Dem Bürgermeister kommt im Zusammenhang mit der Verwaltung der Stadt eine zentrale Funktion zu. Er vertritt die Stadt nach außen und ist Vorstand des Magistrates und für dessen Geschäftsführung verantwortlich. Er erlässt mit Genehmigung des Stadtsenates die Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung für den Magistrat. Dem Bürgermeister kommt auch ein Notentscheidungsrecht zu, sofern eine dringend erforderliche Entscheidung von Stadtsenat und Gemeinderat nicht rechtzeitig getroffen werden kann. Der Bürgermeister führt sowohl im Gemeinderat als auch im Stadtsenat den Vorsitz und hat unter Heranziehung der übrigen Stadtsenatsmitglieder für die Vollziehung der Beschlüsse beider Kollegialorgane zu sorgen. Als Mitglied des Stadtsenates ist ihm wie den anderen Mitgliedern ein eigener Geschäftsbereich zugewiesen. Bei der Erfüllung all dieser Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich ist der Bürgermeister dem Gemeinderat verantwortlich. Im Unterschied zu den übrigen Organen der Stadt hat der Bürgermeister nicht nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, sondern auch alle Aufgaben des übertragenen Wirkungsbereiches der Stadt wahrzunehmen. In diesen Angelegenheiten ist er an die Weisungen der zuständigen Organe des Bundes beziehungsweise des Landes gebunden und diesen Organen verantwortlich.
In Düsseldorf 1959 geboren Bäckermeister, Betriebswirt des Handwerks, Unternehmer Verheiratet, Vater von fünf Kindern Mitglied der CDU seit 1998, Ratsmitglied seit 2020 Wahl zum 1. Bürgermeister am 5. November 2020 Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Gleichstellungsausschuss, im Kulturausschuss sowie im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit Vorsitzender Förderverein Düsseldorfer Karneval, stellvertretender Vorsitzender Altstadt Gemeinschaft Schwerpunkte der Ratsarbeit: Unterstützung der Wirtschaft, vor allem des Mittelstands und des Handwerks, Förderung von Kunst und Kultur 2018 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstorden Träger der Jakob-Faasen-Plakette des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf-Bilk und der Kreissparkasse Düsseldorf E-Mail: josef.hinkel@duesseldorf.de Adresse: Rathaus, Marktplatz 1-2, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211-8993151
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit entspricht der Dauer der Wahlperiode des Gemeinderates. Sie oder er bleibt bis zur Neuwahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers im Amt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister muss nicht dem Gemeinderat angehören, aber zu ihm wählbar sein. Zur Vertretung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sind die vom Gemeinderat gewählten Vizebürgermeisterinnen oder Vizebürgermeister berufen. Funktionen und Aufgaben
Wie der Stadtsenat hat auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gewisse "Notkompetenzen". Ihr oder ihm kommen überdies umfangreiche Sistierungs- bzw. Arrogierungsrechte (§§ 92, 93 WStV) zu. NotkompetenzDie Notkompetenz ist das Recht, in dringlichen Fällen an Stelle eines anderen, primär zuständigen Organs zu entscheiden, wenn die Entscheidung dieses an sich zuständigen Organs ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann. ArrogierungsrechtUnter dem Arrogierungsrecht versteht man das Recht, Geschäftsstücke "an sich zu ziehen" und unter "eigener Verantwortung" zu erledigen. SistierungsrechtDas Sistierungsrecht bedeutet, dass ein Organ den Beschluss eines anderen (Kollegial-)Organs vom Vollzug aussetzen kann bzw. bei Vorliegen wichtiger Gründe aussetzen muss, um eine neuerliche Beschlussfassung über den Gegenstand einzuholen. Verantwortlich für diese Seite: Stadt Wien | Magistratsdirektion - Gruppe Koordination Kontaktformular
Die Regierende Bürgermeisterin ernennt zwei Senatoren zugleich zu Bürgermeistern. Sie vertreten die Regierende Bürgermeisterin im Falle ihrer Verhinderung oder Abwesenheit.
Bild: Lena Giovanazzi
Bettina Jarasch, Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, ist Bürgermeisterin von Berlin und Stellvertreterin der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Bürgermeisterin Bettina Jaraschmehr
Bild: Lena Giovanazzi
Dr. Klaus Lederer, Senator für Kultur und Europa, ist Bürgermeister von Berlin und Stellvertreter der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin. Bürgermeister Dr. Klaus Lederermehr
Bild: Montage Senatskanzlei
Der Rat der Bürgermeister besteht aus der Regierenden Bürgermeisterin, der Bürgermeisterin, dem Bürgermeister sowie den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Bezirke. Rat der Bürgermeistermehr
Bild: Landesarchiv Berlin
Von Leopold von Gerlach bis Michael Müller – Berlins Stadtoberhäupter sind Figuren, in denen sich die Stadtgeschichte spiegelt. Bürgermeistergaleriemehr
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів: berlin.de/ukraine |