24.03.2014, 00:00 Uhr - Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer wird schon bei der Geburt zugeteilt, bleibt dann ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Was können Sie tun, wenn Sie den Brief mit der Steuer-ID nicht mehr finden? Am einfachsten lässt sich das Problem einer verlegten Steuer-Identifikationsnummer lösen, wenn Sie noch einen alten Steuerbescheid oder eine Lohnsteuerbescheinigung haben – denn auch dort ist die Steuer-Identifikationsnummer (auch TIN genannt, was für Taxification Identification Number steht) vermerkt. Aber auch ohne diese Unterlagen besteht kein Grund zur Panik: Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Nummer gespeichert und schickt Sie Ihnen wieder zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-ID allerdings nur per Briefpost sowie an die aktuelle Meldeadresse verschickt – es dauert also ein bisschen, bis Sie sie wieder in den Händen halten. So bekommen Sie Ihre Steuer-ID wieder Es gibt drei Möglichkeiten, die Steuer-Identifikationsnummer anzufordern: Folgende Angaben müssen Sie mitschicken, um die Steuer-ID erneut ausgestellt zu bekommen: Name Vorname Adresse Geburtsort Geburtsdatum
Weitere News zum Thema
Ab ca. August 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt. Seither erhalten auch die „Neubürger“ bzw. deren Eltern / Erziehungsberechtigte bereits kurz nach der Geburt Post mit der Mitteilung ihrer IdNr. Sie gilt - anders als die Steuernummer beim Finanzamt - in Deutschland ein Leben lang und auch weiterhin über den Tod hinaus. Ebenso auch nach Wohnortänderungen innerhalb oder Umzügen in ein anderes Bundesland und nach einer Eheschließung. Diese Steuer-Identifikationsnummer wird z.B.:
sowie für zahlreiche weitere Anlässe bzw. Anträge benötigt. Viele wussten mit dieser Mitteilung 2008 nichts anzufangen, haben das Schreiben weggeworfen oder verloren und es ist nicht mehr auffindbar? Jetzt wird die IdNr. aber aus einem oben genannten Anlass oder Ähnlichem dringend benötigt. Was tun? Dazu hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz folgende Hilfestellung gegeben, um das Problem lösen zu können: Nicht erfragt werden kann die IdNr. beim zuständigen Finanzamt. Diese erhält man nur beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:
Das Bundeszentralamt wird dann die Steuer-Identifikationsnummer aus Datenschutzgründen nur schriftlich mitteilen. Wenn der Artikel hilfreich war, empfehlen Sie uns doch weiter: Steuerfragen > Steuer-Identifikationsnummer Zur Modernisierung des Steuersystem hat die Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 2008 die steuerlicheIdentifikationsnummer eingefürht, hierdurch soll das Besteuerungsverfahren vereinfacht undBürokratie abgebaut werden. Die Steuer-Identifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereichder Einkommensteuer künftig ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sichauch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer.Künftig wir die Steuer-Identifikationsnummer neben der Besteuerung (Übertragung der Lohndaten durchIhren Arbeitgeber oder der Renten- und Versicherungsdaten an das Finanzamt) auch zu anderen Zweckenherangezogen, z.B. seit Anfang 2016 bei der Auszahlung des Kindergeldes. Sie können die Steuer-Identifikationsnummer an folgenden Stellen finden:
Sollten Sie die Nummer auf keinem dieser Unterlagen finden oder wurde Ihnen noch keineSteuer-Identifikationsnummer erteilt, so können Sie diese auf der Internetseite desBundeszentralamts für Steuern unter der Adresse Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) beantragen. Klicken Sie hierzu auf der Startseite auf "Steuerliche Identifikationsnummer" und folgen Sieden weiteren Anweisungen zur Beantragung. » zurück zu Häufiggestellte Fragen - FAQ (Frequently Asked Questions)Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nichtübernommen werden. Diese Informationen ersetzen keine Beratung. Gerne vereinbaren Sie mit unseinen Beratungstermin. Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steueridentifikationsnummer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld. Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Schneller Datenabgleich - Die Steueridentifikationsnummer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steueridentifikationsnummer korrekt zugeordnet und weitergegeben werden. Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Steueridentifikationsnummer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch alle steuerlich relevanten Daten (sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte Elstam) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihre Daten gespeichert werden oder ihre Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt. Elektronische Steuererklärung - Auch die elektronische Steuererklärung (Elster) ist dank Steueridentifikationsnummer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steuererklärung schneller bearbeiten. Vorausgefüllte Steuererklärung - Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Einkommensteuererklärung auf einem Computer. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Rentenleistungsbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steuererklärung übernommen werden. Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, brauchst Du entweder ein kostenloses Programm wie das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellte Elster-Formular oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm. Für Freistellungsauftrag erforderlichFür Deine Bankverbindungen brauchst Du seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steueridentifikationsnummer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 801 Euro, der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist. Fehlt die Steueridentifikationsnummer im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Versicherungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge. Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden. |