Wo muss die vignette kleben

Autofahrer, die in der Schweiz auf Autobahn oder Schnellstrasse unterwegs sind, dürfen nicht vergessen, die aktuelle Vignette an ihre Scheibe zu kleben. Wer ohne erwischt wird, zahlt 200 Franken Busse.

Die gute Nachricht zuerst: Die Autobahnvignette kostet auch 2022 noch 40 Franken. Die schlechte Nachricht: Fahren ohne gültige Vignette ist teuer. Die Vignettensünder zahlen nämlich 200 Franken Busse. In absehbarer Zeit soll es die Möglichkeit geben, die Nationalstrassenabgabe elektronisch mit e E-Vignette zu entrichten.

Bestraft wird aber nicht nur, wer ohne Autobahnvignette fährt. Wer zwar eine Vignette hat, sie aber falsch auf dem Fahrzeug anbringt, zahlt eine Busse in gleicher Höhe. BLICK zeigt Ihnen, wie sie mühelos Platz für den neuen Aufkleber schaffen.

Die Vignette 2022 ist bis am 31. Januar 2023 gültig. – ESV

Ab dem 1. Februar darf auf Schweizer Autobahnen und Autostrassen nur noch mit der Autobahnvignette 2022 gefahren werden. Lenkerinnen und Lenker auf der Autobahn, die ohne sichtbar angebrachte Vignette unterwegs sind, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen.

Die Übergangsfrist fürs Anbringen der Autobahnvignette 2022 an der Windschutzscheibe läuft ab. Die Vignette 2021 ist noch bis einschliesslich Montag, 31. Januar 2022, gültig. Der neue Aufkleber 2022 ist ab Dienstag, 1. Februar 2022, für alle, die auf Autobahnen und Autostrassen unterwegs sind, obligatorisch.

Vignette richtig platzieren

Wichtig ist, die Vignette korrekt zu platzieren. Sie muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht des Fahrers zu behindern.

Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, der TCS rät aber dazu, die alte Vignette zu entfernen. Die Polizei kann Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.

Der TCS empfiehlt, die alte Vignette zu entfernen, bevor man die neue an der Windschutzscheibe anbringt. Am besten geht dies mit einem Schaber für den Glaskeramikherd. Einfach die Klinge unter eine Ecke der Vignette schieben und diese von der Scheibe lösen. Die Rückstände des Klebers lassen sich ebenfalls mit dem Schaber beseitigen, wenn man diesen zuvor mit Wasser befeuchtet hat.

Es droht eine Busse

Die Autobahnvignette ist obligatorisch für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (bis 3,5 Tonnen), die auf Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz unterwegs sind. Sie kostet 40 Franken und kann in den Kontaktstellen des TCS, Poststellen, Garagen, Tankstellen und Zoll- oder Strassenverkehrsämtern bezogen werden. Sie ist vom 1. Dezember 2021 bis zum 31. Januar 2023 gültig.

Lenker, die über keine korrekt angebrachte und sichtbare Vignette verfügen, müssen mit einer Busse von 200 Franken rechnen und ausserdem direkt eine gültige Vignette kaufen.

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31. März 2016   |   Panorama

Wer bei der Fahrt nach Österreich unnötigen Ärger vermeiden möchte, sollte laut ADAC die Vignette ordnungsgemäß anbringen. Richtig klebt das „Pickerl“ innen an der Windschutzscheibe im linken oberen Bereich und hinter dem Rückspiegel. Tabu ist eine Anbringung hinter einem eventuell vorhandenen Tönungsstreifen. Die Vignette gilt immer nur für ein Fahrzeug und ist nicht übertragbar. Eine Mehrfachverwendung ist damit nicht zulässig, Verstöße dagegen werden in Österreich teuer.

Quelle: „obs/ADAC“

Fahren ohne gültige Vignette kostet 120 Euro

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss im Regelfall zur Vermeidung eines Bußgeldverfahrens eine sogenannte Ersatzmaut bezahlen. Deren Höhe beträgt bei Pkw bis 3,5 Tonnen 120 Euro. Wird dagegen eine bereits geklebte Vignette abgelöst und zum Beispiel an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet, kann es teurer werden: Dann sind 240 Euro Ersatzmaut fällig.

Wird die Ersatzmaut nicht bezahlt, erstattet die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG Anzeige und leitet ein Bußgeldverfahren (in Österreich: Verwaltungsstrafverfahren) ein. Dann droht eine Geldbuße von mindestens 300 bis maximal 3.000 Euro. Die österreichische Behörde sendet den Bußgeldbescheid (Strafverfügung) direkt an die Heimatadresse des betroffenen deutschen Autofahrers. Kommt er der Bußgeldforderung nicht nach, kann diese zwangsweise eingetrieben, also vollstreckt werden.

Bei Motorrädern muss die Vignette gut sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Bestandteil des Motorrades, etwa dem Tank oder dem Gabelholm, angeklebt werden. Motorradfahrern ohne „Pickerl“ droht eine Ersatzmaut von 65 Euro. Bei einer wiederverwendeten Vignette müssen Motorradfahrer 130 Euro bezahlen.

Die ASFINAG kontrolliert regelmäßig auch mittels mobiler Überwachungsanlagen gezielt, ob eine Vignette vorhanden ist. Dabei wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug fotografiert und zusätzlich von der Windschutzscheibe ein hochauflösendes Foto produziert.

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