Wo bekommt man die identifikationsnummer

24.03.2014, 00:00 Uhr - 

Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer wird schon bei der Geburt zugeteilt, bleibt dann ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Was können Sie tun, wenn Sie den Brief mit der Steuer-ID nicht mehr finden?

Am einfachsten lässt sich das Problem einer verlegten Steuer-Identifikationsnummer lösen, wenn Sie noch einen alten Steuerbescheid oder eine Lohnsteuerbescheinigung haben – denn auch dort ist die Steuer-Identifikationsnummer (auch TIN genannt, was für Taxification Identification Number steht) vermerkt.

Aber auch ohne diese Unterlagen besteht kein Grund zur Panik: Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Nummer gespeichert und schickt Sie Ihnen wieder zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Steuer-ID allerdings nur per Briefpost sowie an die aktuelle Meldeadresse verschickt – es dauert also ein bisschen, bis Sie sie wieder in den Händen halten.

So bekommen Sie Ihre Steuer-ID wieder

Es gibt drei Möglichkeiten, die Steuer-Identifikationsnummer anzufordern:

Folgende Angaben müssen Sie mitschicken, um die Steuer-ID erneut ausgestellt zu bekommen:

  • Name

  • Vorname

  • Adresse

  • Geburtsort

  • Geburtsdatum

  • Wo bekommt man die identifikationsnummer
  • [01.08.2020, 00:00 Uhr] Der 31.7.2020 ist vorbei, und wer verpflichtet war, eine Steuererklärung für das Jahr 2019 abzugeben, hatte dafür bis gestern Zeit. Aber wie schlimm ist die Situation wirklich? mehr

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Ab ca. August 2008 wurde die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) vom Bundeszentralamt für Steuern an jeden Steuerbürger per Post zugesandt.

Seither erhalten auch die „Neubürger“ bzw. deren Eltern / Erziehungsberechtigte bereits kurz nach der Geburt Post mit der Mitteilung ihrer IdNr. Sie gilt - anders als die Steuernummer beim Finanzamt - in Deutschland ein Leben lang und auch weiterhin über den Tod hinaus. Ebenso auch nach Wohnortänderungen innerhalb oder Umzügen in ein anderes Bundesland und nach einer Eheschließung.

Diese Steuer-Identifikationsnummer wird z.B.:

  • für Anträge des Faktorverfahrens oder Steuerklassenwechsel,
  • für Freistellungsaufträge bei Kapitalanlagen für dessen Erträge,
  • bei Anträgen oder Auszahlungen für Berufs-/Lebens-/privater Krankenversicherung,
  • bei erstmaliger Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung,
  • bei einem Antrag für Riesterrente und dessen Zulagen

sowie für zahlreiche weitere Anlässe bzw. Anträge benötigt.

Viele wussten mit dieser Mitteilung 2008 nichts anzufangen, haben das Schreiben weggeworfen oder verloren und es ist nicht mehr auffindbar? Jetzt wird die IdNr. aber aus einem oben genannten Anlass oder Ähnlichem dringend benötigt. Was tun?

Dazu hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz folgende Hilfestellung gegeben, um das Problem lösen zu können:
Wer bereits eine Steuererklärung abgegeben und einen Einkommensteuerbescheid erhalten hat, findet die IdNr. dort angegeben. Auch auf der elektronischen Jahresverdienstbescheinigung (heisst so, obwohl in Papierform ausgehändigt) oder der Lohnsteuerkarte 2010, die auch für das Jahr 2011 Gültigkeit hat, findet man sie.

Nicht erfragt werden kann die IdNr. beim zuständigen Finanzamt. Diese erhält man nur beim Bundeszentralamt für Steuern und zwar:

  • per Post: Bundeszentralamt für Steuern, Referat St II 3, 53221 Bonn, (anzugeben sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort).
  • per Internet: Internetseite des Bundeszentralamtes (https://www.bzst.de/).

Das Bundeszentralamt wird dann die Steuer-Identifikationsnummer aus Datenschutzgründen nur schriftlich mitteilen.

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Steuerfragen > Steuer-Identifikationsnummer

Wo bekommt man die identifikationsnummer

Zur Modernisierung des Steuersystem hat die Bundesrepublik Deutschland ab dem Jahr 2008 die steuerlicheIdentifikationsnummer eingefürht, hierdurch soll das Besteuerungsverfahren vereinfacht undBürokratie abgebaut werden. Die Steuer-Identifikationsnummer wird die Steuernummer für den Bereichder Einkommensteuer künftig ersetzen. Diese bleibt ein Leben lang gültig und ändert sichauch nicht bei Umzug oder Heirat. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine 11-stellige Nummer.Künftig wir die Steuer-Identifikationsnummer neben der Besteuerung (Übertragung der Lohndaten durchIhren Arbeitgeber oder der Renten- und Versicherungsdaten an das Finanzamt) auch zu anderen Zweckenherangezogen, z.B. seit Anfang 2016 bei der Auszahlung des Kindergeldes.

Sie können die Steuer-Identifikationsnummer an folgenden Stellen finden:

  • Einkommensteuerbescheid
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern bei der erstmaligen Erteilung derSteuer-Identifikationsnummer
  • Schreiben des Finanzamt im Oktober / November 2011 über die gespeicherten elektronischenLohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Sollten Sie die Nummer auf keinem dieser Unterlagen finden oder wurde Ihnen noch keineSteuer-Identifikationsnummer erteilt, so können Sie diese auf der Internetseite desBundeszentralamts für Steuern unter der Adresse

Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de)

beantragen. Klicken Sie hierzu auf der Startseite auf "Steuerliche Identifikationsnummer" und folgen Sieden weiteren Anweisungen zur Beantragung.

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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung für den Inhalt kann jedoch nichtübernommen werden. Diese Informationen ersetzen keine Beratung. Gerne vereinbaren Sie mit unseinen Beratungstermin.

Kindergeld - Seit Januar 2016 müssen Bezieher von Kindergeld bei den Familienkassen grundsätzlich auch ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und die ihrer Kinder angeben. Allerdings haben die Familienkassen durch einen automatischen Meldeabgleich bereits die meisten Daten. Mehr dazu im Ratgeber Kindergeld.

Unterhaltszahlungen - Wenn Du Unterhalt – etwa an Deinen geschiedenen Ehegatten – zahlst und den Betrag steuerlich als Sonderausgabe absetzen möchtest, dann benötigst Du seit 2016 zwingend die Steuer-ID des Empfängers. Dieser muss Dir seine Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitteilen.

Schneller Datenabgleich - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer hilft den Finanzbehörden schnell und einfach an wichtige Personendaten gelangen. Ziehst Du beispielsweise in eine andere Stadt um, tauschen Melde- und Finanzamt die Daten untereinander aus. Auch über Landesgrenzen hinweg können Deine steuerlich relevanten Daten mithilfe der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer korrekt zugeordnet und weitergegeben werden.

Elektronische Lohnsteuerkarte - Die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer macht es möglich, dass es in Deutschland seit 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte gibt. Arbeitgeber können dadurch alle steuerlich relevanten Daten (sogenannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, sogenannte Elstam) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Das heißt, Arbeitnehmer müssen sich nicht mehr darum kümmern, dass ihre Daten gespeichert werden oder ihre Lohnsteuerbescheinigung bei der Personalabteilung des Arbeitgebers ankommt.

Elektronische Steuererklärung - Auch die elektronische Steu­er­er­klä­rung (Elster) ist dank Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer möglich. Daten werden bereits bei der Eingabe auf ihre formale Richtigkeit geprüft. Dadurch müssen Finanzämter weniger häufig Informationen nachfragen und können die Steu­er­er­klä­rung schneller bearbeiten.

Vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung - Seit Anfang 2014 bietet die Finanzverwaltung die „vorausgefüllte Steu­er­er­klä­rung“ (VaSt) an. Dieser Service ist auch bekannt als Belegabruf oder „Abruf von Bescheinigungen“. Er vereinfacht für Steuerpflichtige das Ausfüllen der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung auf einem Computer. Denn es können Stammdaten wie Name, Adresse, Alter, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung, Rentenleistungsbezüge, Beiträge zu Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rungen und andere Vorsorgeaufwendungen digital übermittelt und somit automatisch in der Steu­er­er­klä­rung übernommen werden.

Dafür musst Du ein Elster-Konto anlegen. Mit der Steuer-ID registrierst Du Dich auf dem Elster-Portal. Um diese Daten abrufen zu können, brauchst Du entweder ein kostenloses Programm wie das von den Finanzämtern zur Verfügung gestellte Elster-Formular oder ein kostenpflichtiges Steuerprogramm.

Für Freistellungsauftrag erforderlich

Für Deine Bankverbindungen brauchst Du seit 2011 zum Beispiel für einen Freistellungsauftrag die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer. Kapitalerträge lassen sich so einzelnen Personen zuordnen und es fällt schneller auf, wenn der Freibetrag von 801 Euro, der sogenannte Sparerpauschbetrag, überschritten ist. 

Fehlt die Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer im Freistellungsauftrag, müssen Kreditinstitute bei Zinszahlungen und anderen Kapitalausschüttungen automatisch Abgeltungssteuer einbehalten. Das sind 25 Prozent der Kapitalerträge, zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell auch Kirchensteuer. Betroffen sind alle Bank- und Versicherungskunden, die ihrer Bank bislang noch nicht ihre Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer mitgeteilt haben. In der Regel gilt das für vor 2011 gestellte Freistellungsaufträge. 

Künftig soll die Steuer-ID Grundlage für eine Bürgeridentifikationsnummer werden. Auf diese sollen dann verschiedene Ämter für elektronische Verwaltungsprozesse zugreifen können. So sollen digitale Prozesse in der öffentlichen Verwaltung ämterübergreifend vorangetrieben werden.