Was ist der unterschied zwischen fraktion und koalition

Fraktionen und Parteien finden Sie im Bundestag. Die Begriffe sind aber keine Synonyme. Worin der Unterschied besteht, erklären wir Ihnen hier.

Eine Partei besteht aus Mitgliedern, von denen einige als Abgeordnete im Bundestag und in den 16 Landesparlamenten sitzen.

  • Neben den Abgeordneten aus Parteien gibt es oft auch Abgeordnete, die keiner Partei angehören.
  • Grundsätzlich gilt in Deutschland das "freie Mandat". Das bedeutet, dass die Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sind. Die Abgeordneten müssen bei Abstimmungen im Land- oder Bundestag weder auf ihre Partei, noch auf ihre Wähler hören.
  • In der Praxis versuchen die Abgeordneten aber meist, die politischen Ziele ihrer Partei im Bundestag sowie im Landtag durchzusetzen. Doch ein einzelner Abgeordneter kann im Bundestag kaum etwas allein ausrichten. Daher schließen sich die Abgeordneten zu Fraktionen zusammen.

Die Regeln zur Bildung einer Fraktion sind in der Geschäftsordnung des Bundestags festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Fraktion aus mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags bestehen muss. Zu den Vorteilen einer Fraktion zählt beispielsweise die deutlich erhöhte Redezeit im Parlament.

  • In der Regel setzt sich eine Fraktion aus Abgeordneten derselben Partei zusammen. Das ist jedoch nicht zwingend so. In Deutschland bilden etwa die CDU und die CSU eine gemeinsame Fraktion im Bundestag.
  • Während in der Partei zunächst eigene Ziele erarbeitet werden, ist die Fraktion bemüht, ihre Ziele im ganzen Parlament durch Abstimmungen durchzusetzen.
  • Die Regierungsfraktion versucht ihre politischen Ziele beispielsweise in der Form von Gesetzten umzusetzen. Die Oppositionsfraktionen fungieren hingegen als Kontrollinstanzen der Regierungsfraktion. Eine Oppositionsfraktion kann beispielsweise von ihrem Recht Gebrauch machen, sogenannte "Große Anfragen" an die Regierungskoalition zu richten.
  • Die einzelnen Fraktionen werden meistens intern weiter strukturiert. Häufig werden innerhalb einer Fraktion verschiedene politische Fachbereiche gebildet. Im besten Fall setzten sich diese Themenbereiche aus Abgeordneten mit einem guten Fachwissen zusammen.
  • Fraktionen haben im Parlament besondere Rechte: Sie können Gesetze vorschlagen, Anfragen an die Regierung stellen, eine aktuelle Stunde beantragen, Anträge auf die Vertagung von Sitzungen stellen, Mitglieder für Ausschüsse und Kommissionen benennen und einen Vermittlungsausschuss anrufen. Wegen ihrer vielen Rechte und Ressourcen sind Fraktionen die zentralen Handlungseinheiten im Parlament.
  • Fazit: Die Partei bildet in der Regel den Überbau für die Fraktion und setzt die Zielvorgaben. Die Fraktion versucht dann im Bundes- und Landtag den politischen Willen der Partei sowie im besten Fall auch den Willen der Bürger umzusetzen.

Fraktion vs. Partei - wo liegt der Unterschied.imago images / Panthermedia

Was ist der unterschied zwischen fraktion und koalition

Themen des Artikels

WissenDeutschlandPolitikZu peinlich zu fragenStaat

ist:

“Fraktion”: politik ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament

“Koalition”: ein Bündnis oder Zusammenschluss mehrerer Organisationen, Staaten oder Parteien zur Durchsetzung bestimmter Ziele

  • Politik ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament
  • allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (zum Beispiel eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt
  • Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (zum Beispiel die Eiweiß-Fraktion der Milch)
  • Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung)
  • Kommunalverwaltung in einigen Gebieten der Schweiz (Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile
  • Theologie derjenige Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht
  • Mathematik Anteil unbelegt

  • Österreich: Klub
  • Gruppierung, Zusammenschluss, Splittergruppe
  • Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion, Linksfraktion, Rechtsfraktion, Unionsfraktion
  • :Adjektive/Adverbien:
  • fraktionell, fraktionslos, fraktionsübergreifend
  • :Substantive:
  • :Rote-Armee-Fraktion
  • Fraktionschef, Fraktionsvorsitzender, Fraktionszwang
  • Fraktionierapparat, Fraktionierung
  • :Verben:
  • fraktionieren
  • Ejektionsfraktion

  • Das Parlament ist in verschiedene Fraktionen unterteilt.
  • „In Amerika hingegen ist der Depp in unverschämter Weise stolz auf seine Dummheit, so sehr, dass er letztlich zum Führer politischer Diskurse und ideologisch dominanter Fraktionen einer ganzen Partei werden kann.“
  • „Im September 1992 ging meine Arbeit in der Fraktion los.“
  • Die Fraktion der Anhänger einer neuen Namensgebung des Vereins setzte sich durch.
  • Mittels Säulenchromatographie lassen sich Fraktionen trennen.
  • Heizöl ist eine Fraktion.
  • Mit dem sog. Fraktionsgesetz vom 14. Oktober 1893, LGBl Nr. 32, wurden dann einige diese Fraktionen betreffenden Fragen, so zum Beispiel das Recht der Fraktionen, eine Vertretung im Gemeinderat zu begehren, sowie dass sie nach außen durch den Gemeindevorsteher vertreten werden, die Mindestgröße der Fraktionen, die Aufgaben der Fraktionsvorsteher und die Verwaltung des Fraktionsvermögens geregelt.
  • Bei der Fraktion steht der Pfarrer vorne am Altar und bricht das Brot.
  • Beispiele fehlen

  • ein Bündnis oder Zusammenschluss mehrerer Organisationen, Staaten oder Parteien zur Durchsetzung bestimmter Ziele

  • Afghanistan-Koalition, Ampelkoalition, Anti-Hitler-Koalition, Anti-IS-Koalition, Große Koalition, Jamaika-Koalition/Jamaikakoalition, Kenia-Koalition/Keniakoalition, Koalition der Willigen, Kooperationskoalition, Militärkoalition, Regierungskoalition, Staatenkoalition, Weimarer Koalition
  • große Koalition, kleine Koalition, eine Koalition bilden
  • :Adjektive/Adverbien: koalitionär, koalitionsfähig, koalitionstreu
  • :Substantive: Koalitionsabkommen, Koalitionsaussage, Koalitionsdebatte, Koalitionsfreiheit, Koalitionskrieg, Koalitionskrise, Koalitionspakt, Koalitionspartei, Koalitionspartner, Koalitionspoker, Koalitionsrecht, Koalitionsregierung,, Koalitionsvereinbarung, Koalitionsverhandlung, Koalitionsvertrag, Koalitionswechsel, Koalitionszwang
  • :Verben: koalieren

  • In der Politik kommt es oft zu Koalitionen, da eine Partei allein zumeist keine Mehrheit bilden kann.
  • „Nach den Landtagswahlen vom Sonntag werden die Stromkonzerne und die Atomfreunde in der Koalition aus allen Rohren schießen (…).“
  • „Die Ostverträge der sozialliberalen Koalition empfinden die vergessenen Deutschen als Enttäuschung.“
  • „Freiwillig wollten sich die Britannier der angelsächsischen Koalition nicht unterwerfen.“

Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung.

Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen.

Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal.