Mitgliedsnummer das gleiche wie versichertennummer

Mitgliedsnummer das gleiche wie versichertennummer

Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Krankenversichertennummer. Dies wird häufig auch als Krankenversicherungsnummer bezeichnet und ist nicht zu verwechseln mit der Kassennummer.

Die Krankenversicherungsnummer (KVNR) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt. Mit ihr werden u.a. die Führung des Krankenversichertenkontos mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und die Abrechnung von medizinischen Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer ermöglicht.

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Die Nummer ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Die einheitliche Krankenversichertennummer wurde mit der Umstellung auf die eGK im Jahr 2006 eingeführt. Sie gilt lebenslang und wird auch nach jedem Wechsel der Krankenkasse von der neuen Versicherung beibehalten. Zuständig für die Vergabe ist die "Vertrauensstelle Krankenversichertennummer".

Mitgliedsnummer das gleiche wie versichertennummer

Versichertnnummer auf der Gesundheitskarte

Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen. Nur zehn davon sind sichtbar auf der Gesundheitskarte aufgebracht. Diese sind immer auf der Vorderseite der Gesundheitskarte unten mittig zu finden. Sie beginnen mit einem Großbuchstaben, gefolgt von neun Ziffern. Die zehn ersten Stellen stellen den unveränderlichen Teil der Krankenversicherungsnummer dar. Jede Buchstaben-Zahlen-Kombination ist dabei einzigartig. Dieser Kombination folgen neun weitere Nummern, die veränderlich sind und die jeweilige Kassenzugehörigkeit anzeigen. Sie sind nur elektronisch sichtbar und werden verändert, wenn eine Änderung der Daten des Versicherten vorliegt. Das ist nach jedem Krankenkassenwechsel der Fall.

Durch die Einführung der Krankenversichertennummer haben die Krankenkassen jetzt ein eigenes bundesweites Instrumentarium, um ihre Versicherten identifizieren zu können. Die Rentenversicherungsnummer bildet weiterhin die Grundlage der individuellen Krankenversichertennummer. Aber aus Datenschutzgründen dürfen die beiden Nummern nicht identisch sein. Bis zum Jahr 2006 wurde die Rentenversicherungsnummer zum Teil auch von anderen Sozialversicherungsträgern wie den Kranken- oder Pflegekassen aber auch von Behörden oder Arbeitgebern zu Identifikationszwecken genutzt.

Folglich wurde die persönliche Rentenversicherungsnummer an verschiedenen Stellen gespeichert. Darin wurde die Gefahr erkannt, dass durch das Zusammenführen der einzelnen Daten detaillierte Persönlichkeitsprofile hätten entstehen können. Deshalb durfte ab 1989 die Rentenversicherungsnummer nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden, beispielsweise von den Sozialversicherungsträgern, der Künstlersozialkasse oder von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Krankenversichertennummer wird aus der bestehenden Rentenversicherungsnummer abgeleitet. Wer noch keine Rentenversicherungsnummer hat, erhält eigens zu diesem Zweck eine. 

Leicht zu verwechseln und auch irreführend ist die Bezeichnung Versicherungsnummer  
Diese Ziffer befindet sich unten auf der linken Seite der Gesundheitskarte und bezeichnet die Nummer der jeweiligen Krankenkasse (Kassennummer) .

Die Krankenversicherungsnummer (KVNr) wird jedem Versicherten von der Krankenkasse individuell zugeteilt. Mit ihr werden u.a. die Führung des Krankenversichertenkontos mittels elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und die Abrechnung von medizinischen Leistungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer ermöglicht. Die Krankenversicherungsnummer besteht je nach Krankenkasse aus 19 bis 30 Stellen (nur 10 davon sind sichtbar) und ist zusammen mit anderen personenbezogenen Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert.

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Die Krankenversichertennummer dient der Identifikation des Versicherten bei einer Krankenversicherung. Die Krankenversichertennummer wird benötigt, damit Leistungserbringer, z. B. Ärzte oder Zahnärzte ihre Leistungen mittels der Krankenversicherungskarte, über die Kassenärztlichen Vereinigungen, mit der zuständigen Krankenkasse abrechnen können.

Seit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahr 2012 werden die ersten zehn Stellen der Krankenversichertennummer ebenso wie die Rentenversicherungsnummer einmalig vergeben und bleiben lebenslang gleich.

Rechtsgrundlage zur Einführung der einheitlichen Krankenversichertennummer ist § 290 SGB V. Dort ist auch geregelt, welche Stelle die Krankenversichertennummern vergibt.

Die Krankenversichertennummer hat 20 oder 30 Stellen. Sie besteht aus einem 10-stelligen unveränderlichen Teil, der lesbar auf die Elektronische Gesundheitskarte aufgedruckt ist, sowie einem veränderlichen, der die Kassenzugehörigkeit in Form des Institutionskennzeichens der Krankenkasse (9 Stellen) und ggf. Daten zum Hauptversicherten (10 Stellen), sowie eine Prüfziffer (1 Stelle) enthält.

Die erste Stelle der Krankenversichertennummer ist ein zufällig vergebener Großbuchstabe (kein Umlaut!), es folgen acht zufällige Zahlen, die zehnte Stelle ist eine Prüfziffer, die mit dem im Folgenden beschriebenen Modulo-10-Verfahren, einem modifizierten Luhn-Algorithmus, mit den Gewichten 1-2-1-2-1-2-1-2-1-2 berechnet wird: Der Buchstabe wird durch eine zweistellige Zahl entsprechend seiner Stelle im Alphabet ersetzt (A = 01, B = 02, …, Z = 26), die, zusammen mit den acht Zufallszahlen, resultierenden zehn Ziffern werden nun von links nach rechts abwechselnd mit 1 und 2 multipliziert, darauf erfolgt eine Quersummenbildung der einzelnen Produkte mit anschließender Summenbildung über die zehn Quersummen. Die Prüfziffer ist die letzte Stelle dieser Summe (29 ergibt 9, 53 ergibt 3 usw.), die in der EDV mithilfe der Modulo-Funktion und dem Teiler 10 berechnet wird – daher der Name des Verfahrens.[1][2]

private static bool CheckEGK(string testling) { var m = Regex.Match(testling, "^([A-Z]{1})([0-9]{8})([0-9]{1})$"); if (m.Success) { string cardNo = $"{m.Groups[0].Value[0] - '@':00}{m.Groups[2].Value}"; int sum = 0; for (int i = 0; i < 10; i++) { int d = cardNo[i] - '0'; if (i % 2 == 1) d *= 2; if (d > 9) d -= 9; sum += d; } return sum % 10 == m.Groups[3].Value[0] - '0'; } return false; }

const CheckEGK = testling => { let m = testling.match(/^([A-Z]{1})([\d]{8})([\d]{1})$/); if (m) { let cardNo = ('0' + (m[1].charCodeAt(0)-64)).slice(-2) + m[2]; let sum = 0; for (let i = 0; i < 10; i++) { let d = cardNo[i]; if (i % 2 == 1) d *= 2; if (d > 9) d -= 9; sum += parseInt(d); } return sum % 10 == m[3]; } return false; }

Rentenversicherungsnummer und Krankenversichertennummer

Die Rentenversicherungsnummer darf aus Datenschutzgründen wegen der enthaltenen personenbezogenen Daten nicht zugleich als Krankenversichertennummer verwendet werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ (VST)[3] bei der ITSG eingerichtet. Sie erstellt auf Basis der Rentenversicherungsnummer für jeden Bürger eine Krankenversichertennummer. Bürger, die bisher keine Rentenversicherungsnummer haben, erhalten zu diesem Zweck eine.

Die Krankenkassen senden die Rentenversichertennummer (RVNR) und ein Aktenzeichen zur VST. Aus der RVNR wird mit einer Hashfunktion RIPEMD-160 eine Krankenversicherten-Hilfsnummer (KVNR-Hilfsnummer) berechnet. Die Nutzung des Verfahrens darf nur innerhalb einer Vertrauensstelle erfolgen, um zu verhindern, dass Dritte aus einer bekannten RVNR die KVNR ermitteln können. Daher wird die Prüfziffer zusätzlich mit einem geheimen Schlüssel verschlüsselt. Die Erstellung der KVNR-Hilfsnummer erfolgt in einer gesicherten Umgebung. Die Nutzung einer 20-stelligen Nummer ist aus Sicht der Bedarfsträger jedoch nicht praktikabel, da in einigen Verfahren die Krankenversichertennummer manuell auf eine Vorlage übertragen werden muss und dabei leicht Fehler unterlaufen können. Deshalb soll jeder 20-stelligen KVNR-Hilfsnummer nach dem Zufallsprinzip eine zehnstellige KVNR zugeordnet werden. In der Datenbank der VST werden nur die KVNR, die KVNR-Hilfsnummer, das Aktenzeichen der Krankenkasse sowie das Institutionskennzeichen der anfordernden Krankenkasse gespeichert.[4]

Die Krankenversichertennummer war vor dem Jahr 2012 nicht lebenslang gleichbleibend, sondern wurde von den Krankenkassen nach jeweils eigenen, internen Systematiken vergeben. Bei einem Kassenwechsel oder einer Änderung des Versichertenstatus wurde so ggf. eine neue Krankenversichertennummer vergeben. In der Regel handelte es sich bei den Nummern um 6-12 stellige Nummernfolgen. Bei einigen Krankenkassen wie z. B. der TK war in der Versichertennummer das Geburtsdatum sowie eine laufende Nummer codiert.

Die im Bereich der Pflegeversicherung existierende Pflegeversichertennummer kann gemäß § 101 SGB XI ganz oder teilweise mit der Krankenversichertennummer übereinstimmen.

  1. Organisatorische und technische Richtlinien zur Nutzung der Versicherungsnummer nach §147 SGB VI bei Einführung einer neuen Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V, Version 1.5, Anlage1
  2. Kassenärztliche Bundesvereinigung IT in der Arztpraxis VGEX Datensatzbeschreibung KVDT
  3. Vertrauensstelle Krankenversichertennummer
  4. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz - 20. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2003 - 2004, Seite 165 und 166

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