Wo bekomme ich eine apostille in deutschland

In allen Ländern, die Mitglied des Haager Abkommens sind (das sind zurzeit 117), wird die Apostille benutzt, um zu bescheinigen, dass eine Urkunde echt ist. Sie ist also, wie die Legalisation, eine Form der Überbeglaubigung. Zunächst muss geklärt werden, auf welches Dokument die Apostille aufgebracht werden muss.

Wo wird die Apostille aufgebracht?

Es gibt hier drei Möglichkeiten:

  1. das Originaldokument muss mit einer Apostille versehen werden
  2. die Übersetzung muss mit einer Apostille versehen werden
  3. Originaldokument und Übersetzung sollen apostilliert werden

Wenn Sie eine spanische oder italienische Urkunde ins Deutsche übersetzen lassen und deutschen Behörden vorlegen müssen, kann nur eine Apostille für das Originaldokument gemeint sein. Meine beglaubigten Übersetzungen sind ohne weitere Überbeglaubigung in ganz Deutschland gültig und werden von allen Behörden anerkannt.

Wenn Sie eine deutsche Urkunde in Spanien, Lateinamerika oder Italien vorlegen möchten, kommen alle drei Varianten in Betracht. Bitte setzen Sie mich mit mir in Verbindung, damit wir Ihren Fall besprechen können.

1. Eine Apostille für das Originaldokument - das müssten Sie in die Hand nehmen

Diese bekommen Sie in der Regel bei den Landgerichten und Bezirksregierungen in dem Ort, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Ist Ihre Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Ihr Zeugnis also beispielsweise in Dortmund ausgestellt worden, wäre das Landgericht Dortmund oder die Bezirksregierung Arnsberg die richtige Anlaufstelle. Die Apostille muss ich übersetzen. Sie müssten die Apostille also vorab auf Ihre Urkunde aufbringen lassen.

2. Eine Apostille für die Übersetzung - darum kann ich mich für Sie kümmern

Auch meine Unterschrift auf meinen beglaubigten Übersetzungen kann überbeglaubigt werden. In diesem Fall bringt das Landgericht Münster die Apostille auf die Übersetzung auf.

Diesen Vorgang kann ich für Sie anstoßen. Muss Ihre beglaubigte Übersetzung mit einer Apostille versehen werden, sende ich die unterschriebenen und gestempelten Übersetzungen nach der Fertigstellung direkt an das Landgericht Münster. Den Antrag auf Apostillierung sende ich mit.

Die Ansprechpartnerinnen beim Landgericht bekommen öfter Post von mir und rufen mich bei Fragen an. In der Regel benötigen sie ein bis zwei Wochen für die Apostillierung. Dann senden sie die beglaubigten und mit der Apostille versehenen Übersetzungen an die Adresse, die ich im Antrag angebe. Die Kosten für eine Apostille liegen nach meinen Informationen bei rund 20,00 € bis 30,00 €. Sie erhalten eine Rechnung vom Landgericht.

3. Eine Apostille für Übersetzung und Originaldokument

In seltenen Fällen wird verlangt, dass das Originaldokument und die Übersetzung mit einer Apostille versehen werden. In diesem Fall müssten Sie zunächst für die Apostillierung des Originaldokuments sorgen und mir dieses dann zukommen lassen. Gerne als Scan per Mail, das genügt. Im Anschluss fertige ich die Übersetzung an und sende sie wie oben beschrieben an das Landgericht Münster.

Mehr dazu, welche Einrichtungen für die Apostillierung und Legalisation von Dokumenten zuständig sind, haben ich und meine Kolleginnen von iurisTranslate auf dieser Seite zusammengestellt.

Ihre Urkunde hat bereits eine Apostille?

Prima! Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun, als mir einen Scan Ihrer Unterlagen zuzusenden. Gerne über dieses Formular oder per E-Mail an .

Sie erhalten dann umgehend ein Angebot. Haben Sie andere Fragen zur Apostillierung Ihres Dokuments? Sprechen Sie mich gerne an!

Wo bekomme ich eine apostille in deutschland
Beispiel einer Apostille aus Kolumbien

Wenn Sie eine Urkunde einer Berliner Behörde im Ausland verwenden möchten, kann es sein, dass Sie die Urkunde beglaubigen lassen müssen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland arbeiten, heiraten oder ein Kind adoptieren wollen. Es gibt zwei Formen dieser Beglaubigung:

Apostille


  • Die Apostille bekommen Sie direkt bei uns ausgestellt. Sie ist allerdings nur für bestimmte Länder möglich. (Haager Abkommen 1961 – siehe Abschnitt "Rechtsgrundlagen"). Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes – siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Legalisation
  • Für alle anderen Länder benötigen Sie eine „Legalisation“. Hierfür stellen wir Ihnen eine Vorbeglaubigung aus. Mit der Vorbeglaubigung wenden Sie sich dann an die Botschaft oder die Auslandsvertretung des Landes, für die Sie die Urkunde benötigen. Die Auslandsvertretung stellt Ihnen die Legalisation aus.

Bitte beachten Sie:
Manche Staaten verlangen nach der Vorbeglaubigung noch eine zusätzliche Beglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim Bundesverwaltungsamt – siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“.

Voraussetzungen

  • Die Urkunde, von der Sie eine Beglaubigung benötigen, wurde von einer Berliner Behörde ausgestellt.
  • Postalische Beantragung

    Die Versendung von beglaubigten Dokumenten erfolgt in der Regel nur an eine Anschrift innerhalb von Deutschland. Sie möchten, dass Ihre beglaubigten Dokumente ins Ausland versandt werden? Bitte beachten Sie, dass es zu längeren Versandzeiten und zusätzlichen Portokosten für Sie kommt. Wenn Sie sich für den Versand ins Ausland entscheiden, werden die Dokumente mit Einschreiben International und Rückschein versendet. Hierfür müssen wir Ihnen die Portokosten in Rechnung stellen (Portopauschale): Ein Kompfaktbrief ist 100-235 mm lang, 70 – 125 mm breit,10 hoch mm bis 50 g schwer.
    Ein Großbrief ist 100-353 mm lang, 70-250 mm breit und 20 hoch und bis 500 g schwer. Sobald die Sendung bearbeitet und verschickt wurde, erhalten Sie die Sendungsnummer (Trackingcode). Mit der Sendungsnummer können Sie online den Versandstatus abrufen. Der Zeitpunkt der Zustellung kann so besser eingeschätzt werden. Verbindliche Angaben, wann die Sendung im Ausland ankommen wird, können nicht gegeben werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab und nutzen das Sendungsverfolgungsverfahren.

    Weitere Angaben erhalten Sie auf unserem Informationsblatt (siehe "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Für die Beglaubigung von Urkunden, die in Berlin ausgestellt wurden:

    Diese Urkunden müssen Sie im Original vorlegen.

  • Für die Beglaubigung von Kopien deutscher Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) oder des eingeklebten, in Berlin ausgestellten Aufenthaltstitels im Pass:

    Sie können diese Kopien in einem Bürgeramt oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten beglaubigen lassen.
    Wenn Sie Ihr Anliegen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erledigen möchten, bringen Sie bitte das Original und eine Kopie des Dokuments mit. Ansonsten müssen Sie eine Verwaltungsgebühren für die Vervielfältigung bezahlen.

  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden oder Zeugnisse von Schulen (außer Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind) :

    Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden von staatlichen Hochschulen:

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsbüro Ihrer Hochschule.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden von im Land Berlin staatlich anerkannten privaten Hochschulen:

    Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden der Charité:

    Bitte wenden Sie sich an die Charité.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von deutschsprachigen ärztlichen Bescheinigungen:

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Bescheinigungen von einem Finanzamt:

    Bitte wenden Sie sich an die Senatsverwaltung für Finanzen. Mehr zum Thema siehe "Weiterführende Informationen".
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Zeugnisse von katholischen Schulen:

    Bitte wenden Sie sich zuerst an das Erzbischöfliche Ordinariat. Bitte wenden Sie sich danach an die Senatsverwaltung Kultur und Europa.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

  • Für die Vorbeglaubigung von Urkunden und Dokumente von Kammern, zum Beispiel Ärztekammer, Apothekerkammer, Industrie- und Handelskammer (IHK), Rechtsanwaltskammer, Architektenkammer:

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Kammer.
    Im Anschluss kann eine Apostille / Legalisation durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ausgestellt werden.

Formulare

  • 19,00 Euro pro Urkunde/Dokument: Apostille
  • 19,00 Euro pro Urkunde/Dokument: Vorbeglaubigung für eine Legalisation
  • 5,00 Euro je Seite: Beglaubigung für deutsche Pässe, Ausweise und Aufenthaltstitel
  • 5,00 Euro: Unterschriftsbeglaubigungen
  • 5,00 Euro: Einfache Beglaubigungen fürs Inland (zum Beispiel Zeugnisse)
  • Zusätzliche Portokosten bei Versand ins Ausland

Rechtsgrundlagen

  • Wenn Sie persönlich vorsprechen: erfolgt sofort
  • Wenn Sie uns die Dokumente mit der Post übersenden: ca. 4 Wochen (innerhalb von Deutschland)
  • Wenn Sie uns die Dokumente mit der Post übersenden und die Rücksendung ins Ausland wünschen: Es können keine verbindlichen Angaben zu den Versandzeiten gemacht werden.