Wo ändere ich meinen führerschein

Wo ändere ich meinen führerschein

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von rund 25 Euro

Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Anders als bisher verlieren die Dokumente nach 15 Jahren ihre Gültigkeit. Sie müssen dann - wie zum Beispiel der Personalausweis oder der Reisepass - erneuert werden. Für die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gilt die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung bereits.

Mit der Befristung sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahreignung müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden.

Was passiert bei unterlassenem Umtausch?

Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Pandemie ein Umtausch in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.

Mehr zum Führerschein-Umtausch erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums.

Wo ändere ich meinen führerschein

Führerschein-Umtausch: Wann Sie Ihren Führerschein wo umtauschen müssen ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen ab 2022 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Jetzt Ihre Frist im Umtausch-Rechner überprüfen.

  • Fristen für den Umtausch aller vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine

  • Motorrad- und Pkw-Führerschein werden ohne Prüfung umgetauscht

  • Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr

Es geht um gewaltige Zahlen: etwa 15 Millionen Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen 1.1.1999 und 18.1.2013) müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Dieser Prozess muss bis zum 19.1.2033 abgeschlossen sein.

Broschüre: Führerscheinumtausch

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Der Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit (EU-Richtlinie 2006/126/EG) fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihren Führerschein umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Jetzt ihr aktuelles Führerscheinmuster auswählen und mit wenigen Klicks zum Umtauschdatum gelangen:

Da es coronabedingt schwierig war, rechtzeitig einen Termin zum Führerscheinumtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, erhalten nun diejenigen Führerscheininhaber und -inhaberinnen der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente: Die Frist für den Umtausch ist rückwirkend zum 19.01.2022 bis zum 19. Juli 2022 verlängert worden.

Umtausch erfolgt ohne Prüfung

So funktioniert es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung.

Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! 

Im Ausland können Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.

Welche Fristen-Tabelle ist für mich entscheidend?

Wann Sie genau umtauschen müssen, ist in zwei Fristen-Tabellen (siehe unten) geregelt. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments (nicht das Erteilungsdatum). Diese Angaben finden Sie in Ihrem aktuellen Führerscheindokument. 

Alle Führerscheindokumente mit Ausstellungsjahr ab 1. Januar 1999 müssen daher entsprechend der Tabelle 2 umgetauscht werden. Wessen Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 liegt, der muss sich an der Tabelle 1 (gegliedert nach Geburtsjahr) orientieren.

Wie lange gilt der neue Führerschein? 

Unabhängig davon, wann Sie Ihre Fahrprüfung abgelegt haben, gilt: Sie dürfen Pkw und/oder Motorräder weiterhin unbefristet fahren. Nur die Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet – dann bekommen Sie einen neuen Scheckkartenführerschein, wieder ohne Prüfung oder Gesundheitscheck.

Was brauche ich für den Umtausch? 

Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Welche Klassen werden im neuen Führerschein eingetragen?

Wo ändere ich meinen führerschein

Die neuen Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein © Bundesdruckerei GmbH

Nach dem Umtausch stehen Sie nicht schlechter da als vorher: Mit der Umstellung Ihrer Fahrerlaubnisklassen alten Rechts (z.B. Klasse 2, 3, ehem. DDR-Klassen) werden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen. Die ADAC Juristen haben einige Beispiele zusammengestellt – die finden Sie hier in der Umtauschtabelle.

Wie viel kostet der Umtausch?

Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Kann man den alten Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt, er wird gestanzt. Daran kann man erkennen, dass er nicht mehr verwendet werden darf.

Kann man bereits jetzt umtauschen?

Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments ist jederzeit möglich, d.h. auch vor dem in der Umtauschtabelle festgeschriebenen Datum.

Wohnsitz im Ausland

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR: Bitte nehmen Sie mit der Behörde vor Ort Kontakt auf, um zu klären, welche Konsequenz das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne gültiges deutsches Führerscheindokument hat. Die Behörde Ihres ausländischen Wohnsitzes ist für die Umschreibung des abgelaufenen deutschen Führerscheins zuständig.

Wenn Sie in einem Staat außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannter Drittstaat) wohnen, tauschen alle deutschen Fahrerlaubnisbehörden Ihren alten deutschen Führerschein um. Sinnvoller Weise wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die den inländischen Altführerschein ausgestellt hat. Das Ministerium für Digitales und Verkehr hat mit dem Auswärtigen Amt Verfahrenshinweise für den Umtausch der deutschen Führerscheine getroffen. Bei Unsicherheiten wenden sich Betroffene derzeit an die deutsche Auslandsvertretung im aktuellen Wohnsitzland. Die Auslandsvertretungen geben jedoch lediglich Hinweise auf das vereinbarte Umtauschverfahren. Daher ist es ratsam, direkt eine deutsche Führerscheinbehörde zu kontaktieren.