Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

hallo ich bin krank bzw habe grippe war beim arzt und hier steht arbeitsunfähig seit 21.03.19 das verstehe ich ich bin heute auch krankgeschriieben daber dann steht da noch vorraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit 22.03.19. Also bin ich morgen auch noch krankgeschrieben oder wie ist das`?

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Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Genau, ab 23.03. bist du wieder arbeitsfähig. Oder mit anderen Worten, falls du in einer Brache arbeitest, wo das WE frei ist, bist du diese Woche krankgeschrieben und musst am Montag wieder arbeiten. Falls du dich danach immer noch nicht arbeitsfähig fühlst, musst du nochmal zum Doc. und dir eine Folgebescheinigung holen....

Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Du bist demnach am 21. und 22. arbeitsunfähig.

Wenn Du am 23. nicht arbeiten kannst, dann muß Du zum Arzt eine Verlängerung holen.

Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

so wie ich das jetzt verstehe, bist du heute UND morgen krankgeschrieben.. da steht voraussichtlich.. falls es dir morgen wieder besser geht, kannst du ohne Probleme morgen wieder bei der Arbeit erscheinen

Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Der erste und der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bis einschließlich morgen bist du also krankgeschrieben.

Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Topnutzer im Thema Arbeit

Was ist jetzt an dem Wort einschließlich nicht zu verstehen?

Also bin ich morgen auch noch krankgeschrieben oder wie ist das`?

Und ja - Du bist für heute und ! morgen arbeitsunfähig / krankgeschrieben.

Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Als arbeitsunfähig gilt, wer infolge Krankheit nicht oder nur mit Gefahr einer Verschlimmerung seines Zustandes fähig ist, jene Beschäftigung auszuüben, die die Pflichtversicherung begründet.
Die bei der BVAEB versicherten Dienstnehmer haben im Fall einer Arbeitsunfähigkeit einen zeitlich begrenzten Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihrem Dienstgeber. Anschließend gebührt bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Beamte haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Beginn der Arbeitsunfähigkeit

Krankmeldungen von Fachärzten für Radiologie oder Labordiagnostik können nicht anerkannt werden.

Ist Ihr behandelnder Arzt ein Vertragsarzt, so meldet er die Daten zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit elektronisch an die BVAEB. 

Werden Sie durch einen Wahlarzt krankgeschrieben, müssen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit auf unserem Formular "Arbeitsunfähigkeitsmeldung" (in unserer Service-Zone) von Ihrem behandelnden Arzt bestätigen lassen. Übermitteln Sie dieses bitte unverzüglich an Ihre BVAEB-Kundenservicestelle. Der untere Teil der Arbeitsunfähigkeitsmeldung kann für die Vorlage an den Dienstgeber verwendet werden.

Nach einem Krankenhausaufenthalt übermittelt im Regelfall die Krankenanstalt eine Aufenthaltsbestätigung anstelle einer Krankmeldung an uns. Sind Sie nach der Entlassung weiterhin arbeitsunfähig, benötigen wir ab dem ersten Tag nach der Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung Ihres Arztes.

Ende der Arbeitsunfähigkeit

  • Vor dem voraussichtlichen Ende:
    Endet Ihre Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich bestätigten Ende, genügt eine formlose schriftliche oder telefonische Meldung an Ihre zuständige Kundenservicestelle. Sie können jedoch auch unser Formular "Gesundmeldung" im online-Service-Portal MeineBVAEB verwenden.
  • Verlängerung des Krankenstandes:
    Sind Sie länger arbeitsunfähig als Ihr Arzt angenommen hat, ist der Arzt unverzüglich bezüglich einer Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit zu konsultieren.

Krankenstandskontrolle

Wir sind verpflichtet, bei Dienstnehmern mit Krankengeldanspruch das Vorliegen und die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu überprüfen. Die BVAEB ist bemüht, dieser Verpflichtung durch die Anforderung von Befunden und Therapienachweisen nachzukommen. Sollte zusätzlich eine persönliche Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der BVAEB notwendig sein, werden Sie zu einer Kontrolluntersuchung vorgeladen.

Informieren Sie rechtzeitig Ihre Kundenservicestelle, falls Sie den Termin zur Vorladung aus gesundheitlichen Gründen (z.B. hohes Fieber) nicht einhalten können. Endet Ihre Arbeitsunfähigkeit vor oder an dem Tag der Kontrolluntersuchung, geben Sie Ihrer zuständigen Kundenservicestelle unverzüglich das tatsächliche Ende Ihres Krankenstandes bekannt.

Ortswechsel während des Krankenstandes

Wollen Sie Ihren Wohnort während Ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit für mehr als einen Tag verlassen, ist die vorherige Zustimmung der BVAEB einzuholen. Senden Sie zu diesem Zweck einen schriftlichen Antrag auf Bewilligung des Ortswechsels unter Beischluss einer Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes an die für Sie zuständige Kundenservicestelle.

Erstellt: 21.11.2022, 11:08 Uhr

Von: Andrea Stettner

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Voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter tag der arbeitsunfähigkeit bedeutung

Um die Krankschreibung ranken sich viele Gerüchte. © Alexander Heinl/dpa

Bei einer Krankschreibung wissen viele Mitarbeiter nicht, wie sie sich richtig verhalten müssen. Viele Gerüchte halten sich hartnäckig. Welche, lesen Sie hier.

Um Krankschreibung und Krankmeldung* beim Arbeitgeber ranken sich viele Gerüchte. Viele Mitarbeiter wissen nur vom Hörensagen, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten müssen. Einige Irrtümer sollten Sie aber besser schnell wieder vergessen, bevor Sie sich Ärger einhandeln.

1. Die Krankschreibung muss ich erst ab dem dritten Tag vorlegen

Laut Gesetz müssen sich Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich krankmelden, spätestens bis zum Beginn der Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Nach dem dritten Krankheitstag muss dem Arbeitgeber dann eine Krankschreibung –die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – vorgelegt werden, die vom Arzt ausgestellt wurde. 

Doch diese Regel gilt nicht immer: "Der Arbeitgeber darf die Vorlage aber auch schon am ersten Krankheitstag verlangen – unabhängig davon, ob der Verdacht einer vorgetäuschten Erkrankung besteht", schreibt Dr. Alexander Birkhahn, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Manager-Magazin impulse.de. Wenn Ihr Chef also schon am ersten oder zweiten Tag eine Krankschreibung verlangt, müssen Sie sich wohl oder übel zum Arzt schleppen. 

Mehr zum Thema: Wann muss die AU beim Arbeitgeber sein?

2. Wenn ich krankgeschrieben bin, darf ich mein Haus nicht verlassen

Mitarbeiter müssen keinesfalls das Haus hüten, wenn sie krankgeschrieben sind. Sie dürfen natürlich auch Einkäufe im Supermarkt erledigen oder zur Apotheke gehen, um sich mit Medikamenten zu versorgen. 

Sogar Freizeitbeschäftigungen wie Kino oder ein Restaurantbesuch sind bei einer Krankschreibung möglich, solange sie die Heilung nicht verzögern. "Wenn das nicht der Fall ist, kann der Mitarbeiter während der Arbeitsunfähigkeit machen, was er will", meint Birkhahn. Was keinesfalls geht: Während der Krankschreibung für einen anderen Arbeitgeber arbeiten. Eine Telefon-Krankschreibung bei einer Corona-Erkrankung ist nur noch bis Mai 2022* möglich.

Übrigens: Das alles dürfen Sie tun trotz Krankschreibung.

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3. Krankgeschriebene Mitarbeiter dürfen nicht früher zur Arbeit zurückkommen

Wer noch krankgeschrieben ist, aber schon früher wieder gesund wird, darf auch wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Und zwar ohne "Gesundschreibung" vom Arzt, wie manche immer noch behaupten – die gibt es nämlich gar nicht. 

Doch es geht noch weiter: Der Arbeitnehmer muss sogar wieder arbeiten, wenn er vorzeitig gesund wird – auch wenn die Krankschreibung noch gilt. "Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt nur die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an – endet diese tatsächlich früher, gelten die wahren Verhältnisse", so der Fachanwalt. Übrigens, das müssen Arbeitnehmer bei der neuen digitalen Krankmeldung beachten.(as) *Merkur.de und 24vita.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.