Kann man in der 8 Klasse die Schule wechseln

Es bestehen folgende Möglichkeiten:

Wechsel eine Ebene höher von

  • einer Werkrealschule/Hauptschule in die Realschule (M-Niveau) oder
  • einer Gemeinschaftsschule (G-Niveau) in die Realschule (M-Niveau)

Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6

  • In zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache mindestens die Note „gut“ und im dritten dieser Fächer mindestens die Note „befriedigend“ sowie
  • In allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik mindestens ein Durchschnitt von 3,0

Voraussetzungen für einen Wechsel ab Klasse 7:

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und in allen an der Zielschulart oder in der Niveaustufe unterrichteten Pflichtfremdsprachen mindestens jeweils die Note „gut“ sowie
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0

Wechsel eine Ebene höher von

  • einer Gemeinschaftsschule (M-Niveau) an ein Gymnasium oder
  • einer Realschule (M-Niveau) an ein Gymnasium oder
  • einer Realschule (M-Niveau) an eine Gemeinschaftsschule (E-Niveau)

Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6:

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note „befriedigend“ sowie
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik mindestens ein Durchschnitt von 3,0

Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 7 bis 10:

  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note „gut“ und im dritten dieser Fächer mindestens die Note „befriedigend“ sowie
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 3,0 sowie
  • mindestens die Note „befriedigend“ in jeder Fremdsprache, die in der Klasse der aufnehmenden Schulart ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist. Dies gilt nicht für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule. Sie ist auch dann möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler an der abgebenden Schulart keine zweite Fremdsprache als ein für die Versetzung maßgebendes Fach besucht hat.

Erfüllt die Schülerin oder der Schüler nicht die Notenvoraussetzungen für einen Wechsel in eine Ebene höher, kann in Ausnahmefällen die abgebenden Schule die Aufnahme auf Probe in die gewünschte Ebene empfehlen.

Der Wechsel ist auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung besteht, die in den Klassen 5 und 6 nur zum Ende des Schuljahres an zentralen Schulen stattfindet und ansonsten an der aufnehmenden Schule abgelegt wird.

Bestanden hat, wer die für die Kernfächer geltenden Anforderungen erfüllt. Diese werden durch die Versetzungsordnung der aufnehmenden Schulart festgelegt.

Wechsel zwei Ebenen höher von

  • einer Werkrealschule/Hauptschule an ein Gymnasium oder
  • einer Gemeinschaftsschule (G-Niveau) an ein Gymnasium oder
  • einer Realschule (G-Niveau) an ein Gymnasium oder
  • einer Realschule (G-Niveau) an ein Gemeinschaftsschule (E-Niveau)

Voraussetzungen für einen Wechsel in den Klassen 5 und 6:

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Pflichtfremdsprachen mindestens die Note „gut“ sowie
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik mindestens ein Durchschnitt von 2,5

In Ausnahmefällen kann die abgebenden Schule die Aufnahme auf Probe empfehlen, wenn die Notenvoraussetzung nicht erfüllt sind.

Voraussetzungen für einen Wechsel ab der Klasse 7:

In Ausnahmefällen kann die abgebende Schule die Aufnahme auf Probe empfehlen. Dafür muss man erwarten können, dass die Schülerin oder der Schüler die Anforderungen der angestrebten Ebene erfüllen kann.

In allen Fällen ist der Wechsel auch möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler eine Aufnahmeprüfung besteht, die in den Klassen 5 und 6 nur zum Ende der Schuljahres an zentralen Schulen stattfindet und ansonsten an der aufnehmenden Schule abgelegt wird.

Bestanden hat, wer die für die Kernfächer geltenden Anforderungen erfüllt. Diese finden sich in der Versetzungsordnung der aufnehmenden Schulart.

Wechsel in eine niedrigere Ebene

Wenn die Schülerin oder der Schüler auf der bisherigen Ebene in die nächsthöhere Klassenstufe versetzt wurde, kann diese Klassenstufe auch auf einer niedrigeren Ebene besucht werden.

Wiederholt werden kann eine Klasse auf einer niedrigeren Ebene auch, wenn eine Wiederholung dieser Klasse auf der bisher besuchten Ebene nicht möglich wäre.

Beispiel: Wer die Klasse 8 am Gymnasium zweimal besucht hat und erneut nicht versetzt wird, kann die Klasse 8 an der Realschule auf dem mittleren Niveau wiederholen.

Abweichend kann in die Klasse 9 oder 10 nur wechseln, wer auf der bisherigen Ebene in diese Klassenstufe versetzt wurde oder diese Klasse auf dem bisherigen Niveau bzw. in der bisherigen Schulart wiederholen könnte. Eine Aufnahme in anderen Fällen ist nur mit Zustimmung der aufnehmenden Schule möglich.

Beispiel: Hat eine Schülerin oder ein Schüler die Klasse 9 des Gymnasiums zweimal besucht und wird erneut nicht versetzt, ist die Aufnahme in das mittlere Niveau der Realschule von der Zustimmung der aufnehmenden Schule abhängig.

Stimmt die aufnehmende Schule nicht zu, muss die Schülerin bzw. der Schüler die bisher besuchte Schule verlassen. In diesem Fall empfiehlt sich eine Bildungsberatung beim Schulamt oder eine Beratung beim Arbeitsamt.

Übersicht » Schule » Wechsel in eine andere Schulart » Niveaustufen und Ebenen » Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene

An die vierjährige Grundschule schließen sich in Hessen folgende weiterführenden Schulen an:

  • die Hauptschule
  • die Realschule
  • die Mittelstufenschule
  • die kooperative und die integrierte Gesamtschule und
  • das Gymnasium.

Daneben gibt es weiterhin auch Förderschulen.

Inklusion Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen können in Hessen entweder im Inklusiven Unterricht an der allgemeinen Schule oder an der Förderschule unterrichtet und gefördert werden. Seit 2014 haben Eltern dafür ein gesetzlich verankertes Wahlrecht. Entscheidend soll dabei immer der einzelne Schüler mit seinem individuellen Förderbedarf sein. Seit 2016 werden inklusive Schulbündnisse (iSB) als Weiterentwicklung der Modellregionen Inklusive Bildung aufgebaut. Diese regionalen Netzwerke sollen gemeinsam den besten Förderort für jedes einzelne Kind finden. Die iSB bestehen aus regionalen Entscheidungsträgern der allgemeinen Schulen, Förderschulen und dem jeweiligen regionalen Beratungs- und Förderzentrum (rBFZ).

Bis 2018 werden landesweit etwa 120 inklusive Schulbündnisse eingerichtet, sodass langfristig eine flächendeckende und verbindliche inklusive Bildungslandschaft in Hessen entsteht.

Überblick Schulsystem Hessen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Hessen:

Die Grundschule in Hessen

Einschulung Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Auf Antrag der Eltern können auch jüngere Kinder in der Grundschule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig aufgenommene Schüler werden mit der Einschulung schulpflichtig. Grundsätzlich werden Schüler in die Schule ihres zuständigen Schulbezirks aufgenommen. Ausnahmen sind auf Antrag möglich.

Zurückgestellte Kinder erhalten in Vorklassen in einer kleineren Lerngruppe unter Anleitung von Sozialpädagogen die Möglichkeit, sich über den Zeitraum eines Jahres auf den Schulanfang vorzubereiten.

Fächer/Organisation  Die Jahrgangsstufen 1 und 2 bilden in den meisten hessischen Grundschulen eine pädagogische Einheit. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Schule aufgenommen und in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen unterrichtet. Entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen durchlaufen die Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 in einem, zwei oder drei Schuljahren. Ab der Jahrgangsstufe 3 wird eine erste Fremdsprache angeboten. Die Gesamtkonferenz entscheidet darüber, welche Fremdsprache eingeführt wird. Die Schulen entscheiden selbstständig über die verwendete Schriftart und die Methode zum Erlernen von Lesen und Schreiben.

Hessen bietet auch bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht an. Das Fach wird als ordentliches Lehrfach , d. h. nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und durch staatliche Lehrkräfte ab einer Gruppengröße von acht Schülern durchgeführt.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand. Schwerpunkt der Beurteilung in der Grundschule sind die mündlichen Leistungen. Ab der 3. Klasse erhalten die Schüler auch ein Halbjahreszeugnis. Für den Fremdsprachenunterricht werden Noten vergeben, diese sind aber von der Versetzungsrelevanz ausgenommen.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Eltern erhalten im letzten Schuljahr in einem Beratungsgespräch eine Bildungsempfehlung für ihr Kind. Die Eltern entscheiden über den weiteren Bildungsgang. Auch Kinder ohne Gymnasial- oder Realschulempfehlung können auf diese Schule wechseln, wenn die Eltern es wünschen. Die aufnehmende Schule wird über die anderslautende Empfehlung der Klassenkonferenz informiert. Am Ende des ersten Schulhalbjahres in Klasse 5 oder am Ende des Schuljahres der 5. Jahrgangsstufe können diese Schüler in eine andere Schulform versetzt werden, wenn Leistungsentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung die Anforderungen des gewählten Bildungsganges nicht erfüllen und eine erfolgreiche weitere Teilnahme am Unterricht des gewählten Bildungsganges nicht zu erwarten ist.

Die Hauptschule bereitet auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Darüber hinaus befähigt sie die Jugendlichen, ihren Bildungsweg vor allem in berufs-, aber auch in studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen. In Hessen können Haupt- und Realschulen auf Antrag des Schulträgers zur Mittelstufenschule werden.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen Schüler, die mindestens die Note 4 in allen Fächern erreichen, werden am Schuljahresende in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Erreicht ein Hauptschüler diese Voraussetzung nicht, kann er dennoch vorrücken, wenn sein Lern- und Leistungsstand erwarten lässt, dass er die höhere Klasse erfolgreich besuchen wird. Schülerinnen und Schüler der Hauptschule müssen in der Klasse 9 an zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch und Mathematik sowie an einer Projektprüfung teilnehmen.

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse Die Hauptschule ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse:

> einfacher Hauptschulabschluss
> qualifizierender Hauptschulabschluss

Die Qualifikation wird erreicht durch die zusätzliche Teilnahme an den zentralen Abschlussarbeiten in Englisch und eine Gesamtleistung mindestens 3,0.

> Mittlerer Abschluss/Realschulabschluss


Der mittlere Abschluss kann am Ende des 10. Hauptschuljahres mit einer erfolgreich abgelegten Realschulabschlussprüfung erreicht werden.

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 kann eine duale Berufsausbildung angestrebt oder der Schulbesuch im 10. Hauptschuljahr fortgesetzt werden. Der Qualifizierende Hauptschulabschluss nach Klasse 9 berechtigt außerdem zum Besuch der Berufsfachschule, Realschule oder Gesamtschule. Mit dem Hauptschulabschluss oder qualifizierender Hauptschulabschluss nach Klasse 10 bieten sich eine Berufsausbildung oder der Besuch der Berufsfachschule. Der Mittlere Abschluss bietet zusätzlich die Möglichkeit, die höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule oder - mit der entsprechenden Zugangsvoraussetzung - die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.

Die Realschule soll ihren Schülern eine lebensbezogene Allgemeinbildung vermitteln und sie dazu befähigen, entsprechend ihren Leistungen und Neigungen Schwerpunkte zu setzen. Ab der Jahrgangsstufe 7 bietet die Realschule den Schülerinnen und Schülern ein breites Wahlpflichtangebot.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler der Realschule müssen in der Klasse 10 an zentralen Abschlussarbeiten in Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache sowie an einer Präsentation auf Basis einer Hausarbeit oder einer mündlichen Prüfung teilnehmen.

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse Die Realschule ermöglicht unterschiedliche Abschlüsse:

> ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 gleichwertiger Abschluss > ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss

> Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel
Mit dem Hauptschulabschluss ist der Übergang in die Berufsausbildung oder die Berufsfachschule möglich. Mit dem Mittleren Abschluss und der entsprechenden Zugangsvoraussetzung ist der Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs möglich. Schüler der Realschulen, der Realschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen und an Integrierten Gesamtschulen können mit entsprechenden Leistungen nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 von der Mittelstufe in die dreijährige gymnasiale Oberstufe wechseln. Sie treten dann in die Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe) ein.

In Hessen können Haupt- und Realschulen zur Mittelstufenschule werden. Diese Mittelstufenschule soll mit gemeinsamen Eingangsklassen, abschlussbezogenen Bildungsgängen und praxis- und handlungsorientiertem Unterricht für individuelle Fördermöglichkeiten sorgen. Die Berufsorientierung und die Förderung der Ausbildungsreife der Schüler stehen im Vordergrund. In der Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 7) können die Schülerinnen und Schüler gemeinsam oder in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache teildifferenziert unterrichtet werden. Ziel des praxisorientierten Bildungsgangs (Jahrgangsstufe 8/9 bzw. 10) ist der Hauptschulabschluss. Das Profil des mittleren Bildungsganges (Jahrgangsstufe 8 bis 10) wird entweder bestimmt durch den berufsfeldbezogenen Unterricht oder durch Schwerpunktfächer. Dieser Unterricht eröffnet Perspektiven für die Wahl eines Schwerpunktes im Übergang zur Fachoberschule oder zur gymnasialen Oberstufe.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz.

VergleichsarbeitenAlle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
> Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
> Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10

Übergänge/Wechsel Mit dem Hauptschulabschluss ist der Wechsel in die Berufsausbildung möglich. Leistungsstarke Schülerinnen und Schülern des praxisorientierten Bildungsgangs können anschließend auch den Mittleren Abschluss ablegen.

Mit dem Realschulabschluss und der im Abschlusszeugnis vermerkten Eignung können die Schülerinnen und Schüler zur Fachoberschule oder in die gymnasiale Oberstufe wechseln.

Die Gesamtschulen in Hessen sind entweder kooperativ (schulformbezogen) oder integriert (schulformübergreifend) organisiert:

Kooperative Gesamtschulen verbinden die Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule sowie der Mittelstufe des gymnasialen Bildungsganges pädagogisch und organisatorisch in einer Schule. Ziel ist eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Zweigen.

In der Integrierten Gesamtschule wird von Klasse 5 bis 10 schulformübergreifend unterrichtet. Durch eine Differenzierung der Fachleistungen in zwei oder drei Anspruchsebenen sowie durch Organisation des Unterrichts in gemeinsamen Kerngruppen und Kursen ist eine individuellere Förderung möglich.

Gymnasien und kooperative Gesamtschulen können ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter G8-Bedingungen in eine Schule aufgenommen wurden, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutzes das Recht, an dieser Schule die gesamte Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) zu durchlaufen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen An der integrierten Gesamtschule in Hessen rücken Schüler ohne Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe auf. Ab Jahrgangsstufe 8 wird den Eltern jährlich schriftlich mitgeteilt, welcher Abschluss nach dem gegenwärtigen Leistungsstand voraussichtlich zuerkannt werden kann. Diese Mitteilung wird dem Halbjahreszeugnis beigefügt. Spätestens in der Mitteilung der Jahrgangsstufe 9 müssen die Eltern schriftlich erklären, ob der voraussichtlich zu erteilende Abschluss dem angestrebten Abschluss entspricht. Wird dieser angestrebte Abschluss nicht erreicht, kann die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe einmal wiederholt werden. Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Schulversuchs können Gymnasien und kooperative Gesamtschulen ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Die Versetzungsbedingungen an der kooperativen Gesamtschule entsprechen denen der jeweiligen Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium).

Mit seinen Ostercamps bietet das hessische Kultusministerium ein Projekt an, dass es versetzungsgefährdeten Schülern an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ermöglicht, ein Sitzenbleiben zu verhindern. Jugendliche erhalten in den Osterferien ein intensives Lern- und Methodentraining, um Leistungsdefizite und Lernschwächen abzubauen und die Motivation zu fördern.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Alle Abschlüsse der Kooperativen Gesamtschule und der Integrierten Gesamtschule entsprechen denen der jeweiligen Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium).

Übergänge/Wechsel Nach dem mittleren Abschluss können die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder des beruflichen Gymnasiums erhalten. Die Schulform der integrierten Gesamtschule führt auch weiterhin nach 13 Schuljahren zur allgemeinen Hochschulreife.

Schülerinnen und Schüler der Realschulen, der Realschulzweige an kooperativen Gesamtschulen und der integrierten Gesamtschulen können mit entsprechenden Leistungen nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 10 von der Mittelstufe in die dreijährige gymnasiale Oberstufe wechseln. Sie treten dann in die Einführungsphase (1. Jahr der gymnasialen Oberstufe) ein.

Das gymnasiale Angebot richtet sich an intellektuell begabte, leistungsfähige und -willige Schülerinnen und Schüler und bereitet diese auf den Besuch einer Universität oder auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Es ist auf die Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung zugeschnitten.Das Gymnasium umfasst die Mittelstufe (Sek I: Jahrgangsstufen 5 - 9) und die Oberstufe (Sek I: Jahrgangsstufen 10 – 12).

Gymnasien und kooperative Gesamtschulen können ein Parallelangebot G8/G9 innerhalb einer Schule anbieten. Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter G8-Bedingungen in eine Schule aufgenommen wurden, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutzes das Recht, an dieser Schule die gesamte Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) zu durchlaufen.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Schüler, die in allen Fächern mindestens die Note 4 erreichen, werden in die nächsthöhere Jahrgangsstufe versetzt. Eine Versetzung ist auch möglich, wenn einzelne Fächer mit einer schlechteren Note bewertet werden. Außerdem können bessere Leistungen in anderen Fächern als Ausgleich herangezogen werden. Über die Versetzungen entscheidet die Klassenkonferenz.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 8. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache (Englisch oder Französisch) einheitlich die Lernstandserhebung VERA 8 durch.

Abschlüsse
Alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und II sind möglich - vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur. Ein zunächst auf fünf Jahre befristeter Schulversuch soll seit 2012 den Schülern des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8), die die Schule nach Klasse 9 verlassen, eine Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss gewährleisten. Vorher haben diese Schülerinnen und Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erhalten.

Übergänge/Wechsel
Nach der erfolgreichen Abschlussprüfung in der Mittelstufe können die Schüler in die gymnasiale Oberstufe wechseln. Wer das Abitur bestanden hat, kann zwischen Studium oder einer Berufsausbildung wählen.

Prüfungsaufgaben
Die Kultusministerkonferenz hat Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen definiert. Diese fachbezogenen Kompetenzen sind verbindlich für alle Bundesländer. Von den Bildungsstandards können jedoch nicht unmittelbar Abituraufgaben abgeleitet werden. Vielmehr orientieren sich die Abituraufgaben aller 16 Länder zukünftig an diesen Bildungsstandards. Den Ländern steht ein gemeinsamer Aufgabenpool zur Verfügung. Die Aufgabensammlung zeigt exemplarisch, wie die beschriebenen Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung in Aufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache umgesetzt werden können. So soll die Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern gewährleistet werden.