Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

Ausgestellt wird die Ster­beurkunde stets vom Standes­amt – und zwar da, wo der Mensch gestorben ist. © Getty Images / Carso80

Die Ster­beurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Die Urkunde ist in Deutsch­land Pflicht und das wichtigste Dokument für sämtliche Formalitäten nach einem Todes­fall. Hier erklären wir, wer für die Ausstellung der Ster­beurkunde zuständig ist, wer sie beantragen darf – und wo das Dokument vorgelegt werden muss.

Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

© Imago Images / Blickwinkel

Zuständig für das Ausstellen ist das Standes­amt der Stadt, der Orts­gemeinde oder des Bezirks, in dem der Mensch verstorben ist. Angehörige des Verstorbenen benötigen mehrere Ausfertigungen der Urkunde, zum Beispiel für die Beerdigung, die Krankenkasse, für gesetzliche Renten­versicherung, Bank, Finanz­amt, Auszahlung aus einer Lebens­versicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nach­lass­gericht. Eine Kopie der Ster­beurkunde reicht in der Regel für die Kündigung von Hausrat- und Auto­versicherung, Handy- und Strom­vertrag und Mitgliedschaften in Vereinen.

Tipp: Ist ein naher Angehöriger von Ihnen gestorben, müssen Sie an Vieles denken. Praktische Unterstüt­zung bietet Schnelle Hilfe im Trauerfall, unser Ratgeber für Hinterbliebene.

  • Die Anschrift des Standes­amtes am Ort des Todes­falles

Achtung. Ist ein Bestatter beauftragt, bietet er meist das Beantragen der Ster­beurkunde als Dienst­leistung an, ebenso das Abmelden des Verstorbenen bei Krankenkasse und anderen Versicherungs­trägern. Angehörige müssen dann nicht selbst aktiv werden. Tun sie es doch, gehen sie wie folgt vor:

Klären Sie, ob Sie die Ster­beurkunde beantragen dürfen. Antrags­berechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Groß­eltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein recht­liches Interesse nach­weisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nach­lass­gerichts.

Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich.

Mehr erfahren

Melden Sie den Sterbefall inner­halb von drei Werk­tagen nach Eintritt des Todes beim Standes­amt. In der Regel müssen Sie folgende Dokumente im Original mitbringen: ärzt­liche Todes­bescheinigung sowie Geburts­urkunde und Personal­ausweis des Verstorbenen. War die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet, sind zusätzlich Heirats- oder Lebens­part­nerschafts­urkunde, rechts­kräftiges Scheidungs­urteil oder Ster­beurkunde des Ehepart­ners nötig. Hinterlässt die verstorbene Person minderjäh­rige Kinder, zusätzlich die Geburts­urkunde der Kinder.

Die Kosten für eine Ster­beurkunde liegen bei etwa 12 Euro für die erste und etwa 6 Euro für jede weitere Ausfertigung.

  • Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

    12.10.2021 - Wer ein Testament schreibt, möchte, dass es im Todes­fall gefunden wird. Sicher ist es beim Nach­lass­gericht. Wir sagen, wie Sie das Dokument dort hinterlegen können.

  • Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

    09.03.2020 - In den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 fanden knapp 13 Prozent der gemeldeten Diebstähle von Girocards (früher Ec-Karte) in Kauf­häusern und Geschäften statt, so eine...

  • Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

    07.06.2021 - Halter müssen ihren Hund für die Hunde­steuer anmelden. Je nach Wohn­ort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.

Passend aus unserem Shop

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie dokumentiert den Sterbeort und den Todeszeitpunkt des Verstorbenen und wird von dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes erstellt. In der Regel benötigen Sie fünf bis zehn Exemplare im Original, beispielsweise für Versicherungen, Banken oder für die Erstellung des Erbscheins beim Nachlassgericht. Bei der Abmeldung von Mitgliedschaften (zum Beispiel im ADAC) reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunden aus.

Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bestatter diese Aufgabe für Sie übernimmt, stellen Sie ihm eine Vollmacht für die Abholung aus.

Für die Erstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Standesamt in jedem Fall die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) und den Personalausweis des Toten. Außerdem wird benötigt: die Geburtsurkunde (bei Ledigen), die Heiratsurkunde (bei Verheirateten), die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten). Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser enthalten sein soll, müssen Sie das entsprechende Diplom vorlegen. Falls die benötigten Dokumente nicht vorhanden sind, können Sie oder Ihr Bestatter auch eine Abschrift aus dem Familienbuch beim zuständigen Standesamt besorgen.

Wo bekomme ich nachträglich eine sterbeurkunde

Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt. Inhalt dieser Bescheinigung sind die persönlichen Angaben des Toten, die Zeit und der Ort des Sterbefalls sowie die Todesursache. Wichtig hierbei ist die Angabe, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt.

  • Personalien
  • Ort und Uhrzeit
  • Todesart

Das erste Exemplar kostet in der Regel zehn bis zwölf Euro. Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei. Weitere Sterbeurkunden sind in der Regel günstiger und kosten um die fünf Euro. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt zu den Instituten aufzunehmen, die eine Sterbeurkunde bekommen sollen. Erfragen Sie, ob diese im Original benötigt wird oder ob eine Kopie ausreicht.
Die nachfolgende Tabelle listet die Gebühren der angegebenen Städte auf.

Stadt Sterbeurkunde* Weitere Exemplare**
Berlin 10,00 € 5,00 €
Dresden 10,00 € 5,00 €
Düsseldorf 10,00 € 5,00 €
Frankfurt am Main 10,00 € 5,00 €
Hamburg 12,00 € 6,00 €
Hannover 10,00 € 5,00 €
Köln 10,00 € 5,00 €
Leipzig 10,00 € -
München 10,00 € -
Wuppertal 10,00 € 5,00 €

* Die Sterbeurkunde für den Träger der Rentenversicherung ist in der Regel gebührenfrei ** weitere Exemplare bei gleichzeitiger Ausstellung

Stand: Januar 2016

Die Dokumente, die durch ein Standesamt ausgestellt werden, sind der Aufmachung nach alle identisch. Auf weißem Grund zeigt sich in leichtem Grau der Bundesadler. Im Kopfbereich der Seite ist die entsprechende Urkunde betitelt, das Standesamt sowie die Registernummer vermerkt. Je nach Art der Urkunde unterscheiden sich die weiteren Angaben. Eine Sterbeurkunde enthält folgende Angaben zu der verstorbenen Person: Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Zeitpunkt des Todes, Sterbeort, letzter Wohnsitz, Geburtstag, Geburtsort, Religion und Familienstand. Außerdem werden Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, zum Lebenspartner oder zur Lebenspartnerin eingetragen. Das sind der Familienname, der Geburtsname sowie der/die Vorname(n). Weitere Angaben aus dem Register, die Angabe des Ortes und des Tags der Ausstellung, das Siegel und der Name sowie die Funktion der Urkundsperson vervollständigen die Sterbeurkunde.

Die Sterbeurkunde sollte nicht nach einer bestimmten Frist entsorgt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese sorgfältig abzulegen und ebenso wie beispielsweise den Personalausweis dauerhaft aufzubewahren.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de