Was sind FSK-Freigaben? Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird Wie entstehen die FSK-Freigaben? Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung. Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films. Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.Informationen zu den Freigabegründungen Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlicht die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit den Kennzeichen "FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung" und "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden. Informationen zu den FSK Freigaben und Freigabebegründungen sind auch mobil abrufbar. Die FSK App ist im Apple Store und auf Google Play kostenlos verfügbar. Mehr dazu erfahren Sie hier . Die Altersangaben für einen Kinofilm werden von der freiwilligen Selbstkontrolle festgelegt und sind für minderjährige Kinobesucher, die allein ins Kino gehen möchten, bindend. Wenn ein Film ab 18 ist, können Sie diesen als Minderjähriger mit einer Begleitperson besuchen. Alle Kinofilme, die im deutschen Kino laufen, werden von der FSK, der sogenannten Freiwilligen Selbstkontrolle, geprüft und dann mit einer Altersfreigabe versehen. Das Aufsichtspersonal im Kino darf Minderjährige nicht in Filme einlassen, die für sie noch nicht geeignet sind. Nicht in allen Kinos wird dies so streng gehandhabt. Wenn Sie jedoch sichergehen wollen, dass Sie im Kino nicht an der Tür abgewiesen werden, sollten Sie eine Begleitperson mitnehmen, wenn Sie in einen Film ab 18 gehen möchten und noch nicht volljährig sind. Wenn ein Kinofilm erst ab 18 Jahren freigegeben ist, können Sie diesen nicht allein besuchen. Haben Sie eine Begleitperson dabei, ist auch dies keine Garantie für einen Einlass. Es kommt darauf an, wer die Begleitperson ist. Sollten Sie abgewiesen werden, respektieren Sie dies. Die Altersfreigaben der FSK haben ihren Sinn und die entsprechenden Filme sind für Sie einfach noch nicht geeignet. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Kino ist eine besondere Erfahrung. Spannende Geschichten auf einer großen Leinwand in beeindruckender Tonqualität erzählt zu bekommen ist etwas anderes, als Filme zu Hause auf dem Fernseher oder anderen Geräten zu sehen. Deshalb gibt es bei einem Kinobesuch mit Kindern oder Jugendlichen Vorschriften und Gesetze, die zu beachten sind. Im SEVEN werden FSK und Jugendschutz großgeschrieben - deshalb möchten wir an dieser Stelle darüber aufklären. Die Altersfreigabe-Kennzeichnungen nehmen nicht die Kinobetreiber, sondern die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor, eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Die FSK-Kennzeichnungen sind gesetzliche Vorgaben, derer wir verpflichtet sind, Folge zu leisten.
Zeitgrenzen und Begleitpflichten:
Begriffsbestimmungen nach §1JuSchG:
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