Das BfArM als zuständige Bundesoberbehörde ist beauftragt, zur Verhütung einer Patienten- oder Anwendergefährdung die bei der Anwendung von Medizinprodukten in Deutschland auftretenden Risiken zentral zu erfassen, auszuwerten und zu bewerten. Ziel dieses Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystems ist es, die Sicherheit der Produkte zu erhöhen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die geltenden Bestimmungen der MPSV zur Aufbewahrungspflicht von Medizinprodukten hin: Telefax: +49 (0)228 99 307-5300 E-Mail: |