Ab wann werden über 70 jährige geimpft

Ab kommenden Montag, 19. April, können sich in Baden-Württemberg alle Menschen über 60 Jahre gegen das Coronavirus impfen lassen. Da ein großer Andrang zu erwarten ist, sollten über 70-Jährige in dieser Woche noch die Chance nutzen, Termine zu vereinbaren.

Ab Montagvormittag, 19. April 2021, öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen für alle Menschen über 60 Jahre. Bislang waren über 60-Jährige nur bei bestimmten Vorerkrankungen oder aufgrund des Berufs impfberechtigt. So kamen vor allem die bereits jetzt Impfberechtigten über 70- und über 80-Jährigen, die ein besonders großes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, schneller an einen Impftermin.

Impfstofflieferungen nehmen stetig zu

„In einzelnen Zentren bleiben aktuell AstraZeneca-Termine frei. Das ist zwar verständlich, aber in der Sache unbegründet. Der Impfstoff ist hochwirksam und ungefährlich. Wer über 70 Jahre alt ist, sollte die Chance nutzen, jetzt einen Termin zu vereinbaren“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Grund für die freien Termine seien die letzte Woche stark angewachsenen Impfstofflieferungen und die Änderung der Altersempfehlung für den Impfstoff AstraZeneca. „Gleichzeitig stellen wir fest, dass täglich nur noch rund 20 bis 40 Menschen die Warteliste für die über 80-Jährigen in Anspruch nehmen. Von dieser Altersgruppe haben bereits deutlich über 70 Prozent eine Erstimpfung erhalten. Deshalb gehen wir jetzt den nächsten Schritt und öffnen ab Montag für alle Menschen über 60 Jahren.“

Über 70-Jährige sollten bis Montag noch Chance zur Terminvereinbarung nutzen

Das Sozialministerium ruft jetzt insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen. „Durch die weitere Öffnung ab Montag ist wieder mit einem starken Andrang über die Website und bei der Hotline zu rechnen“, so Minister Lucha. „Deshalb sollten Menschen über 70 Jahren in dieser Woche noch die Chance nutzen. Eine Terminvereinbarung bleibt aber natürlich auch für sie über den Montag hinaus weiter möglich.“

Vor dem Hintergrund steigender Lieferungen werden viele Impfzentren in der nächsten Zeit auch Impfaktionstage mit AstraZeneca anbieten, bei denen zunächst die bisher Impfberechtigten über 60 Jahren geimpft werden. Darüber werden die jeweiligen Impfzentren dann vor Ort informieren.

Die Ständige Impfkommission hat vor Kurzem ihre Empfehlung für AstraZeneca geändert. Der Impfstoff wird nun in erster Linie für Menschen über 60 Jahren empfohlen. Durch eine große Lieferung von AstraZeneca Anfang April, mit der der Hersteller Lieferkürzungen im März ausgeglichen hat, können die Impfzentren derzeit viele Termine mit AstraZeneca anbieten.

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Hauptinhalt

Sachsen krempelt die #Ärmelhoch  © Bundesgesundheitsministerium

Die Impfstruktur in Sachsen wurde angepasst. Ab sofort gibt es landesweit 25 durch das DRK betriebene staatliche Impfstellen. Zusätzlich können weiterhin mobile Angebote gemacht werden. Außerdem impfen auch Ärzte und Kliniken weiter gegen das Coronavirus. Die Coronaschutzimpfung bleibt also weiterhin möglich. Es ist genug Impfstoff da – Nutzen Sie die Möglichkeit und schützen Sie sich mit einer Impfung vor dem Virus.

Lesen Sie hier nach, wo Sie sich in Sachsen gegen COVID-19 impfen lassen können: Impfen in Sachsen

Hier finden Sie den aktuellen Stand der Coronaschutzimpfungen in Sachsen: Statistik

Vierte Impfung auch in Sachsen möglich

In Sachsen ist eine vierte Impfung gegen das Coronavirus für bestimmte Personengruppen möglich, neben Arztpraxen zum Beispiel auch in den staatlichen Impfstellen. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt vier Impfungen bereits für bestimmte Personengruppen:

  • Menschen ab 70 Jahre
  • Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden
  • Menschen mit einer Schwäche des Immunsystems ab 5 Jahre (z.B. schwere Autoimmunerkrankungen)

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab März

Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige sollen besser vor einer Covid-19-Infektion geschützt werden. Deshalb müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nach Beschluss von Bundesrat und Bundestag künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab dem 16. März 2022. 

Alle Informationen finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/einrichtungsbezogene-impfpflicht.html 

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Impfpflicht finden Sie unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-coronaschutzimpfung-9336.html#a-11820 

Es ist wichtig, dass wir jetzt vor allem die impfen, die besonders gefährdet sind, zum Beispiel ältere Menschen über 70 oder Menschen mit Vorerkrankungen. Deswegen sollten wir diesen Gruppen zuerst die Chance geben, ihren Impfschutz auffrischen zu lassen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping

Nach der Empfehlung der Sächsischen Impfkommission (SIKO) sind Auffrischungsimpfungen ohne Einschränkung für alle Menschen ab 18 Jahre möglich. Eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (BioNTech/Pfizer) ist außerdem bei Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nach frühestens drei Monaten nach der Grundimmunisierung ebenfalls möglich. Ob die Impfung dann tatsächlich durchgeführt wird, entscheidet die Ärztin, der Arzt nach dem Beratungsgespräch.

Die STIKO hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstands am 21. Dezember 2021 aktualisiert. Für alle Personen, für die bisher nach zweifacher Impfung oder Infektion eine Auffrischimpfung (3. Impfung) beziehungsweise eine einzelne Impfung mit einem Abstand von 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen. 

Seit dem 1. Februar gibt es seitens der Sächsischen Impfkommission (SIKO) eine uneingeschränkte Empfehlung zur Impfung von allen Kindern zwischen 5 und 11 Jahren.

Ebenfalls wird allen ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon und ungeimpften Stillenden eine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im September eine Impfempfehlung gegen das Coronavirus für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende ausgesprochen. Die SIKO hatte eine entsprechende Empfehlung bereits im Mai veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von drei bis sechs (Biontech) bzw. vier bis sechs Wochen (Moderna). Wenn die Schwangerschaft nach der Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon erfolgen.

Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt außerdem vier Impfungen für Menschen ab 70 Jahre, Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden und Menschen mit einer Schwäche des Immunsystems ab 5 Jahre (z.B. schwere Autoimmunerkrankungen).

Die Impfaktionen der mobilen Teams bieten weiterhin niederschwellige Impfangebote vor Ort an - und Impfmöglichkeiten ohne vorherige Terminreservierung. Nähere Informationen zu den Sonderimpfaktionen des DRK Sachsen in Kooperation mit der Kassenärtzlichen Vereinigung und den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten finden Sie unter der Rubrik Sonderimpfaktionen in Sachsen. 

In diesem FAQ beantworten wir folgende Fragen - mit Klick auf den Link gelangen Sie direkt zur entsprechenden Frage:

Für wen werden Auffrischungsimpfungen empfohlen?

Die Auffrischungs- oder Boosterimpfungen werden von der Ständigen Impfkommission (Stiko) seit dem 13. Januar für alle bereits geimpften Personen ab 12 Jahren empfohlen, deren Grundimmunisierung drei Monate zurückliegt. Seit dem 15. Januar gilt auch für ursprünglich mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpfte Personen, dass sie drei Impfungen benötigen, um als geboostert zu gelten.

Die wichtigsten Fragen zur Boosterimpfung beantworten wir hier.

Außerdem rät die Stiko zu einer zweiten Auffrischungsimpfung für über 70-Jährige, für die Bewohner von Altenheimen und Menschen mit Immunschwächekrankheiten ab fünf Jahren. Sie sollen drei Monate nach der dritten Impfung erneut geimpft werden.

Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt sollen ebenfalls eine zweite Boosterimpfung bekommen. Allerdings erst sechs Monate nach der dritten Impfung.

Wo kann man sich impfen lassen?

Im Saarland bieten die vier Impfzentren in Saarbrücken, Neunkirchen, Saarlouis und Wadern-Büschfeld Coronaimpfungen an. Seit 11. Januar sind dort für alle Personen ab 12 Jahren Impfungen ohne Termin möglich.

Impfungen gibt es auch in den Hausarztpraxen. Welche Ärzte im Saarland Coronaimpfungen anbieten, zeigt die Kassenärztliche Vereinigung unter www.kvsaarland.de/arztsuche.

Zudem gibt es mehrere Sonder-Impfaktionen. Hierüber informieren die Kommunen und Kreise unter anderem auf ihren Internetseiten.

Werden auch Kinder geimpft?

Die EU-Kommission hat den Impfstoff von Biontech/Pfizer am 31.05.2021 für 12- bis 15-Jährige freigegeben. Am 16. August 2021 hat die Ständige Impfkommission in Deutschland empfohlen, auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren impfen zu lassen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im Saarland schloss sich der Emfpehlung an. Kinderärzte im Saarland konnten Kinder nach eigenem Ermessen auch vorher schon impfen.

Auch für Kinder von fünf bis elf Jahren ist der Impfstoff von Biontech/Pfizer seit Ende November zugelassen. Moderna hat ebenfalls eine entsprechende Zulassung. Die Ständige Impfkommission hat am 24. Mai 2022 eine Empfehlung ausgesprochen, gesunde Kinder einmalig mit einem der beiden zugelassenen Impfstoffe einmalig impfen zu lassen.

Die schon vorher ausgesprochene Empfehlung, Kinder mit Vorerkrankungen oder Kontakt zu Risikopatienten doppelt impfen zu lassen, gilt unabhängig davon weiter.

Kinder, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, sollten ebenfalls geimpft werden.

Welcher Impfstoff wird bei Erstimpfung mit AstraZeneca verwendet?

Die Stiko hat Anfang Juli ihre Impfempfehlung für die Zweitimpfung nach einer ersten AstraZeneca-Dosis angepasst. Bei der Zweitimpfung sollten die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer oder Moderna eingesetzt werden.

Sind Impfungen zuhause möglich?

Über 80-Jährige, die nicht in Heimen leben, aber auch nicht mehr so mobil sind, dass sie zu einem Impfzentrum kommen können, sollen durch die Hausärzte geimpft werden.

Wie läuft die Impfung ab?

In den Arztpraxen erfolgt die Impfung meist nach vorheriger Anmeldung an bestimmten Tagen.

In den saarländischen Impfzentren können täglich mehrere Tausend Menschen geimpft werden. Am Einlass findet zunächst eine Temperaturmessung statt. Dann wird man am Check-in registriert und in einen ersten Wartebereich geführt, von wo aus man in die Impfkabine gebeten wird.

Nach der Impfung geht es in einen zweiten Wartebereich, wo man 15-30 Minuten lang daraufhin überwacht wird, ob sich Reaktionen auf die Impfung zeigen. Wenn nicht, kann man am Check-out das Impfzentrum wieder verlassen.

Welche Unterlagen müssen zur Impfung mitgebracht werden?

Wer zur Impfung in eines der Impfzentren oder in eine Arztpraxis kommt, soll laut Landesregierung seinen Personalausweis, seine Versichertenkarte, seinen Impfpass und ggf. seinen Anmeldecode mitbringen. Menschen mit Vorerkrankungen sollen zudem verfügbare Unterlagen wie beispielsweise einen Allergiepass, Dialysepass, Nachsorgepass von einer Organtransplantation oder Nachweis einer bestehenden Chemotherapie mit dabei haben.

Was unterscheidet den Novavax-Impfstoff von anderen Impfstoffen?

Corona-Impfungen mit dem Wirkstoff von Novavax sollen nach Plänen der Landesregierung ab Ende Februar möglich sein. Der Impfstoff basiert auf einem eher traditionellen Wirkprinzip und enthält keine Erbinformationen wie mRNA oder DNA. Er gilt daher als Alternative zu den mRNA- und Vektorimpfstoffen. Wir haben Vor- und Nachteile des Impfstoffs zusammengefasst.

Kann der Arbeitgeber zur Impfung verpflichten?

Nein, die aktuelle Corona-Impfverordnung regelt laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) nur das Recht auf eine Schutzimpfung. Eine Impfpflicht sehe die Verordnung nicht vor. Der Arbeitgeber könne auch keine Maßnahmen gegen die Mitarbeiter ergreifen, die nicht geimpft sind oder es nicht vorhaben.

Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind laut DGB allerdings ab dem 15. März dazu verpflichtet, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorzulegen, bzw. ein ärztliches Attest, dass eine Kontraindikation gegen eine Impfung bestätigt.

Wer dies nicht tut, dem drohten zunächst aber keine Konsequenzen. Der Arbeitgeber sei aber verpflichtet, diese Fälle dem Gesundheitsamt zu melden. Die Behörde könne dann in einem zweistufigen Verfahren gegenüber dem Betroffenen ein Betretungsverbot aussprechen. Weitere Details erklärt der DGB in einem ausführlichen Beitrag auf seinen Internetseiten.

Wer sollte sich besser zunächst einmal nicht impfen lassen?

Wer akut erkrankt ist und an Fieber über 38,5 Grad leidet, sollte sich erst nach seiner Genesung impfen lassen. Eine einfache Erkältung oder leicht erhöhte Temperatur sei jedoch kein Grund, einen Impftermin zu verschieben, so das RKI.

Schwangerschaft ist kein Hinderungsgrund mehr. Aufgrund fehlender aussagekräftiger Daten hatte die Stiko bislang keine Impfempfehlung für Schwangere ausgesprochen. Mittlerweile liegen ausreichend Daten vor. Seit dem 10. September empfiehlt die Stiko Frauen ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sowie Stillenden eine Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impftstoffes.

Werden auch Grenzgänger geimpft?

Ja, unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland krankenversichert sind. Grenzgänger werden laut Gesundheitsministerium in diesen beiden Fällen in saarländischen Impfzentren geimpft:

  • Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der französischen Grenzregion, die in Deutschland krankenversichert sind.
  • Französische und luxemburgische Staatsangehörige, die für ein saarländisches Unternehmen arbeiten und in Deutschland krankenversichert sind.

Wann war Impf-Start im Saarland?

Am 27. Dezember 2020 haben die Impfungen in den Heimen begonnen, am 28. Dezember 2020 sind sie auch in den Impfzentren gestartet.