Was ist der unterschied zwischen copyright und urheberrecht

Was ist der unterschied zwischen copyright und urheberrecht
Der Begriff „Copyright“ stammt aus dem angelsächsischen Recht. Er ist im kontinentaleuropäischen und damit auch im deutschen Recht unbekannt.

Der Begriff wird jedoch gerne auch in Deutschland verwendet, weil er modern klingt. Das führt häufig zu Missverständnissen und gelegentlich zu Streit. Denn jeder Verwender versteht etwas anderes darunter.

Von vielen wird der Begriff „Copyright“ als Synonym für das „Urheberrecht“ verwendet und dann vom „Übertragen des Copyrights“ gesprochen. Doch kann das Urheberrecht nach kontinentaleuropäischem Rechtsverständnis gar nicht übertragen werden, weil es untrennbar mit der Person des Urhebers verbunden ist. Es soll nach diesem aus Frankreich stammenden Rechtsverständnis das Persönlichkeitsrecht von Musikern, Schriftstellern und anderen Kreativen geschützt werden. Der Urheber kann Dritten lediglich ein Nutzungsrecht an seinen Werken einräumen. Das Urheberrecht stellt den Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt. Der Urheber kann eingeräumte Nutzungsrechte in vielen Fällen wieder entziehen.

Anders das angelsächsischen Rechtsverständnis: Das „Copyright“ betont die ökonomischen Aspekte. Die Entscheidungs- und Verwertungsrechte über ein Werk liegen beim wirtschaftlichen Rechteverwerter und Investor.

Das angelsächsische „Copyright“ steht dem kontinentaleuropäischem urheberrechtlichen „Nutzungsrecht“ näher als dem Begriff des „Urheberrechts“. Doch bleibt das Nutzungsrecht ein vom Urheberrecht des Kreativen abgeleitetes und abhängiges Benutzungsrecht.

Anders als das Copyright kann das Nutzungsrecht in gesetzlich festgelegten Fällen durch den Urheber wieder entzogen werden; so beispielsweise bei gewandelter Überzeugung des Urhebers, bei ungenügender Nutzung eines eingeräumten Nutzungsrechts oder bei Verkauf eines Nutzungsberechtigten Unternehmens.

Gerade der letzte Punkt schränkt den Kauf und Verkauf von Verlagen ein. Denn wird ein Verlag von einem anderen Unternehmen aufgekauft, können die Autoren des aufgekauften Verlages das Nutzungsrecht an ihren Werken zurückrufen. Auf diese gesetzlichen Rechte des Urhebers kann in einem Vertrag nicht verzichtet werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist nichtig. So gab es Fälle, dass ein Großverlag einen kleinen Verlag für mehrere Millionen Euro aufkaufte, die Autoren des kleinen Verlages aber anschließend reihenweise das Nutzungsrecht an ihren Werken zurückriefen.

Gerade Jungunternehmer vertreten oft die Meinung, das deutsche Urheberrecht sei veraltet und in den USA sei alles viel einfacher. Das ist schlicht ein Trugschluss. Die Rechtsordnung ist lediglich eine andere und deshalb eine Paste-Copy-Übernahme von amerikanischen Verträgen nicht möglich. Das ist allerdings auch in anderen Lebensbereichen so und nicht nur im Urheberrecht.

Eine deutliche Mehrheit der Menschheit lebt mit den dem kontinentaleuropäischem Urheberrecht ähnlicheren Regeln als dem angelsächsischen Copyright. Letztlich ist es eine Grundsatzentscheidung, wessen Rechte der Gesetzgeber höher wertet: Die des Investors oder die des Kreativen. Durch Ausnahmen und Vertragsgestaltung haben sich beide Systeme in der Praxis ohnehin stark angenähert. Im Detail bestehen jedoch erhebliche Unterschiede, die eine Paste-Copy-Übernahme amerikanischer Verträge in Deutschland verbietet.

Deshalb müssen amerikanische Geschäftsmodelle dem europäischen Recht angepasst und können nicht eins zu eins kopiert werden. So kann die Nutzung von amerikanischen Anbietern von Stockphotos und Stockgrafiken ein böses Erwachen für einen Nutzer in Deutschland haben. Denn viele der Regelungen in den amerikanischen Verträgen der Stockphoto-Anbieter hätte vor deutschen Gerichten im Streitfall keinen Bestand. So gibt es bei einigen dieser Anbieter vermeintlich unbeschränkte Nutzungsrechte gegen einen pauschalen Betrag von teilweise lediglich 100 Euro. Wer solche 100 Euro Grafiken oder Fotos auf tausende Toilettendeckel oder T-Shirts druckt, sollte wissen, dass der Urheber stets eine angemessene Vergütung verlangen kann und deshalb ein Buy-Out für 100 Euro im Streitfall mit dem Urheber kaum Bestand haben wird.

Vielfach wird der Begriff „Copyright“ in Deutschland nicht nur synonym für das Urheberrecht verwendet. Wenn es um Grafiken und Logos geht, wird gelegentlich auch von der Verletzung des „Copyrights an der Marke“ gesprochen. Im Markenrecht gibt es den Begriff des Copyrights auch im angelsächsischen Recht nicht. Die Nutzung einer Marke wird „gestattet“; oft auch „lizenziert“ genannt. Vielfach wird das „Copyright“ auch für durch das Urheberrecht nicht geschützte Gebrauchsgrafiken, Gebrauchstexten oder Produktdesigns eingeräumt. Dann kann es Streit darüber geben, ob das vereinbarte „Copyright“ nur für den Fall des Bestehens eines Urheberrechts gelten soll oder auch auf andere tatsächlich vorliegende Schutzrechte wie Geschmacksmuster, Designeintragungen, Marken etc. gelten soll. Um solche Missverständnisse zu vermeiden, ist es besser deutschsprachige Rechtsbegriffe zu verwenden oder die verwendeten Begriffe im Vertrag zu definieren.

Das Urheberrecht ist das Gesetz in Deutschland und andere europäische Länder, dass das geistiges Eigentum von Autoren, Künstler, Musiker, und andere verteidigt. Dieses Gesetz gilt nur für geistiges werk: technische Erfindungen und Kennzeichen wie Marken und Filmtitel werden von andere Gesetze geregelt.  Urheberrecht wie man in Deutschland hat, und Copyright in Amerika haben beide das selbe ziel: dass die Immaterialgüterrechte der Leute geschützt werden. Die zwei Gesetze haben aber einige auffällige Unterschiede in wie sie diesen ziel erreichen.

Der erste und grundsätzlichste unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright, ist dass unter Urheberrecht das Werk (Texte, Musikstücke, Bilder, Filmer oder Software) untrennbar von den Autor ist. Es ist nicht nur Eigentum das beschützt werden muss, sondern es hat mit den personalen Rechten den Autoren zu tun. Deswegen kann der Autor auch immer verbieten, dass Andere sein Werk benutzen oder vervielfältigen, um sich selbst zu beschützen. Der Autor kann die Nutzungsrechte weg geben, aber nicht alle Rechte. Andererseits sagt das Copyright Gesetz, dass das Werk den Verleger gehört, und dass der Autor doch alle Rechte weg geben kann. Deshalb scheint es, dass Copyright eher einen pur wirtschaftlichen ziel hat, während Urheberrecht auch einen geistlichen und intellektuellen Aspekt hat. Urheberrecht hat mit Kulturverbreitung zu tun, nicht nur wirtschaftlichem Wachstum. Viele den Auseinandersetzungen in Interpretation und Ausführung diese zwei Gesetze gehen auf diesen grundsätzlichen Unterschied zurück.

Weil nach Urheberrecht das Werk untrennbar von der Person ist, macht es auch sinn, dass das Recht immer mit den Autor bleibt, und auf seinem Tod direkt auf Erben übergeht. Das heißt, dass das Recht nie weg geht, während auf einen Copyright teilweise oder Total durch Entscheidung des Autors oder Verlegers verzichtet werden kann. Beide Gesetze dauern bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors.

Noch ein großer Unterschied ist, dass das Urheberrecht Vervielfältigung erlaubt, wenn die Kopien nur für private Zwecke sind, was unter Copyright verboten ist. Außerdem, aber, haben Copyright und Urheberrecht ähnliche Fälle wo man doch kopieren darf. Zum Beispiel darf man werke für Zwecke wie Bildung und Forschung kopieren und in einem beschränkten Kreis verteilen. Der Unterschied ist, dass „angemessene Verwendung“ (in der USA) eine Ausnahme zur Copyright Gesetz ist, dass bestimmte Zwecke ohne Lizenz erlaubt, während unter Urhebergesetz man für solche Zwecke (wie in einer Schule oder Bibliothek) eine spezielle Lizenz braucht. Copyshops und Bibliotheken zahlen auch eine pro-Kopie Abgabe. Natürlich dürfen Zitate benutzt werden, so lange man den Autor nennt.

Nutzungsrechte wie diese werden für Werke wie Bücher nicht für den privaten Leser explizit dargestellt, weil sie selbstverständlich sind. Für viele andere Medienarten wie Software, zum Beispiel, sind diese Rechte nicht so selbstverständlich, und deswegen sind diese Medien oft mit einer eindeutigen Nutzungslizenz (bzw. end-user license) verbunden.

Copyright und Urhebergesetz sind beide da, damit die geistlichen Werke von Autoren und Künstler beschützt werden. Copyright lehnt eher nach wirtschaftlichen Rechten, und ist deswegen Vervielfältigung gegenüber strenger und beschützt den Verlag. Urheberrecht hat auch mit den kulturellen Aspekt des geistlichen Eigentums zu tun, und beschützt deswegen den Autor über alle anderen, aber der Kopie-verbot ist weniger streng und hat mehr Ausnahmen. Insgesamt erreichen beide Gesetze das gleiche ziel, aber die Regeln und Implementation sind nicht genau gleich.

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63349/geistiges-eigentum

http://bibliothekarisch.de/blog/2013/10/14/infografik-unterschied-zwischen-urheberrecht-und-copyright/

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63346/kreislaeufe

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63349/geistiges-eigentum

Reflexion:

Ich denke, dass das ein guter Text war, aber ich war nicht so sicher, was ich genau schreiben sollte. Weil dass mein erster Portfoliotext ist, hätte ich es vielleicht einfacher gefunden, wenn ich genauere Anweisungen hätte. Zum Beispiel, ich wusste nicht wie lange das Stück sein könnte, und worüber ich genau schreiben sollte. Dieses Stück ist relativ eng an den Diskussionen den letzten paar Tagen  in der Lektüre verbunden. Ich habe also Hausaufgaben in Zusatz zu neue recherchierte Information benützt um einen ausführlichen Text zu formen.

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