Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme

Alle Jahre wieder flattert er ins Haus: Der Steuerbescheid. Und für die meisten Menschen ist er ein Buch mit sieben Siegeln. Wir räumen deshalb mit den wichtigsten Fragen rund um den Steuerbescheid auf und erklären Ihnen an dieser Stelle, wie Sie Ihren Steuerbescheid richtig lesen. 

Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme
Bild: Oldiefan / pixabay.com

Dafür müssen wir uns zunächst den Aufbau des Steuerbescheides näher ansehen. Hier ist insbesondere die erste Seite relevant. Auf dieser finden sich folgende Angaben:

  1. Datum des Steuerbescheides
  2. Steuerident-Nr.
  3. Anschrift des Finanzamts
  4. Anschrift des Steuerzahlers
  5. Angabe der festgelegten Steuerart und des Steuerjahres
  6. Angaben zur Art der Steuerfestsetzung, sowie Vorläufigkeitsvermerke, sowie der Vorbehalt der Nachprüfung
  7. Angabe der Steuerschuld bzw. Erstattung
  8. Ausweis des Guthabens oder der Zahllast
  9. Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Auf Seite 2 und allen weiteren Seiten des Steuerbescheides werden dann die Steuerberechnungen, die Erläuterungen und die Rechtsbehelfsbelehrung vermittelt. Doch was hat es mit den einzelnen Angaben auf sich? Das erfahren Sie im Folgenden.

Da es nicht so einfach ist einen Steuerbescheid zu lesen oder das Ganze auch noch ordentlich zu erklären, habe ich mir die Arbeit einfach gemacht und einen Steuerberater (Harald Scheerer) auf YouTube gesucht und dessen beiden Videos hier eingebunden. Sehen Sie sich bitte mal seine Videos an, dort erfährt man relativ viel, wie man den Steuerbescheid liest, was man benötigt und was man vernachlässigen kann. Für detaillierte Einzelfragen sollten Sie natürlich Ihren eigenen Steuerberater zu Ihrem eigenen Steuerbescheid befragen. Nun viel Spaß beim Sehen des Videos.

Das Datum des Steuerbescheides ist insbesondere für die Fristberechnung für Einsprüche entscheidend. Grundsätzlich haben Sie bis zu einem Monat nach Zugang des Bescheides die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzuleiten. Zum Datum des Bescheides werden drei Tage Postlaufzeit hinzugerechnet, ab dem die Frist zu laufen beginnt. Ausnahmen gelten für Steuerbescheide, die per Einschreiben zugestellt wurden, sowie für Steuerbescheide, die falsch adressiert sind und deshalb später zugestellt wurden.

Grundsätzlich kann die Frist verschoben werden, wenn sie an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag endet. In diesem Fall ist der nächste Werktag der Ablauf der Frist. Bei einem Einspruch sollten Sie aber ebenfalls eine dreitägige Postlaufzeit einkalkulieren.

Die Steuernummer bzw. Steuerident-Nr. haben alle Steuerzahler im Jahre 2009 erhalten. Diese wird auch auf dem Steuerbescheid vermerkt. Sie gilt das gesamte Leben und erleichtert die Zuordnung des Bescheides zu einem Steuerzahler.

Die Anschrift des Finanzamts muss ebenfalls angegeben werden. Wollen Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, so müssen Sie diesen an das Finanzamt senden, welches den Bescheid ausgestellt hat. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie mittlerweile umgezogen sind und ein anderes Finanzamt für Sie zuständig ist.

Außerdem findet sich Ihre Anschrift auf dem Bescheid. Sollte eine alte Anschrift eingetragen sein und haben Sie deshalb den Bescheid verspätet erhalten, so läuft Ihre Einspruchsfrist entsprechend länger. Prüfen Sie also die Anschrift genau.

Diese Angaben sind wichtig, um zu erfahren, um welche Art von Steuer es eigentlich geht. Sie müssten regelmäßig zwischen der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer unterscheiden können, da für beide Steuerarten gesonderte Bescheide erlassen werden.

In diesem Bereich wird die Art der Steuerfestsetzung bekannt gegeben. Danach folgt regelmäßig eine kleine Tabelle, die die Steuerschuld berechnet. Meist finden sich in diesem Bereich auch Angaben wie „Der Bescheid ist nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig“ oder „Der Bescheid steht nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung“. Das bedeutet für Sie, dass noch kein abgeschlossener Bescheid vorliegt.

Im Anschluss folgt die Berechnung der Steuerschuld. Hierfür wird zunächst die gesamte Steuerschuld festgelegt. Davon abgezogen werden bereits erhaltene Steuerzahlungen, die bei Arbeitnehmern durch die Lohnsteuer, bei Selbstständigen durch die quartalsweisen Vorauszahlungen entstehen.  In der letzten Zeile steht dann, ob ein Guthaben besteht oder ob eine Nachzahlung gefordert wird.

Die soeben berechnete Zahllast oder das Guthaben werden unter diesem Punkt noch einmal aufgeführt. Beachten Sie bitte: Sollte dort ein Guthaben vermerkt sein, überprüfen Sie die angegebene Bankverbindung genau, um eine Auszahlung an einen anderen Steuerzahler zu vermeiden. Ebenfalls finden Sie hier eine Angabe, bis zu welchem Termin Sie eine Zahllast überweisen müssen. Können Sie diese Frist nicht einhalten, setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Vielleicht können Sie eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren.

Unter diesem Punkt, der sich regelmäßig auf den folgenden Seiten des Steuerbescheides fortsetzt, wird das zu versteuernde Einkommen noch einmal berechnet. Je mehr Arten von Steuern Sie zahlen, je mehr Arten von Einkommen Sie haben, umso umfangreicher wird diese Berechnung. Achten Sie in diesem Bereich insbesondere auf Abweichungen der Angaben im Steuerbescheid von den Angaben in der Steuererklärung.

Darüber hinaus finden sich die Erläuterungsteile im Steuerbescheid. Sie erklären etwa einen Vorläufigkeitsvermerk und worauf sich dieser bezieht. Ebenfalls können Sie hier Hinweise finden, warum von Angaben in der Steuererklärung abgewichen wurde.

Die Rechtsbehelfsbelehrung folgt ganz am Ende des Steuerbescheides. Hier können Sie noch einmal nachlesen, wie lange Ihre Einspruchsfrist andauert.

Habe heute meinen Steuerbescheid erhalten. Wo steht, was ich bekomme?

Es steht nur einmal etwas von "demnach zu viel gezahlt" - ist das der Betrag?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme

"demnach zu viel gezahlt" ...........ja, das ist dein Steuerrückzahlungsbetrag!!!!!

Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme

Topnutzer im Thema Steuern

Es gibt auf der ersten Seite eine kleine Tabelle.

In der linken Spalte dieser Tabelle steht offenbar in der letzten Zeile "demnach zu viel gezahlt" - in der rechten Spalte der Tabelle steht in dieser Zeile die Summe dessen, was zu viel gezahlt wurde. Dieser Betrag, der sich aus den Steuern, den Kirchensteuern und dem Soli zusammensetzt (so ist es jedenfalls nach meiner Erinnerung - habe gerade keinen Bescheid vor mir), wird Dir dann in den nächsten paar Tagen auf's Konto überwiesen...

Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme

Ganz genau. Wenn Du in der Steuererklärung Deine Bankverbindung angegeben hast müsste genau dieser Betrag auch in den nächsten Tagen auf Deinem Konto sein.

Wie lange dauert es in NRW bis der Steuerbescheid kommt?

Steuerbescheid gleiche Voraussetzung - unterschiedliche Ergebnisse?

Hallo, kurze Zusammenfassung:

für zwei Jahre wurden Steuererklärungen angegeben. in beiden Jahren gab es eine Geringfügige Beschäftigung und in beiden Jahren gab es darüber hinaus gehende Werbungskosten, die dann als Verlust gelten gemacht werden konnten.

Im 1 Jahr, wurde vom FA die g.Beschäftigung nicht als Einnahme eingetragen(im Steuerbescheid stand Einkünfte 0), die ganzen WK sind als Verlustvortrag eingetragen

Im 2 Jahr, wurde vom FA die g.Beschäfitgung als Einnahme eingetragen und somit die WK, die als Verlust gemacht werden konnten, gemindert.

Meine Frage, welches Jahr ist nun richtig?

PS: In der Steuererklärung wurden beides Jahre vom Mandanten aus die g.Beschäftigung wehrgemäß angegeben!

Gegen den Steuerbescheid aus dem 1 Jahr, kann man kein Einspruch einlegen, ist aber vorläufig.

Gegen den Steuerbescheid aus dem 2 Jahr, kann man einen Einspruch einlegen.

Vielen Dank für eure Antworten

Steuerbescheid Wo steht was ich zurück bekomme