate ich Ihnen nochmals dazu, Ruhe zu bewahren. Selbst wenn Ihnen die Polizeibeamten die Vorladung persönlich vorbeibringen und der Termin bereits in einer Stunde sein soll, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Denn es gibt keine Pflicht, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder als Beschuldigter eine Aussage zur Sache zu machen. Warum Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten? Ganz einfach: Der Polizeibeamte, der Sie vernimmt, ist ein Profi. Sie sind möglicherweise unerfahren und aufgeregt. Das, was Sie dem Polizeibeamten zu Protokoll geben, wird am Ende des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft übermittelt und entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Sie können nicht davon ausgehen, dass das, was Sie sagen wollen, auch so bei der Staatsanwaltschaft ankommt. Erhalten Sie eine Vorladung, zögern Sie nicht, mich zu benachrichtigen. Ich berate Sie gerne und werde Kontakt mit der Polizei aufnehmen, woraufhin ich den Beamten mitteilen werde, dass Sie nicht zum Gespräch erscheinen werden. Ist dies erledigt, werde ich so schnell wie möglich Akteneinsicht beantragen. Dort erfahre ich vom aktuellen Stand der Ermittlungen. Besonders interessant ist, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Diese Informationen sind notwendig, um überhaupt etwas zum Sachverhalt sagen zu können. Während die Ermittlungsbehörden bei einer einfachen Anhörung einen Wissensvorsprung haben und dieses Wissen nicht mit Ihnen teilen werden, ist so eine Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Ermittlungsbehörden hergestellt. Ich gehe den Inhalt der Akte mit Ihnen durch. Ist das geschafft, werde ich mit Ihnen erarbeiten, ob und in welchem Umfang Sie sich zur Sache äußern sollten. Diese sogenannte Einlassung in Form einer Verteidigerschrift leite ich sodann der Staatsanwaltschaft weiter. Das Ergebnis des Verfahrens kann so entscheidend beeinflusst werden. Die Staatsanwaltschaft wird nun entweder das Verfahren einstellen oder Anklage erheben. Was ist jedoch, wenn Sie diesen Rechtstipp erst lesen, wenn Sie den Termin zur polizeilichen Vernehmung bereits wahrgenommen haben? Hier gilt umso mehr, dass Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich Kontakt zu mir aufnehmen sollten. Ich werde mich dafür einsetzen, das Verfahren auch an dieser Stelle für Sie positiv zu beeinflussen. So können wir gemeinsam eine erneute Einlassung formulieren. Ebenfalls werde ich prüfen, ob das bisherige Ermittlungsverfahren korrekt abgelaufen ist oder ob Verfahrensfehler vorliegen, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnten. Dies wäre der Fall, wenn
Auch wenn Ihnen der Satz „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ sonst nur aus schlechten Krimis bekannt ist, ist er doch in der Realität brandaktuell. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, denn hier können Fehler entstehen, die sich am Ende nicht wieder korrigieren lassen. Reden Sie weder mit den Polizeibeamten noch mit anderen Personen über den Sachverhalt. Freunde und Bekannte könnten später als Zeugen vernommen werden. Ich habe oft erlebt, dass unüberlegtes Handeln negativen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nimmt, was im Nachhinein kaum rückgängig gemacht werden kann. Nehmen Sie daher anwaltliche Hilfe in Anspruch, damit das Ermittlungsverfahren nicht damit endet, dass Sie zum Angeklagten bei Gericht werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in meinem Rechtsblog: Vorladung von der Polizei
Grundregel: Briefe von der Polizei ignorieren (außer Gebührenbescheide)! Gebührenbescheid (Wegtragegebühr nach Sitzblockaden etc.)Die Wegtragegebühr beträgt 40 Euro je „beanspruchter/m“ PolizeibeamtIn. Vorgehen:
Ermittlungsbogen der Polizei„Ermittlungsverfahren gegen Sie“ / „Schriftliche Äußerung zu vorliegendem Sachverhalt“ Zeugenvorladung der PolizeiTextbeispiel: „ Vorladung. Im Ermittlungsverfahren wegen XXX .... Sehr geehrter...., im o. g. Verfahren ist beabsichtigt Sie als Zeugen zu hören. Sie werden gebeten, sich am Montag, den XXX um 19 Uhr bei dem Polizeirevier XX unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung.“ Vorgehen bei Ermittlungsbogen oder Zeugenvorladung der PolizeiNicht reagieren! Nichts schicken, nicht anrufen, nicht absagen, nicht hingehen! DownloadWas tun bei Briefen von der Polizei Sie haben ein ungutes Gefühl, wenn Sie Briefe von der Polizei in Ihrer Post haben? Trösten Sie sich - auch wenn Sie überhaupt nichts verbrochen haben, ist diese Empfindung ganz normal. Öffnen Sie ihn trotzdem und reagieren Sie auf das, was in dem Schreiben steht. Wie diese Reaktion am sinnvollsten ist, erfahren Sie hier. Wie jede Behörde erledigt auch die Polizei ihre Angelegenheiten fast immer durch ganz normale Briefe. Wenn die Polizei um Unterstützung ersucht
Briefe an einen Beschuldigten
Briefe von der Polizei sind kaum angenehme Post, aber für Sie besteht auch kein Grund, sofort nervös zu werden. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? |