Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Hi! Wie lange dauert es, bis man zur Theorieprüfung durchgelassen wird? Ich habe 3h die Woche Unterricht. Kann ich nach 2-3 Monaten mit der Theorieprüfung anfangen? Ist es schwierig, neben der Ausbildung den Führerschein zu machen?

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Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Ja, nach 2-3 Monaten ist das auf jeden Fall möglich. Habe damals im Januar angefangen mit dem Führerschein und hatte im März die Theorieprüfung. :) Und ja, es ist schon etwas aufwändig, wenn man die Ausbildung und den Führerschein gleichzeitig macht, aber ich habe es gleichzeitig mit dem Abi gemacht und es hat funktioniert :)

Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Es kommt drauf an, wie oft du zum Theorieunterricht gehst und natürlich wie es mit dem lernen klappt. Du brauchst bei B, wenn du noch keine andere Fahrerlabnis hast (Mofa zählt nicht) 12 Stunden Grundstoff und 2 Stunden Klassenspezifisch. Danach könntest du rein theoretisch zur theoretischen Prüfung, wenn auch die Bögen einigermaßen i.O. sind. Machst du nach 14 Stunden immer noch mehrere Fehler in den Bögen wird dich kaum ein Fahrlehrer zur Prüfung zulassen, obwohl du die Stunden schon alle geschafft hast. Neben der Ausbildung ist es schon machbar. Musst halt schauen, wie das mit den Arbeitszeiten ist.

Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – habe selbst alle Klassen bis auf D und war LKW Fahrerin

Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

06.06.2018 —

Den Pkw-Führerschein mit 17 und selber Auto fahren, das ist seit einigen Jahren möglich. AUTO BILD sagt, wie das Begleitete Fahren (BF17) funktioniert und welche Regeln gelten.

Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Nach bestandener Führerscheinprüfung gibt es eine Prüfbescheinigung als Führerscheinersatz.

Im April 2004 wurde in Niedersachsen als erstem Bundesland der Führerschein mit 17 eingeführt. Damit dürfen 17-Jährige nach ihrer bestandenen Führerscheinprüfung mit festgelegten Begleitpersonen an Bord selbst Auto fahren. Mittlerweile hat sich das sogenannte Begleitete Fahren (BF17) bundesweit durchgesetzt. Mit Baden-Württemberg führte 2008 das letzte Bundesland die neue Führerscheinregelung ein. Zunächst noch als Modellversuch, Mitte 2010 wurde der Führerschein mit 17 dauerhaft ins Straßenverkehrsgesetz übernommen. Die positiven Effekte des Begleiteten Fahrens sprechen für sich: Fahranfänger, die in Begleitung schon ein Jahr Praxis im Straßenverkehr sammeln konnten, fühlen sie sich im Blechgewimmel sicherer und bauen weniger Unfälle. Eine Studie des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr hat ergeben, dass Führerscheinfrischlinge, die am BF17 teilgenommen haben, rund 28,5 Prozent weniger Unfälle bauten und 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begingen als herkömmliche Fahranfänger.

Wer beim Begleiteten Fahren mitmachen will, kann sich schon im Alter von 16 Jahren und sechs Monaten mit der ausdrücklichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten in der Fahrschule für den Pkw-Führerschein anmelden. Dabei sollten auf dem Antragsformular schon die späteren Begleitpersonen angegeben werden. Dies ist jedoch nicht in Stein gemeißelt, es ist auch später noch möglich, den Kreis der Beifahrer zu erweitern. Das Prozedere für den Führerschein mit 17 gleicht dem einer normalen Fahrausbildung: Der Führerscheinanwärter muss mindestens seine Pflichtstunden im Theorie- und Fahrunterricht ableisten. In der Theorie sieht der Gesetzgeber 14 Grund- und zwei Zusatz-Doppelstunden vor. Bei den Fahrstunden sind rechtlich nur die Sonderfahrten vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Nachtfahrten. Den Rest bestimmt der Fahrlehrer. Auch die praktische und theoretische Führerscheinprüfung für den BF17-Schein sind dieselben wie für den "normalen" Führerschein ab 18.

Wie viele Praxisstunden braucht man für BF17

Den "richtigen" Kartenführerschein gibt es erst nach dem 18. Geburtstag.

Die Kosten für den Führerschein mit 17 ähneln denen des Erwerbs der regulären Lizenz ohne Begleitphase und hängen vor allem von den benötigten Fahrstunden ab. Meist sind das zwischen 1500 und 2000 Euro (mehr dazu hier). Für das Begleitete Fahren kommen allerdings einige Gebühren oben drauf. Dazu zählt die Ausstellung des Führerscheins. Das reguläre Kartenformat gibt es erst nach dem 18. Geburtstag. Vorher gibt es ein rosa Dokument, das die bestandene Prüfung bescheinigt und die Begleitpersonen ausweist. Für die Ausstellung der Prüfbescheinigung wird eine Gebühr von 7,70 Euro erhoben. Hinzu kommt eine Auskunft aus dem Fahrereignungsregister, die nochmal mit 3,30 Euro berechnet wird. Außerdem werden die Begleitpersonen überprüft, wofür nochmal bis zu zehn Euro pro Person in Rechnung gestellt werden. Die genauen Kosten variieren je nach Bundesland und Führerscheinstelle. Wie viele Begleitpersonen eingetragen werden, ist dem Fahranfänger selbst überlassen. Außerdem werden für den späteren Kartenführerschein rund 40 Euro Gebühren erhoben. Wichtig: Da auf dem rosa Dokument kein Foto des Fahranfängers zu sehen ist, muss bei den zukünftigen Fahrten immer ein gültiger Ausweis mitgeführt werden. Das Begleitete Fahren kann sich aber auch auszahlen – und zwar bei der Kfz-Versicherung. Im Schnitt wird die Haftpflicht für BF17-Absolventen um 20 Prozent billiger und bei der Kasko sind bis zu 14 Prozent drin.

Wie der Name schon suggeriert, muss beim Begleiteten Fahren immer ein Copilot an Bord sein. Dieser muss gewisse Voraussetzungen erfüllen und in dem BF17-Antrag aufgeführt sein. Einfach mal einen Kumpel, der schon den echten "Lappen" hat, auf den Beifahrersitz bitten, ist nicht erlaubt. Die Begleitperson muss eine ganze Reihe von Auflagen erfüllen: Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3 sein und darf maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Nur wenn die Person all diese Kriterien erfüllt, kann sie in dem Führerscheindokument eingetragen werden. Die Begleitpersonen müssen allerdings keine Prüfung oder ähnliches mehr absolvieren. Es steht ihnen allerdings frei Informationsveranstaltungen zu besuchen, die die meisten Fahrschulen anbieten. Übrigens: Die Begleitperson muss während der Fahrt unbedingt fahrtauglich sein, das heißt sie darf nicht unter Drogeneinfluss stehen und maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut haben.

Eine ganz entscheidende Frage ist natürlich, welche Autos man schon mit 17 bewegen darf. Die Antwort: Grundsätzlich alle, die auch beim normalen Führerschein der Klasse B erlaubt sind. Ob es ratsam ist, gleich in einem 500-PS-Sportwagen sein Können auf die Probe zu stellen, sei einmal dahingestellt. Es empfiehlt sich aber auf alle Fälle, einen Blick in die Versicherungspolice des Fahrzeugs zu werfen. Wenn darin explizit das Mindestalter eines Fahrers festgelegt ist, könnte es zu Problemen mit der Versicherung kommen. Ohne Begleitperson, darf man alle Fahrzeuge der Führerscheinklassen AM (z.B. Mopeds und Mofas, die bis zu 50 km/h schnell sind) und Klasse L (zum Beispiel Zugmaschinen) bewegen.

Ist das 18. Lebensjahr vollendet, darf sofort ohne Begleitung gefahren werden. Auch wenn der Führerschein mit 17 erworben wurde, muss keine zusätzliche Prüfung mehr absolviert werden. Allerdings ist der Besuch bei der Führerscheinstelle Pflicht: Die Prüfbescheinigung muss gegen den "richtigen" EU-Führerschein getauscht werden. Der Kartenführerschein wird in der Regel automatisch bei der zuständigen Führerscheinstelle ausgestellt, er muss nur abgeholt werden. Dabei wird eine Gebühr von rund 40 Euro erhoben. Sie variiert leicht je nach Bundesland und Behörde. Die rosa Prüfbescheinigung ist nur noch drei Monate nach dem Geburtstag gültig.

Beim Begleiteten Fahren werden im Grunde die gleichen rechtlichen Maßstäbe angelegt, wie beim regulären Führerschein. Also gibt es auch hier eine zweijährige Probezeit, in der zwischen sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden wird. A-Verstöße sind besonders schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Fahren ohne Begleitperson wird als A-Verstoß sanktioniert. Das bedeutet, dass die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert wird und die Fahrerlaubnis widerrufen wird. Voraussetzung für die Wiedererteilung ist die Teilnahme an einem Aufbau-Seminar. Hinzu kommen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wer angehalten wird und die Prüfbescheinigung nicht dabei hat, muss zehn Euro Verwarnungsgeld zahlen.

Was ist bei der Kfz-Versicherung zu beachten?
Bevor Fahranfänger, die den Führerschein mit 17 gemacht haben, ins Auto steigen, sollte zunächst genau überprüft werden, ob das Begleitete Fahren von der Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Falls Zweifel bestehen, sollte man bei der Versicherung direkt nachfragen und den Vertrag ändern. Zwar erlischt nicht automatisch der Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber saftige Nachzahlungen (schließlich hat man ja eine Vertragsklausel verletzt) bis hin zur Kündigung durch die Versicherung sind möglich.

Darf man mit der Bescheinigung im Ausland fahren?
Im Ausland darf man mit der BF17-Prüfbescheinigung nicht fahren. Eine Ausnahme ist Österreich, da das österreichische BF17-Modell fast identisch mit dem deutschen ist. Hier gilt die Bescheinigung jedoch nur bis zum Tag des 18. Geburtstags.

Wann kann die Führerscheinprüfung frühestens abgelegt werden?
Die theoretische Führerscheinprüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Die Fahrprüfung kann frühestens einen Monat davor absolviert werden.

Dürfen Begleitpersonen während der Fahrt eingreifen?
Nein, das dürfen sie nicht. Die Begleitperson ist dazu da, dem Fahranfänger mit Ratschlägen zur Seite zu stehen und Sicherheit zu geben. Ins Geschehen eingreifen z.B. indem ins Lenkrad gegriffen wird, ist gefährlich und den Begleitern untersagt.