Wo ist die berufsschule für verwaltungsfachangestellte

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Berufsbild

Wo ist die berufsschule für verwaltungsfachangestellte
Beim Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um einen Beruf des öffentlichen Dienstes. Die Berufsausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Berufsausbildung setzt keinen bestimmten schulischen Bildungsabschluss voraus. In der Praxis werden vor allem Schulabgänger mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt. Die am 01.08.1999 reformierte Ausbildungsordnung verfolgt folgende Intentionen:

  • Befähigung zur komplexen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung
  • Beibehaltung eines hohen Standards an fachlicher Qualifizierung
  • Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Schaffung von Kostenbewusstsein
  • Bürger- und Kundenorientierung
  • Förderung der beruflichen Flexibilität und Mobilität durch eine breit angelegte berufliche Bildung
  • Qualitätsbewusstsein.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:

  • Bundesverwaltung
  • Landesverwaltung
  • Kommunalverwaltung
  • Handwerksorganisation, IHK
  • Kirchenverwaltung

Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU).

„Lernorte“ der Ausbildung

Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in

– der Ausbildungsbehörde und

– der Berufsschule

Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.

Das Zeugnis enthält folgende Fächer:

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch
  • Politik
  • Religion
  • Sport

Berufsbezogener Bereich

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Verwaltungsbetriebslehre / Controlling
  • Verwaltungsrechtliches Handeln
  • Datenverarbeitung

Differenzierungsbereich

Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss.

Prüfungswesen

1. Prüfungen

Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert.

Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Die Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:

PrüfungsgebietZeit
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe(60 Min.)
Haushaltswesen und Beschaffung(60 Min.)
Wirtschafts- und Sozialkunde(60 Min.)

Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten

Schriftliche Prüfungsfächer:

PrüfungsgebietPrüfungsinhalt
VerwaltungsbetriebswirtschaftIn höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann.
PersonalwesenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann.
Verwaltungsrecht und VerwaltungsverfahrenIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er Sachverhalte rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten kann. Die jeweilige Fachrichtung ist dabei zu berücksichtigen
Wirtschafts- und SozialkundeIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten

– staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge – Vertragsrecht

– Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik

BLOCKPLÄNE VERWALTUNG:  siehe Downloads VSG

VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R

Ausbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur
Dauer der Ausbildung: 2 - 3 Jahre, Verkürzung je nach Vorbildung möglich

Verkürzung

Organisation der Ausbildung: 2 Jahre Berufsschulunterricht (Blockunterricht) im dualen System, teilweise betriebliche Schulungen; vor Berufsabschluss: 3 Monate Unterricht bei kommunalen Verwaltungsschulen bzw. zentrale Schulungen bei Einrichtungen der Staatsverwaltung

Berufsschulpflicht

Abwesenheit

Fächer (Wochenstunden) in der Berufsschule: Allgemeine Wirtschaftslehre (4), Öffentliches Recht (5), Kommunales Finanzwesen (5), Rechtslehre (4), Rechnungswesen (2), Datenverarbeitung (2) und Textverarbeitung (1), Deutsch (2), Gemeinschaftskunde (2), Religion (2), evtl. Wahlpflichtfächer (4) wie Verwaltungsbwl, Stützunterricht

Lehrplan: aus dem Bundesrahmenlehrplan abgeleiteter Lehrplan für Baden-Württemberg (Neckar-Verlag)

Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres, Halbjahreszeugnis im 2. Schuljahr, Berufsschulabschlusszeugnis; Halbjahresbericht im 1. Schuljahr als Serviceleistung der Schule

Leistungsanforderungen

Prüfung: Schriftliche Abschlussprüfung an der Berufsschule und Berufsabschlussprüfung an den Verwaltungsschulen; fachpraktische Prüfung an den Verwaltungsschulen

Prüfungsbereiche

Berufsperspektiven: Tätigkeiten in Kommunalverwaltungen, Eigenbetrieben, bei Zweckverbänden, in Bundes- und Landesverwaltungen; Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt

SEKRETÄRANWÄRTER/IN Beamte im mittleren Dienst

Ausbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung

Voraussetzungen: Realschulabschluss, Abitur

Dauer der Ausbildung: 2 Jahre

Organisation der Ausbildung: ein Jahr im dualen System, Beschulung in der Berufsschule nach dem Lehrplan der Verwaltungsfachangestellten, ein halbes Jahr Praxis, ein halbes Jahr Verwaltungsschule mit Abschluss

Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r, zusätzlich Unterricht in Allgemeinem Verwaltungsrecht

Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres

Prüfung: an den Verwaltungsschulen

Berufsperspektiven: Tätigkeiten in der hoheitlichen Verwaltung; Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Dienst

VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R mit Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife

Ausbildungsbetriebe: siehe Verwaltungsfachangestellte/r

Voraussetzungen: mittlerer Bildungsabschluss

Dauer der Ausbildung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zwei Jahre Beschulung zur Fachhochschulreife an der Berufsschule

Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r

Zusatzfächer: Deutsch (4), Englisch (6), Mathematik (6), naturwissenschaftliches Fach, z.B. Biologie (2) (Zusatzunterricht am Freitag - die Termine finden Sie im Download-Bereich).

Zeugnisse: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich Probehalbjahr und Probejahr in den Fächern der Zusatzqualifikation

Leistungsanforderungen FHR

Prüfung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich: schriftliche und mündliche Prüfung zur Fachhochschulreife nach zwei Jahren

Berufsperspektiven: siehe Verwaltungsfachangestellte; zusätzlich Studium mit Abschluss Bachelor oder Master, z.B. an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für Finanzen und öffentliche Verwaltung