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Als angehende Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst müssen Sie vor dem Referendariat viele Dinge neu sortieren. Einige Referendare ziehen erst einmal um, weil sie eine Stelle in einer anderen Stadt erhalten haben. Andere fragen sich, ob und wie sie den Schulalltag und den befürchteten Praxisschock bestehen. Denn Grau ist bekanntlich alle Theorie. Die meisten aber freuen sich auf einen neuen Lebensabschnitt. Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam ist, dass Sie Ihre Finanzen und dabei vor allem Ihre Krankenversicherung neu ordnen müssen. Mit dem Eintritt ins Referendariat werden Sie Beamtenanwärter für den höheren Staatsdienst. Sie sind dann Beamter auf Widerruf mit vielen Vorteilen des Beamtenstatus. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Ernennung erhalten Sie nicht nur Anwärterbezüge, sondern zusätzlich die sogenannte Beihilfe. Diese ergibt sich aus der besonderen Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten. Der öffentliche Arbeitgeber übernimmt mit der Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten. Seit 2009 gilt die Pflicht einer Krankenversicherung auch im ReferendariatNach wie vor hält sich die Behauptung, die Beihilfe sei bereits die Krankenversicherung der Beamten; manche sprechen auch von „Beihilfeversicherung“. Das ist nur halb richtig. Richtig ist, dass die Beihilfe nur einen Teil der beihilfefähigen Aufwendungen für Arzt- und Krankenhausbesuche, Arznei- und Heilmittel zahlt. Bei ledigen Referendaren übernimmt die Beihilfe lediglich 50 Prozent der Kosten. Für beihilfeberechtigte Ehe- und Lebenspartner zahlt die Beihilfestelle bis zu 70 Prozent, für Kinder bis zu 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Die restlichen Kosten müssen Sie als Referendar selber aufbringen beziehungsweise mit einer Versicherung abdecken. Bis zum Jahr 2009 konnten die Beamten frei wählen, ob sie ihre Restkosten selber finanzieren. Heute besteht aber auch für Lehramtsanwärter ab dem ersten Tag ihres Referendariats die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Und dieser Pflicht kommen Sie am besten nach, wenn Sie eine Restkostenversicherung abschließen, die die Lücke zur Beihilfe optimal schließt. Bei welcher Krankenkasse sollten Beamte eine Restkostenversicherung abschließen?Sie haben die Wahl. Egal ob Sie sich für eine private Krankenversicherung (PKV) oder eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Referendariat entscheiden – Sie sollten genau rechnen. Mathe- und Physiklehrer sowie solche, die mit kühlem Kopf kalkulieren, werden zu dem Schluss kommen, dass sie bereits ab dem Referendariat eine private Krankenversicherung vorziehen sollten. Denn die GKV bietet nur Einheitstarife und ist eine sogenannte Vollkostenversicherung. Hier zahlen gewöhnliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge ein. Der Kassenpatient erhält dann eine Gesundheitskarte und bezieht bei Ärzten und Apothekern Sachleistungen. Die Private Krankenversicherung (PKV) ist anders organisiert. Der Beamte zahlt zunächst alle Kosten selber und reicht die Rechnungen dann bei seiner Beihilfestelle zur Erstattung ein. Den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, erstattet dann die private Krankenversicherung. Die zweite große Systemdifferenz ist, dass sich die PKV flexibel anpasst und nur das Risiko absichert, welches der Lehramtsanwärter individuell aufgrund seines Beihilfeanspruches hat. Echte Restkostenversicherung bietet nur die PKV für LehramtsanwärterIm Gegensatz zur GKV, die nur 100 Prozent der Krankheitskosten als Sachleistungen für 100 Prozent Prämienhöhe versichert, bietet die PKV eine abgestufte Beamtenversicherung für Referendare. Diese richtet sich nach dem jeweiligen Beihilfesatz. Anders als die Einheitstarife der GKV bieten die Privaten Krankenversicherungen für Beamte also maßgeschneiderte Restkostenversicherungen. Bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent für sich selbst benötigen Sie auch nur eine Krankenversicherung, die genau die bei Ihnen verbleibenden Kosten Ihrer Krankheitsaufwendungen abdeckt. Entsprechend günstiger sind dann die Beiträge. Auch für Ihre Familie. Für Ehe- oder Lebenspartner müssen Sie die Restkostenversicherung nur auf der Basis der verbleibenden 30 Prozent (Kinder 20 Prozent) abschließen. Beispielrechnungen der Beitragshöhe für LehramtsanwärterDie Beitragshöhe in der PKV wird individuell berechnet. Dafür müssen Sie bei der Antragstellung einen Fragebogen zu eventuellen Vorerkrankungen beantworten. Abhängig vom Alter, Gesundheitszustand und eventuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind die Tarife in der PKV für Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst sehr günstig. Für kerngesunde Referendare Mitte zwanzig liegen die Monatsbeiträge der PKV je nach Leistungsumfang und einer möglichen Selbstbeteiligung zwischen 40 und 80 Euro. Achten Sie aber bei der Auswahl des Anbieters auf die Leistungen; hier zeigen sich bisweilen große Unterschiede der Versicherer. Wenn Sie sich jedoch für eine Gesetzliche Krankenkasse entscheiden, zahlen Sie den vollen Beitrag aus eigener Tasche. Bei Dienstbezügen für Referendare in Höhe von 1.300 Euro, die je nach Bundesland variieren, liegt der Beitragssatz für die GKV monatlich bei 195 Euro. Keine Altersrückstellungen für LehramtsanwärterDie Tarife in der PKV sind auch deshalb so günstig, weil die Anbieter der PKV für Referendare noch keine Altersrückstellungen bilden müssen. Denn nicht alle werden nach dem Vorbereitungsdienst auch übernommen. Bei einigen ändert sich der Berufswunsch noch einmal und sie werden keine Beamten. Andere gehen in Elternzeit; dann haben sie zwar keine Dienstbezüge mehr, aber immerhin noch einen Beihilfeanspruch. Es gibt auch noch Bundesländer, die Lehrer nach der zweiten Staatsprüfung nur im Angestelltenverhältnis einstellen. Dann sind sie zunächst wieder Pflichtmitglieder in der GKV, solange ihr Gehalt nicht über der jährlich neu festgelegten Befreiungsgrenze liegt. 1:0 für die PKV – mit der maßgeschneiderten Krankenversicherung für ReferendareIm direkten Vergleich „PKV versus GKV“ für angehende Lehrer geht der Sieg an die PKV. Dabei sollten Sie aber berücksichtigen, dass die monatlichen Beiträge nach dem Referendariat ansteigen. Denn anders als bei Lehramtsanwärtern müssen die privaten Versicherer bei Beamten auf Lebenszeit Altersrückstellungen bilden. Dies ist aber auch in Ihrem Interesse als Versicherter: Denn so bleiben die Beiträge auch nach der Pensionierung stabil.
Wie hoch Ihr Beihilfeanspruch ist und was eine Restkostenversicherung kostet, ermitteln Sie mit wenigen Klicks in unserem Beihilferechner. Dort erhalten Sie auch kostenlos ein Ratgeber-Dokument rund um die Beihilfe, das zu 100 Prozent auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Selbstbeteiligung macht PKV für Lehramtsanwärter noch attraktiver Die meisten PKV-Anbieter haben spezielle Tarifmodelle, mit denen vor allem jüngere Kunden ihre Beitragshöhe weiter reduzieren können. Solche Tarife mit Selbstbeteiligung können die monatliche Beitragshöhe noch einmal um bis zu 10 Prozent senken. Hier sollten Sie aber genau auf das Selbstbeteiligungsmodell achten. Die beste Form der Selbstbeteiligung ist, wenn Sie für jede einzelne Leistung einen kleinen Anteil selber zahlen – so wie beim COMFORT-B-Tarif der Continentale. Fordern Sie jetzt unverbindlich ein Angebot für Ihre günstige Restkostenversicherung mit Selbstbeteiligung an und erfahren Sie, wie viel Sie im Vergleich zur GKV sparen können:
Eigentlich möchten Sie einfach nur die richtige Entscheidung treffen und deshalb zunächst einmal im Vorfeld klären, ob eher eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private KV die bessere Wahl ist. Die Beihilfe weist im Leistungsbereich zum Teil Lücken auf und auch der sogenannte Beamten-Tarif kann Einschränkungen aufweisen. So kommt es dann oft dazu, dass nicht 100% der Kosten durch Beihilfe und PKV erstattet werden. Das muss so nicht sein! Die Lösung ist ein Beihilfeergänzungstarif, der die Lücken teilweilse oder vollständig für Sie schließen kann, klingt erstmal kompliziert? Ist es auch, denn… Sie müssen:
Klingt schwierig und aufwendig? VersicherungspflichtZunächst einmal besteht eine Versicherungspflicht für alle deutschen Bürger. Davon sind Beamte, Beamtenanwärter und Referendare nicht ausgenommen. Sind Sie Referendar im Angestelltenverhältnis, bleibt Ihnen leider keine freie Wahl der Krankenversicherung im Referendariat, sondern Sie müssen sich gesetzlich versichern. Sind Sie Beamter auf Widerruf, haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse. Grundsätzlich gilt, dass Sie, sofern Sie schon im Studium in einer privaten Krankenversicherung waren, nun auch weiterhin privat krankenversichert bleiben müssen. Waren Sie jedoch während Ihres Studiums in einer gesetzlichen Krankenkasse, so haben Sie jetzt die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Unterschiede von GKV und PKVDie gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Es gibt zwischen beiden Versicherungssystemen grundlegende Unterschiede. Dies betrifft auch und vor allem Ihre Entscheidung für die Dauer Ihres Referendariats. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss jeder Versicherte, unabhängig von seinem Gesundheitszustand, seinem Alter oder Geschlecht, einen prozentualen Anteil seines Einkommens (dies sind normalerweise 15,5 %, ermäßigt jedoch nur 14,9 %) als Beitrag an die Krankenkasse entrichten. Während bei Angestellten und Arbeitnehmern als Pflichtversicherten der Arbeitgeber etwa die Hälfte der Beiträge übernimmt, gilt dies für Referendare als sogenannte „freiwillig Versicherte“ nicht! Sie müssen in der GKV den vollen Beitrag alleine zahlen. Allerdings sind Familienmitglieder ohne Einkommen dabei kostenlos mitversichert. |