Welche steuerklasse mit kind alleinerziehend

Um den Ent­last­ungs­be­trag zu erhalten, musst Du die folgenden vier Voraussetzungen erfüllen:

  1. Du hast einen Anspruch auf Kindergeld.
  2. Das Kind gehört zu Deinem Haushalt.
  3. Du bist tatsächlich alleinstehend.
  4. Du hast den Ent­last­ungs­be­trag beantragt. Das geht mit der Steu­er­er­klä­rung oder mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Anspruch auf Kindergeld

In Deinem Haushalt muss mindestens ein Kind wohnen und bei Dir gemeldet sein, für das Kindergeld gezahlt wird. An wen die Zahlung tatsächlich erfolgt, ist unerheblich. Den Ent­last­ungs­be­trag kann aber nur einer der beiden Elternteile bekommen.

Ist das Kind bei beiden gemeldet und erhalten beide den Kinderfreibetrag, sollten sich die Eltern absprechen, wer den Freibetrag beantragt. Bei demjenigen mit dem höheren Einkommen würde in der Regel ein größerer Steuervorteil herauskommen. Das Finanzamt geht normalerweise davon aus, dass der Kindergeldempfänger auch den Alleinerziehungsfreibetrag beantragt. Davon könnt Ihr abweichen, müsst aber mit Rückfragen vom Finanzamt rechnen. In diesem Fall verweist Ihr auf § 24b Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz.

Entfällt das Kindergeld, zum Beispiel, weil das Kind 25 Jahre alt geworden ist, dann verlierst Du ab diesem Monat auch den Ent­last­ungs­be­trag.

Kind im eigenen Haushalt 

Das Kind, für das Du einen Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hast, muss zu Deinem Haushalt gehören. Wenn es bei Dir als alleinstehendem Elternteil gemeldet ist, gilt diese Voraussetzung als erfüllt.

Ist das Kind zusätzlich beim Ex-Partner gemeldet, dann bekommt derjenige den Ent­last­ungs­be­trag, der auch das Kindergeld erhält.

Tipp: Der volle Freibetrag lässt sich bei zwei Kindern verdoppeln: Lebt bei jedem Elternteil ein Kind, dann haben sowohl die Mutter als auch der Vater Anspruch auf einen Entlastungsbetrag.

Wirklich alleinstehend 

Der alleinerziehende Elternteil muss zudem alleinstehend sein. Im Einkommensteuergesetz ist genau definiert, was unter „alleinstehend“ zu verstehen ist (§ 24b Abs. 3 EStG). Sobald beispielsweise die alleinerziehende Mutter mit einem neuen Lebenspartner zusammenwohnt, entfällt diese Voraussetzung. 

Wer in einer Haushaltsgemeinschaft mit einem Volljährigen lebt, hat keinen Anspruch auf den Ent­last­ungs­be­trag. Sobald ein volljähriger Mitbewohner mit Erst- oder Zweitwohnsitz an derselben Adresse gemeldet ist, kann das Finanzamt eine „schädliche Haushaltsgemeinschaft“ annehmen.

Eine Ausnahme besteht, wenn das eigene Kind volljährig geworden ist. Solange Mutter oder Vater noch Kindergeld bekommen, können sie weiterhin den Ent­last­ungs­be­trag erhalten; zum Beispiel die alleinstehende Mutter, die mit ihrem 19-jährigen Sohn, der eine Ausbildung macht, in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Entfällt jedoch nach der Ausbildung das Kindergeld und er bleibt weiterhin dort wohnen, dann verliert die Mutter den Ent­last­ungs­be­trag.

Außerdem darfst Du nicht die Voraussetzung dafür erfüllen, dass Du vom Splittingtarif profitieren kannst. 

Beispiel: Heiratet eine Alleinerziehende, entfällt für das gesamte Kalenderjahr der Ent­last­ungs­be­trag. Es findet keine monatsweise Berücksichtigung statt. Denn der Gesetzestext erfordert, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Splittingverfahrens nicht erfüllt sein dürfen.

Es spielt keine Rolle, ob die Eltern eine Einzelveranlagung oder eine Zu­sam­men­ver­an­la­gung in der Steu­er­er­klä­rung wählen. So sehen es jedenfalls die Finanzämter. Das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. Oktober 2017 untermauert diese Einschätzung.

Welche steuerklasse mit kind alleinerziehend
Steuerklasse I oder II: Für einen Alleinerziehenden mit Kind ist Lohnsteuerklasse II lohnenswerter.

Die Lohnsteuerklasse II ist eine von sechs Steuerklassen in Deutschland. Jede einzelne Steuerklasse ist für andere steuerpflichtige Arbeitnehmer gedacht und berechtigt zur Nutzung unterschiedlicher Freibeträge.

Der Fiskus hält besonders für Alleinerziehende eine Steuerklasse bereit, in welcher wenig Lohnsteuer zu zahlen ist. Damit wird einem Anteil von fast 20 Prozent der Eltern ein Privileg geschaffen, welches letztendlich den Kindern zugute kommen soll.

Der Unterschied zu anderen Lohnsteuerklassen: Es kann ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend gemacht werden, allerdings sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen, um die Steuern so zu senken. Wir erklären in diesem Ratgeber, wann Steuerklasse II die richtige ist und welche Freibeträge noch genutzt werden können.

Welche Steuerklasse ist die richtige? Jetzt berechnen!

Wie viele Lohnsteuerklassen existieren in Deutschland?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs unterschiedliche Steuerklassen.

Wer gehört in die Steuerklasse II?

Gemäß deutschem Steuerrecht befinden sich Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in der Steuerklasse II.

Wer bekommt Steuerklasse II?

Steuerklasse II ist für eine ganz bestimmte Zielgruppe ausgelegt: Alleinerziehende, welche minderjährige Kinder betreuen. Grundsätzlich steht es diesen Singles auch frei, Lohnsteuerklasse I zu wählen, allerdings kann in dieser eben nicht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt werden.

Der Antrag auf Steuerklasse II ist erfolgreich, wenn Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. Zum einen muss der Arbeitnehmer ledig sein. Zum anderen muss im Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind leben. Auch Eltern von volljährigen Kindern können die Steuerklasse II wählen, sofern sie für diese noch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten.

Voraussetzung für Steuerklasse II

Im Detail sehen für Steuerklasse II die Voraussetzungen wie folgt aus:

Welche steuerklasse mit kind alleinerziehend
In Steuerklasse II sind die Abzüge geringer als in anderen Steuerklassen.

  • Der steuerpflichtige Arbeitnehmer muss alleinstehend sein. Steuerlich bedeutet dies, dass der Splittingtarif nicht zum Einsatz kommen kann: Dies gilt in aller Regel für geschiedene, verwitwete, ledige oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer.
  • Im Haushalt des Arbeitnehmers muss mindestens ein Kind leben, für welches Kindergeld eingeht bzw. der Kinderfreibetrag berücksichtigt wird. Als „im Haushalt lebend“ gelten Kinder, welche in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet sind.
  • In dem Haushalt darf keine weitere Person leben bzw. gemeldet sein, welche volljährig ist. Ansonsten gilt die Vermutung, dass eine Haushaltsgemeinschaft geführt wird.

Steuerklasse II kann keine alleinerziehende Person wählen, welche mit ihrem Kind und darüber hinaus einem Partner in einer Wohnung bzw. einem Haus lebt.

Steuerkasse II beantragen

Um Lohnsteuerklasse II zu beantragen, ist das sogenannte FormularAntrag auf Lohnsteuerermäßigung“ des Bundesministeriums für Finanzen auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu übersenden.

Ihrem Arbeitgeber müssen Sie diesen Wechsel nicht mitteilen, denn das Finanzamt übermittelt dies Ihrem Chef. Dieser führt dann automatisch weniger Steuern ab.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Was hat es damit auf sich?

Welche steuerklasse mit kind alleinerziehend
Voraussetzungen für Steuerklasse II: Der Alleinerziehende muss ein Kind haben, für welches er auch das Kindergeld erhält.

Wer für die Steuerklasse II die nötige Voraussetzung erfüllt, genießt einen sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag, welcher sich erheblich auf die Steuer auswirkt. Im Jahr 2016 beträgt dieser Entlastungsbetrag für das erste Kind 1.908 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

Diesen Steuervorteil genießen die Arbeitgeber monatlich, denn der Betrag wird monatlich und nicht erst zum Endes des Jahres berücksichtigt und entsprechend weniger Lohnsteuer fällt an.

Welche weiteren Freibeträge gibt es in Steuerklasse II?

Neben dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, können weitere Freibeträge angerechnet werden. In kaum einer anderen Lohnsteuerklasse lassen sich so viele dieser Beträge sichern wie in Steuerklasse II.

Aus diesem Grund sind in Steuerklasse II die Abzüge in Form von Freibeträgen erheblich niedriger als in anderen Lohnsteuerklassen. Hierzu zählen 2017:

  • Arbeitnehmerpauschale/Werbungskosten: 1.000 €
  • einfacher Grundfreibetrag: 8.820 €
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoeinkommen
  • Sozialausgabenpauschbetrag: 36 €
  • Kinderfreibetrag: 7.356 € ggf. auch nur 3.678 €

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann nur in Steuerklasse II beachtet werden. Für das erste Kind steht Ihnen eine Steuererleichterung von 1.908 Euro pro Jahr zu, für jedes weitere Kind 240 Euro. Der Betrag wird auf jeden Monat umgelegt.

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Steuerklasse II: Die richtige Lohnsteuerklasse für Alleinerziehende

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