Fraktionen und Parteien finden Sie im Bundestag. Die Begriffe sind aber keine Synonyme. Worin der Unterschied besteht, erklären wir Ihnen hier. Eine Partei besteht aus Mitgliedern, von denen einige als Abgeordnete im Bundestag und in den 16 Landesparlamenten sitzen.
Die Regeln zur Bildung einer Fraktion sind in der Geschäftsordnung des Bundestags festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine Fraktion aus mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags bestehen muss. Zu den Vorteilen einer Fraktion zählt beispielsweise die deutlich erhöhte Redezeit im Parlament.
Fraktion vs. Partei - wo liegt der Unterschied.imago images / Panthermedia Themen des ArtikelsWissenDeutschlandPolitikZu peinlich zu fragenStaat
ist: – “Fraktion”: politik ein freiwilliger Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament – “Koalition”: ein Bündnis oder Zusammenschluss mehrerer Organisationen, Staaten oder Parteien zur Durchsetzung bestimmter Ziele
Eine Partei ist ein Zusammenschluss politisch interessierter und engagierter Menschen. Parteien finanzieren sich unter anderem durch Mitgliedsbeiträge und Spenden, erhalten aber auch staatliche Unterstützung. Eine Fraktion ist die Vertretung einer Partei in einem Parlament. Die Abgeordneten einer Landtagsfraktion sowie die Landtagsfraktion als Ganzes erhalten ihre Mittel allerdings ausschließlich vom betreffenden Bundesland. Parlamentsabgeordnete sind vom Grundsatz her nur ihrem Gewissen verpflichtet, nicht ihrer Partei. Unter anderem daraus erklärt sich die strikte rechtliche und finanzielle Trennung von Parteien und ihren Fraktionen. Parteien und ihre Fraktionen dürfen sich also nicht gegenseitig finanzieren, sondern sie müssen vollständig mit ihren eigenen Mitteln haushalten. Da Landtagsfraktionen das ihr zur Verfügung stehende Geld vom jeweiligen Bundesland erhalten, kontrolliert der Landesrechnungshof des betreffenden Bundeslands penibel, wofür die Landtagsfraktionen ihr Geld ausgeben. Hier sind enge rechtliche Grenzen gesetzt. Mit Fraktionsgeldern den Wahlkampf der Partei zu unterstützen wäre daher zum Beispiel illegal. |