Wen muss ich bei einem Sterbefall als erstes informieren? Sollte ihr Angehöriger zu Hause versterben, so ist als erstes der behandelnde Hausarzt zu informieren. Ist dieser nicht erreichbar, so kann auch ein Notarzt angerufen werden. Nachdem der Arzt dann bei Ihnen gewesen ist, können Sie den Bestatter kontaktieren. Der Bestatter wird dann mit Ihnen einen Termin festlegen, an dem das Trauergespräch stattfinden soll, des Weiteren können Sie mit Ihm absprechen, wann die Überführung des Verstorbenen vorgenommen werden soll. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, oder einem Alten-, Pflegeheim, so wird das Personal den Arzt informieren. Sie müssen sich dann nur noch mit einem Bestatter in Verbindung setzen, der alles Weitere für Sie erledigt. Wie lange kann ein Verstorbener zu Hause bleiben? Laut dem Bestattungsgesetz für NRW sind Verstorbene spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle zu überführen. Hierzu zählen Räumlichkeiten eines Bestatters oder des Friedhofes. Jedoch kann der Bestatter für die Angehörigen bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Genehmigung beantragen, die es erlaubt, den Verstorbenen auch länger als 36 Stunden zu Hause zu behalten. Kann ich jeden Bestatter nehmen? Wer ist verpflichtet zu bestatten? Sollten keine Bestattungspflichtigen vorhanden sein, so tritt das Ordnungsamt ein, um die gesetzliche Bestattungsfrist von 10 Tagen einzuhalten. In welcher Frist muss eine Erdbestattung erfolgen? Kann ich die Bestattungsart und den Friedhof frei wählen? Generell hängt die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen ab. Sollte der Verstorbene zu Lebzeiten diesbezüglich keinen Willen geäußert haben, so steht es den Angehörigen frei, die Bestattungsart zu wählen. Jedoch gibt es eine Ausnahme bei der Bestattung auf einem Aschestreufeld. Diese Art der Bestattung darf nur durchgeführt werden, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat. Ein Verstorbener hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf einen Grabplatz eines Friedhofs im Wohnort. Außerdem kann ein Verstorbener auch auf einem Friedhof unabhängig vom Wohnort beigesetzt werden, auf dem er oder ein Angehöriger ein Grabnutzungsrecht erworben hat. Sollte der Wunsch nach einer Baumbestattung in einem Wald bestehen (wie z.B. Ruheforst oder Friedwald), so ist der Ort des Waldes frei wählbar. Ist es möglich nochmals am offenen Sarg Abschied zu nehmen? Kann man die Asche eines Verstorbenen auch zu Hause aufbewahren? Muss bei einer Feuerbestattung ein Sarg benutzt werden? Ja. Zunächst wird ein Sarg aus hygienischen Gründen und für den Transport benötigt. Außerdem hilft der Sarg die erforderliche Temperatur im Ofen zu erreichen. Ohne den Sarg müsste dem Ofen viel mehr Energie zugefügt werden, welches den Betrieb des Krematoriums verteuern würde. Was muss bei einer Ascheverstreuung bzw. Seebestattung beachtet werden? Was ist eine anonyme Beisetzung? Kann ich eine Trauerfeier ausrichten, auch wenn der Verstorbene nicht in einer Kirche war? Ja. Eine Trauerfeier muss nicht immer religiös gestaltet sein. Es gibt Trauerredner, die nach einem Gespräch mit den Angehörigen nach deren Wünschen eine weltliche oder auch religiöse Trauerfeier halten, auch wenn der Verstorbene keiner Konfession zugehörig war. Wo muss ich den Verstorbenen abmelden? Wie lange habe ich Zeit die Rente eines Verstorbenen abzumelden bzw. die Witwen-/Witwerrente zu beantragen? Die Höhe der Rente beträgt ca. 55 Prozent der Altersrente, die das Mitglied des Versorgungswerks bezogen hat, bzw. auf die ein Anspruch bestanden hätte. Werden mehrere Renten für die Hinterbliebenen gezahlt, also zum Beispiel Witwen- und Waisenrenten, dann darf die Summe dieser Renten die Höhe der Altersrente des verstorbenen Mitglieds nicht überschreiten. Wer trägt die Kosten der Bestattung? Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Bestattung. Sollte dies nicht möglich sein, da dieser Sozialleistungen oder ähnliches bezieht, wird eine Bestattung nach Maßgabe des jeweils zuständigen Sozialamtes durchgeführt. Wie teuer ist eine Bestattung? Bei jedem Sterbefall gibt es viele Faktoren, die letztendlich zu den Kosten der Bestattung führen. Da diese sehr unterschiedlich und individuell sind, ist es praktisch unmöglich eine genaue Kostenangabe ohne vorherige Detailkenntnisse zu erstellen. Diese Faktoren können sein, ob es sich um eine Erd-, Feuer-, oder Seebestattung handelt, ob ein Grabplatz vorhanden ist, ob Trauerdruck erstellt werden soll oder eine Todesanzeige geschaltet werden soll. Des Weitern ob Blumen oder ein Grabstein gewünscht sind, ob eine Nachfeier stattfinden soll etc. Die Kosten einer Bestattung teilen sich in drei Bereiche: 1. Eigenleistungen des Bestatters z.B.: Sarg, Erledigung von Formalitäten, Versorgung des Verstorbenen, Überführung des Verstorbenen, Organisation der Trauerfeierlichkeiten, Trauerdruck… 2. Fremdleistungen z.B.: Blumen, Zeitungsanzeige, Musikwünsche, Grabstein… 3. amtliche Gebühren z.B.: Grabgebühren, Standesamtskosten, Kremationskosten… Die Summe der oben genannten Einzelposten ergibt die Kosten der Bestattung, die in der Regel erst nach Kenntnis der Wünsche der Angehörigen festgelegt werden kann. Für eine individuelle Kostenaufstellung steht Ihnen das Bestattungshaus Giesler jederzeit gerne zu Verfügung. Was ist, wenn kein Vermögen vorhanden ist? Muss ich die Kosten auch dann tragen, wenn ich das Erbe ausschlage? Was passiert, wenn sich niemand um die Bestattung kümmern will? In diesem Fall kümmert sich zunächst das Ordnungsamt des Sterbeortes um die Bestattung. Im Anschluss ermittelt das Amt dann Angehörige und stellt diesen die Bestattung in Rechnung. Dies ist für die Angehörigen meistens deutlich teurer, als eine Bestattung direkt zu beauftragen, da zu den Bestattungskosten eine Bearbeitungspauschale gezahlt werden muss. Des Weiteren haben Sie als Angehöriger keinen Einfluss mehr auf die Art und Weise der Bestattung. Wer pflegt das Grab, wenn keine Angehörigen mehr da sind? Wenn ich alleinstehend bin, wie kann ich sichergehen, dass ich nach meinen Wünschen beigesetzt werde? Wie kann ich schon zu Lebzeiten für meine Bestattung vorsorgen? Durch einen Bestattungsvorsorgevertrag. Sie haben die Möglichkeit bei einem Bestatter Ihre Wünsche festhalten zu lassen, wie Sie sich Ihre eigene Bestattung vorstellen. Dies kann von kleinen Dingen der Bestattung bis hin zur kompletten Planung der Bestattung sein. Diese Wünsche sind dann für Ihre dereinstige Bestattung verbindlich und können im Nachhinein nicht mehr von Ihren Angehörigen verändert werden. Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Bestattung finanziell abzusichern. |