» Prüfungswesen Show » Informationen für die Ausbildungsleitung » Ansprechpartner BerufsbildBeim Verwaltungsfachangestellten handelt es sich um einen Beruf des öffentlichen Dienstes. Die Berufsausbildung qualifiziert für Aufgaben der Bürosachbearbeitung in der mittleren Funktionsebene. Die Berufsausbildung setzt keinen bestimmten schulischen Bildungsabschluss voraus. In der Praxis werden vor allem Schulabgänger mit mittlerem Bildungsabschluss eingestellt. Die am 01.08.1999 reformierte Ausbildungsordnung verfolgt folgende Intentionen:
Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU). „Lernorte“ der AusbildungDie Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in – der Ausbildungsbehörde und – der Berufsschule Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt. Das Zeugnis enthält folgende Fächer:Berufsübergreifender Bereich
Berufsbezogener Bereich
Differenzierungsbereich Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss. Prüfungswesen1. Prüfungen Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert. Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum VerwaltungsfachangestelltenDie Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum VerwaltungsfachangestelltenSchriftliche Prüfungsfächer:
BLOCKPLÄNE VERWALTUNG: siehe Downloads VSG VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/RAusbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung Verkürzung Organisation der Ausbildung: 2 Jahre Berufsschulunterricht (Blockunterricht) im dualen System, teilweise betriebliche Schulungen; vor Berufsabschluss: 3 Monate Unterricht bei kommunalen Verwaltungsschulen bzw. zentrale Schulungen bei Einrichtungen der Staatsverwaltung Berufsschulpflicht Abwesenheit Fächer (Wochenstunden) in der Berufsschule: Allgemeine Wirtschaftslehre (4), Öffentliches Recht (5), Kommunales Finanzwesen (5), Rechtslehre (4), Rechnungswesen (2), Datenverarbeitung (2) und Textverarbeitung (1), Deutsch (2), Gemeinschaftskunde (2), Religion (2), evtl. Wahlpflichtfächer (4) wie Verwaltungsbwl, Stützunterricht Lehrplan: aus dem Bundesrahmenlehrplan abgeleiteter Lehrplan für Baden-Württemberg (Neckar-Verlag) Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres, Halbjahreszeugnis im 2. Schuljahr, Berufsschulabschlusszeugnis; Halbjahresbericht im 1. Schuljahr als Serviceleistung der Schule Leistungsanforderungen Prüfung: Schriftliche Abschlussprüfung an der Berufsschule und Berufsabschlussprüfung an den Verwaltungsschulen; fachpraktische Prüfung an den Verwaltungsschulen Prüfungsbereiche Berufsperspektiven: Tätigkeiten in Kommunalverwaltungen, Eigenbetrieben, bei Zweckverbänden, in Bundes- und Landesverwaltungen; Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt SEKRETÄRANWÄRTER/IN Beamte im mittleren Dienst Ausbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung Voraussetzungen: Realschulabschluss, Abitur Dauer der Ausbildung: 2 Jahre Organisation der Ausbildung: ein Jahr im dualen System, Beschulung in der Berufsschule nach dem Lehrplan der Verwaltungsfachangestellten, ein halbes Jahr Praxis, ein halbes Jahr Verwaltungsschule mit Abschluss Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r, zusätzlich Unterricht in Allgemeinem Verwaltungsrecht Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres Prüfung: an den Verwaltungsschulen Berufsperspektiven: Tätigkeiten in der hoheitlichen Verwaltung; Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Dienst VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R mit Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife Ausbildungsbetriebe: siehe Verwaltungsfachangestellte/r Voraussetzungen: mittlerer Bildungsabschluss Dauer der Ausbildung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zwei Jahre Beschulung zur Fachhochschulreife an der Berufsschule Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r Zusatzfächer: Deutsch (4), Englisch (6), Mathematik (6), naturwissenschaftliches Fach, z.B. Biologie (2) (Zusatzunterricht am Freitag - die Termine finden Sie im Download-Bereich). Zeugnisse: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich Probehalbjahr und Probejahr in den Fächern der Zusatzqualifikation Leistungsanforderungen FHR Prüfung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich: schriftliche und mündliche Prüfung zur Fachhochschulreife nach zwei Jahren Berufsperspektiven: siehe Verwaltungsfachangestellte; zusätzlich Studium mit Abschluss Bachelor oder Master, z.B. an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für Finanzen und öffentliche Verwaltung |