Ausgestellt wird die Sterbeurkunde stets vom Standesamt – und zwar da, wo der Mensch gestorben ist. © Getty Images / Carso80 Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Die Urkunde ist in Deutschland Pflicht und das wichtigste Dokument für sämtliche Formalitäten nach einem Todesfall. Hier erklären wir, wer für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig ist, wer sie beantragen darf – und wo das Dokument vorgelegt werden muss. © Imago Images / Blickwinkel Zuständig für das Ausstellen ist das Standesamt der Stadt, der Ortsgemeinde oder des Bezirks, in dem der Mensch verstorben ist. Angehörige des Verstorbenen benötigen mehrere Ausfertigungen der Urkunde, zum Beispiel für die Beerdigung, die Krankenkasse, für gesetzliche Rentenversicherung, Bank, Finanzamt, Auszahlung aus einer Lebensversicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht in der Regel für die Kündigung von Hausrat- und Autoversicherung, Handy- und Stromvertrag und Mitgliedschaften in Vereinen. Tipp: Ist ein naher Angehöriger von Ihnen gestorben, müssen Sie an Vieles denken. Praktische Unterstützung bietet Schnelle Hilfe im Trauerfall, unser Ratgeber für Hinterbliebene. Achtung. Ist ein Bestatter beauftragt, bietet er meist das Beantragen der Sterbeurkunde als Dienstleistung an, ebenso das Abmelden des Verstorbenen bei Krankenkasse und anderen Versicherungsträgern. Angehörige müssen dann nicht selbst aktiv werden. Tun sie es doch, gehen sie wie folgt vor: Klären Sie, ob Sie die Sterbeurkunde beantragen dürfen. Antragsberechtigt sind der letzte Ehepartner sowie Menschen, die mit der verstorbenen Person in gerader Linie verwandt waren, also Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel. Außerdem jede Person, die ein rechtliches Interesse nachweisen kann, etwa durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Mehr erfahrenMelden Sie den Sterbefall innerhalb von drei Werktagen nach Eintritt des Todes beim Standesamt. In der Regel müssen Sie folgende Dokumente im Original mitbringen: ärztliche Todesbescheinigung sowie Geburtsurkunde und Personalausweis des Verstorbenen. War die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet, sind zusätzlich Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners nötig. Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder, zusätzlich die Geburtsurkunde der Kinder. Die Kosten für eine Sterbeurkunde liegen bei etwa 12 Euro für die erste und etwa 6 Euro für jede weitere Ausfertigung.
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie dokumentiert den Sterbeort und den Todeszeitpunkt des Verstorbenen und wird von dem zuständigen Standesamt des Sterbeortes erstellt. In der Regel benötigen Sie fünf bis zehn Exemplare im Original, beispielsweise für Versicherungen, Banken oder für die Erstellung des Erbscheins beim Nachlassgericht. Bei der Abmeldung von Mitgliedschaften (zum Beispiel im ADAC) reichen in der Regel Kopien der Sterbeurkunden aus. Die Sterbeurkunde erhalten Sie bei dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt. Wenn Sie wünschen, dass Ihr Bestatter diese Aufgabe für Sie übernimmt, stellen Sie ihm eine Vollmacht für die Abholung aus. Für die Erstellung einer Sterbeurkunde benötigt das Standesamt in jedem Fall die Todesbescheinigung (auch Totenschein genannt) und den Personalausweis des Toten. Außerdem wird benötigt: die Geburtsurkunde (bei Ledigen), die Heiratsurkunde (bei Verheirateten), die Heiratsurkunde und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen), die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten). Wenn der Verstorbene einen akademischen Grad hatte und dieser enthalten sein soll, müssen Sie das entsprechende Diplom vorlegen. Falls die benötigten Dokumente nicht vorhanden sind, können Sie oder Ihr Bestatter auch eine Abschrift aus dem Familienbuch beim zuständigen Standesamt besorgen.
Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt. Inhalt dieser Bescheinigung sind die persönlichen Angaben des Toten, die Zeit und der Ort des Sterbefalls sowie die Todesursache. Wichtig hierbei ist die Angabe, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt.
Das erste Exemplar kostet in der Regel zehn bis zwölf Euro. Die Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei. Weitere Sterbeurkunden sind in der Regel günstiger und kosten um die fünf Euro. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld Kontakt zu den Instituten aufzunehmen, die eine Sterbeurkunde bekommen sollen. Erfragen Sie, ob diese im Original benötigt wird oder ob eine Kopie ausreicht.
* Die Sterbeurkunde für den Träger der Rentenversicherung ist in der Regel gebührenfrei ** weitere Exemplare bei gleichzeitiger Ausstellung Stand: Januar 2016 Die Dokumente, die durch ein Standesamt ausgestellt werden, sind der Aufmachung nach alle identisch. Auf weißem Grund zeigt sich in leichtem Grau der Bundesadler. Im Kopfbereich der Seite ist die entsprechende Urkunde betitelt, das Standesamt sowie die Registernummer vermerkt. Je nach Art der Urkunde unterscheiden sich die weiteren Angaben. Eine Sterbeurkunde enthält folgende Angaben zu der verstorbenen Person: Familienname, Geburtsname, Vorname(n), Zeitpunkt des Todes, Sterbeort, letzter Wohnsitz, Geburtstag, Geburtsort, Religion und Familienstand. Außerdem werden Angaben zum Ehemann, zur Ehefrau, zum Lebenspartner oder zur Lebenspartnerin eingetragen. Das sind der Familienname, der Geburtsname sowie der/die Vorname(n). Weitere Angaben aus dem Register, die Angabe des Ortes und des Tags der Ausstellung, das Siegel und der Name sowie die Funktion der Urkundsperson vervollständigen die Sterbeurkunde. Die Sterbeurkunde sollte nicht nach einer bestimmten Frist entsorgt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese sorgfältig abzulegen und ebenso wie beispielsweise den Personalausweis dauerhaft aufzubewahren. Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann / Bestattungen.de |