Was kostet ein corona test beim hausarzt

Ich habe einen leichten Schnupfen – ist der harmlos oder könnte es sich um eine Infektion mit dem Coronavirus handeln? Ich fühle mich gesund – aber kann ich es verantworten, meine 78-jährige Mutter zu besuchen? Die Corona-Warn-App zeigt eine rote Warnung an – sollte ich jetzt einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführen lassen? Je nach Situation gilt es abzuwägen, welcher Corona-Test angemessen ist.

Woran merke ich, ob ich Corona habe?

Für die Ausbreitung des Coronavirus spielt es eine entscheidende Rolle, dass viele Menschen eine Infektion gar nicht bemerken, zumindest nicht zu Beginn. Sie gehen mitunter ahnungslos zur Arbeit, haben zahlreiche Kontakte und stecken dabei viele weitere Menschen an. Bleiben Sie auch bei leichten Symptomen wie Schnupfen oder Husten zuhause, um sicherzugehen, dass Sie niemanden infizieren. Am besten klären Sie den Verdacht zunächst telefonisch ab. Rufen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt an und schildern Sie die Symptome. So können Sie gemeinsam über das weitere Vorgehen beraten. Der nächste Schritt könnte ein Corona-Test sein.

Mehr zum Thema Symptome erfahren Sie hier.

Wann sollte ich mich ohne Infektionsverdacht testen lassen?

Auch wenn Sie keine Krankheitssymptome aufweisen oder keinen Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, können Sie sich mit einem Antigen-Schnell- oder Selbsttest präventiv testen. Damit schützen Sie sich und andere. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie Kontakt zu vulnerablen Personen haben, zum Beispiel zu Älteren oder zu Menschen mit Vorerkrankungen.

So klappt es mit dem Selbsttest

Schnelltests sind in Supermärkten, Drogerien und Apotheken erhältlich. In der Handhabung sind sie einfacher als ein PCR-Test. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Wie man den Selbsttest korrekt durchführt, erfahren Sie in der beiliegenden Gebrauchsanweisung. Dort lesen Sie bitte nach, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie sich das Testergebnis ablesen lässt. Tipps zur Durchführung und Anwendung, lesen Sie auch hier.

Sie sollten zunächst einen qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest in Erwägung ziehen. Die Antigen-Schnelltests für die professionelle Anwendung müssen von Personen angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzen, etwa von geschultem Personal in Apotheken, Hausarztpraxen oder in einem nahegelegenen Testzentrum. Das negative Testergebnis des Antigen-Schnelltests genügt auch zur vorzeitigen Beendigung einer Isolierung oder Quarantäne.

So funktioniert ein Antigen-Schnelltest

Beim Antigen-Schnelltest wird ein Abstrich aus der vorderen Nase oder dem Nasen-Rachenraum entnommen und auf einen Teststreifen gegeben. Ist das SARS-CoV-2-Virus in der Probe enthalten, reagiert der Teststreifen nach einigen Sekunden mit einer sichtbaren Verfärbung. Der Vorteil dieser Testvariante: Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor. Mittlerweile gibt es auch Varianten als Gurgel-, Spuck- und Lollitest.

Mehr zum Antigen-Test erfahren Sie auch in diesem Artikel.

Einen Überblick über Testzentren in Deutschland finden Sie in unserer Deutschlandkarte.

Welche Menschen können einen Corona-Test machen?

Seit dem 8. März ist es so:

Jeder Mensch in Deutschland kann einen Schnelltest machen.

Das geht auch,

wenn Sie keine Symptome haben.

Sie können sich einmal in der Woche testen lassen.

Das geht in 1000 Test-Stellen in Rheinland-Pfalz.

Die Teststellen finden Sie hier.

Der Test kostet nichts.

Welche Menschen müssen einen Corona-Test machen?

Es gibt Regeln, welche Menschen einen Corona-Test machen sollen.

Die Regeln können sich ändern.

Zum Beispiel:

  • Es gibt viel mehr Menschen, die COVID-19 haben.

  • Es gibt viel weniger Menschen, die COVID-19 haben.

Ob jemand einen Test machen soll, entscheiden

  • das Gesundheits-Amt

  • der Arzt der Person, die den Test machen soll

Zum Beispiel wird ein Mensch getestet,

  • wenn er Symptome von COVID-19 hat.

  • wenn ein Mensch aus einem Risiko-Gebiet im Ausland kommt.

  • wenn er einen Menschen getroffen hat, der COVID-19 hat.

Zum Beispiel in der Familie.

  • wenn die Corona-App sagt,

dass er Kontakt mit einer erkrankten Person hatte.

  • wenn er in einer Einrichtung war,

in der auch ein erkrankter Mensch war.

Zum Beispiel:

  • in einer Arzt-Praxis

  • in einer Schule oder KITA

  • in einer Not-Unterkunft oder einem Asylbewerber-Heim

  • wenn er in einer Einrichtung ist,

in der besonders gefährdete Menschen sind.

Zum Beispiel: Altenheim oder Krankenhaus

  • wenn er in einem Pflegeheim wohnt.

  • wenn er in einem Pflegeheim oder Krankenhaus arbeitet.

Wo kann ich in Rheinland-Pfalz einen Corona-Test machen?

Menschen mit Symptomen können an diesen Orten einen Corona-Test machen:

  • Arzt-Praxis

  • Besondere Corona-Einrichtungen:

  • Fieber-Ambulanzen

  • Corona-Praxis und Corona-Ambulanz

  • Corona-Sprechstunde

Menschen ohne Symptome können auch freiwillig einen Corona-Schnelltest machen.

Das geht an 1000 Test-Stellen in Rheinland-Pfalz.

Die Teststellen finden Sie hier.

Seit dem 01.07.2021 dürfen wir Personen ohne Symptome den PCR-Test nur noch in bestimmten Fällen kostenlos anbieten:

1. Es wurde bei Ihnen in den letzten 14 Tagen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen.

2. Sie wurden von einem behandelnden Arzt einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person oder von einer medizinischen Einrichtung (nicht Krankenhaus) oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als Kontaktperson zu einer positiv getesteten Person festgestellt, das heißt in den letzten 14 Tagen

  • hatten Sie engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person (z.B. durch Gesprächssituationen mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten) oder
  • haben Sie im selben Haushalt mit einer infizierten Person gelebt oder
  • haben Sie sich in räumlicher Nähe zu einem Infizierten aufgehalten (z. B. Feier, Sporttreiben usw.) oder
  • haben Sie sich über 30 Minuten in beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation zu einer infizierten Person aufgehalten (z.B. Schulklassen/Gruppenveranstaltungen) oder
  • hatten Sie Kontakt im Betreuungs-/Pflegekontext zu einer infizierten Person oder
  • wurden Sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst (z.B. Gesundheitsamt) als Person festgestellt, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten hat.

3. Eine ambulante Operation oder die Aufnahme in ein Krankenhaus oder die Aufnahme in eine Reha-Einrichtung ist geplant.

4. Sie möchten ein positives Ergebnis in einem Antigen-Schnelltest oder Selbsttest oder PCR-Pool-Test durch den PCR-Test bestätigen.

5. Sie wurden in einer medizinischen Einrichtung (nicht Krankenhaus) behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht oder waren dort anwesend oder sind dort tätig. In der Einrichtung  wurde durch die Einrichtung selbst oder durch das Gesundheitsamt eine mit dem Coronavirus infizierte Person festgestellt.

In allen oben genannten Fällen ist der Test für Sie kostenlos. 

Bei Vorliegen von Symptomen ist der PCR-Test auch weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, also ebenfalls für Sie kostenlos.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich aufgrund von Symptomen testen lassen, müssen Sie sich bis zum Vorliegen eines negativen Ergebnisses (in der Regel 3 bis 5 Stunden) in häusliche Isolation begeben.

Als Privatpatient erhalten Sie eine Rechnung über 93 EUR, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können.

In allen übrigen Fällen liegt der Preis für den PCR-Test nach der Gebührenordnung für Ärzte bei 75,77 EUR.
In diesem Preis sind alle Leistungen enthalten (Abstrich, PCR-Test, international anerkanntes Zertifikat im pdf-Format für (Flug-)Reisen auf Deutsch und auf Englisch, wenn gewünscht mit Ausweisnummer).

Der Test auf Coronavirus-Antikörper im Blut kostet zum Nachweis einer zurückliegenden Infektion (N-Antigen) 20 EUR, zum Nachweis von Impfantikörpern (S-Antigen) 24,30 EUR.

Bei Vorliegen von Symptomen übernehmen weiterhin sowohl gesetzliche als auch private Krankenkassen die Kosten für einen Coronavirus-Test mittels PCR-Diagnostik.

Für Firmen, medizinische Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Gruppen oder Vereine bieten wir auch Sonderkonditionen. Auch Besuche vor Ort z.B. in Ihrer Firmenzentrale mit einer mobilen Teststation sind möglich. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich per E-Mail ().