Ja. Die Freiwilligen, die keine medizinische Ausbildung haben, konnten vorab eine Online-Schulung zur Durchführung der Schnelltests absolvieren. Die Schulungen wurden von Ärztinnen und Ärzten, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten des Landesamtes für Soziales, Jugend, und Versorgung durchgeführt. Grundsätzlich müssen alle Helferinnen und Helfer vorab durch medizinisches Personal geschult werden. Wo kann ich mich testen lassen? In Niedersachsen kann jede dieser Bescheinigungen innerhalb von 24 (PCR-Test = 48) Stunden beliebig oft eingesetzt werden. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten. Kann ich mich auch in der Familie testen lassen? Nein, innerhalb der Familie ist das nicht möglich, auch nicht unter Freunden oder in der Nachbarschaft. Aber der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen. Unter Aufsicht bedeutet also, dass von der jeweils Aufsicht führenden Person bestätigt werden kann, dass 1. ein geeigneter Test verwendet wurde, 2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden, 3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde.
Ich weiß nicht, ob mein Hausarzt oder andere Ärzte oder Apotheken in meiner Umgebung ggf. einen Test anbieten - wo bekomme ich dazu Informationen? Seitens des Apothekerverbandes gibt es unter folgendem Link ein Angebot zur Suche. Dort können Sie Ihre PLZ eintragen und Ihnen werden alle testenden Apotheken im Umkreis angezeigt. » https://www.mein-apothekenmanager.de/covid-19-schnelltest-suche Für Ärzte können Sie unter dem folgenden Link Ihre Heimatstadt angeben und über das Feld "Besonderheit": Corona-Schnelltest auswählen. Dann werden Ihnen alle Praxen mit Testmöglichkeiten angezeigt. Wer übernimmt in welchem Fall die Kosten für Corona-Tests? Was muss ich für den Test mitbringen? Was ist bei der Überprüfung von Test-, Impf- oder Genesenennachweisen bei transidenten Menschen zu beachten? Bei trans* Personen kann es vorkommen, dass die Test-, Impf- oder Genesenennachweise nicht mit den Angaben in den amtlichen Ausweisdokumenten übereinstimmen. Transidente Personen, die sich in der Übergangszeit bis zur personenstandsrechtlichen Anerkennung ihres geänderten Geschlechtseintrags befinden, können einen Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. (DGTI-Ergänzungsausweis) bei sich tragen. Der Ergänzungsausweis mit Angaben zu den selbstgewählten personenbezogenen Daten kann bei der Überprüfung der Nachweise ergänzend zum Personalausweis vorgelegt werden. Weiter Informationen zum Ergänzungsausweis finden Sie hier:https://dgti.org/2021/09/05/der-ergaenzungsausweis-der-dgti-e-v/ Wie wird mein Testergebnis dokumentiert beziehungsweise bekomme ich eine Bescheinigung? Wenn ich einen Test mache – worauf muss ich achten?
Zwei Beispiele:
Ich habe mir neulich zugelassene Selbsttests für den Heimgebrauch gekauft, wenn ich den zuhause mache und mit dem Ergebnis dann ins Pflegeheim gehe – reicht das als Nachweis? Nein, leider nicht, denn bei diesem Testergebnis ist nicht nachvollziehbar, ob es sich tatsächlich um das Ergebnis für Ihre Person handelt.
Aber ein Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen. Dies kann beispielsweise auch durch das Personal in Ihrem Restaurant erfolgen, wenn das dort angeboten wird. Nach der Niedersächsische Absonderungsverordnung sind alle Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Wenn der Selbsttest positiv ist, müssen Sie dazu unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung durchführen lassen. Nach der TestV des Bundes (§ 4b) besteht ein Anspruch auf eine bestätigende Untersuchung. Diese Testung ist kostenfrei. Bis dahin müssen Sie sich von anderen Menschen absondern und bei notwendigen Kontakten zwingend die Abstandsregeln einhalten sowie eine Maske tragen. Testbescheinigung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:Arbeitgebende sind verpflichtet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im HomeOffice arbeiten, mindestens zwei Mal pro Woche einen Corona-Antigentest anzubieten. Insofern der Test unter fachkundiger Leitung durchgeführt wird, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Testbescheinigung ausfüllen. Die Bescheinigung muss dabei immer den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Adresse der getesteten Person sowie den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit sowie den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person und schließlich die Testart und das Testergebnis enthalten.Im Falle eines negativen Testergebnisses kann diese Bescheinigung für 24 Stunden überall dort genutzt werden, wo die Landesverordnung einen aktuellen negativen Test verlangt. Hier finden Sie ein Muster, das Sie verwenden oder als Vorlage nutzen können:
Was hat es mit den Testungen am Arbeitsplatz auf sich? Kann ich mir also auch bei der Arbeit ein negatives Testergebnis bescheinigen lassen? Kann ich mich bei der Arbeit selbst testen und mir selbst das Ergebnis bescheinigen? a) als Selbsttest unter Aufsicht erfolgen oder b) im Sinne des Arbeitsschutzes durch eine dafür vom Arbeitgeber beauftragte Person, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Was bedeutet es, dass ein Test unter Aufsicht erfolgen muss? Wie soll die Aufsicht ausgeübt werden? Wer darf einen Test beaufsichtigen? Was genau bedeutet unter Aufsicht? Worauf muss geachtet werden? 1. ein geeigneter Test verwendet wurde, 2. der Test und die Diagnostik nach der Gebrauchsanweisung korrekt durchgeführt wurden, 3. das Ergebnis korrekt abgelesen und festgehalten wurde. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass die Aufsichtsperson in die Durchführung des Tests entsprechend der Gebrauchsanweisung eingewiesen wurde. Über die beim Antigen-Selbsttest zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Beipackzettel) erhalten Anwender neben Ausführungen zur korrekten Anwendung auch Präventionsinformationen. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise und Anweisungen zu den Maßnahmen, die bei positivem, negativem oder unklarem Ergebnis getroffen werden müssen. Sie enthalten auch Hinweise zur Möglichkeit eines falsch positiven oder falsch negativen Ergebnisses sowie den Hinweis, dass ohne vorherige Konsultation des Arztes keine medizinisch wichtigen Entscheidungen getroffen werden dürfen. Damit muss auch das den Test beaufsichtigende Personal vertraut sein. Wer darf einen Test bei einer anderen Person durchführen? Im Falle der sogenannten PoC-Antigentests für den professionellen Einsatz dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur Personen mit der Anwendung beauftragen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen worden sind. Eine solche Einweisung oder Schulung kann durch geeignetes medizinisches Personal, z.B. auch durch den Betriebsarzt, erfolgen. Der Selbsttest unter Aufsicht und die daraus folgende Bescheinigung eines negativen Tests (24 Stunden gültig) kann insofern durch eine hierzu jeweils autorisierte Person erfolgen. Können sich Soloselbständige bei der Arbeit einen Nachweis ausstellen? Kann ich, als Baubetrieb, meinen Mitarbeitern einfach einen Zweizeiler schreiben, wenn sie unter meiner Aufsicht einen Test durchführen, der dann negativ ist? |