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Herausgegeben von Amt für Gesundheit Letzte Änderung: 04.05.2022 Neben Antigen-Schnelltests bieten Apotheken auch PCR-Tests an. Wir haben die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt. Für alle Bürger mit gesetzlicher Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich in rund 900 spezialisierten Apotheken in ganz Österreich kostenlos mittels Antigen-Schnelltest oder PCR-Test auf das Coronavirus testen zu lassen. Die Abnahme der Probenabstriche erfolgt unter Einhaltung der erforderlichen Schutz- und Hygienevorkehrungen. Für die Durchführung werden Antigentests verwendet, welche eine CE-Kennzeichnung aufweisen und vom Hersteller für einen Nasen/Rachen-Abstrich bestimmt wurden. Die verwendeten PCR-Testmaterialien entsprechen ebenfalls höchsten Standards. Interessierte melden sich an und lassen den Abstrich nach einer Terminvergabe in der Apotheke vornehmen. Das Ergebnis erhält man per SMS, E-Mail oder als Ausdruck. Die Finanzierung der kostenlosen PCR-Tests wird wie bisher bei den Antigen-Tests über die Sozialversicherung abgewickelt, die sich das Geld dann vom Bund holt. Ab 1. April 2022 wird die Teststrategie durch das Gesundheitsministerium etwas adaptiert. Ab diesem Stichtag gilt, dass jede Person in Österreich ein bestimmtes Kontingent an gratis Corona-Tests erhält, nämlich: Die 5 kostenlosen Antigen-Tests werden wie bereits im vergangenen Jahr in Form von „Wohnzimmertests“ zur Verfügung gestellt. Ab 9. April 2022 können alle in Österreich versicherten Personen diese 5 Gratis-Tests mit ihrer e-Card in jeder österreichischen Apotheke beziehen. Das Angebot wird vorläufig bei Ende Juni 2022 fortgesetzt. Personen, die sich von der ELGA abgemeldet haben, können ein Bestätigungsschreiben von der Sozialversicherung anfordern. In Hinblick auf die 5 kostenlosen PCR-Tests pro Monat unterscheiden sich die zukünftigen Modelle von Bundesland zu Bundesland. Erfreulicherweise ist es in allen Bundesländern gelungen, dass die öffentlichen Apotheken auch zukünftig Gratis-PCR-Tests anbieten können. In Wien werden Gratis-PCR-Tests spätestens ab 11. April wieder in den Apotheken möglich sein, in allen anderen Bundesländern kann das Angebot bereits seit 1. April in Anspruch genommen werden. Nähere Details hier: Österreichische Apothekerkammer: Coronavirus Zusätzlich gibt es auch weiterhin kostenlose Corona-Tests für Menschen mit Symptomen. Erste Anlaufstelle für symptomatische Personen bleibt weiterhin 1450. Die genaue Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer, weshalb der Ablauf für Betroffene von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann. Menschen in vulnerablen Settings wie etwa Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen, können sich ebenfalls weiterhin unbeschränkt kostenlos testen lassen. Auch hier erfolgt die Umsetzung durch die Bundesländer. Für alle darüberhinausgehenden Testungen kann auf das kostenpflichtige Testangebot in Österreich zurückgegriffen werden. Wenn Sie bereits Symptome einer Covid19-Erkrankung aufweisen (z.B. Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Auswurf, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs-/Geschmackverlust, etc.) gehen Sie bitte nicht in die Apotheke, sondern rufen Sie die Gesundheits-Hotline 1450 an.
Apotheker erläutern die Aussage des Antigen-Schnelltests, damit die richtigen Schlüsse gezogen werden können. Ein positiver Schnelltest muss von der Apotheke bei der Bezirksgesundheitsbehörde bzw. beim Magistrat gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen. „Unabhängig vom Ergebnis des Antigen-Schnelltests gilt für alle Menschen weiter Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen und regelmäßig Händewaschen. Nur wenn wir diese wirksamen Regeln beachten, können wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen,“ so Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer.
So genannte Antigen-Tests weisen − so wie die PCR-Tests auch − das aktive Virus nach, allerdings auf Basis einer anderen Technologie. Während bei dem PCR-Test Bestandteile des Viren-Erbguts festgestellt werden, sucht man bei Antigentests nach Proteinen, die für SARS-CoV-2 typisch sind. Auch hier erfolgt ein Nasen-Rachen-Abstrich. Nach dem Abstrich wird das Wattestäbchen in Röhrchen, gefüllt mit einer Pufferlösung, getaucht. Antigen-Tests haben den Vorteil, dass es bis zum Testergebnis nur rund 15 bis 35 Minuten dauert. Antigen-Tests reagieren allerdings weniger empfindlich als PCR-Tests. Gegebenenfalls sollte zusätzlich eine PCR-Testung durchgeführt werden. Red.
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