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Berufsbild
- Befähigung zur komplexen und ganzheitlichen Aufgabenwahrnehmung
- Beibehaltung eines hohen Standards an fachlicher Qualifizierung
- Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Schaffung von Kostenbewusstsein
- Bürger- und Kundenorientierung
- Förderung der beruflichen Flexibilität und Mobilität durch eine breit angelegte berufliche Bildung
- Qualitätsbewusstsein.
Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre. Für diesen Beruf sind fünf Fachrichtungen vorgesehen:
- Bundesverwaltung
- Landesverwaltung
- Kommunalverwaltung
- Handwerksorganisation, IHK
- Kirchenverwaltung
Am Ludwig-Erhard-Berufskolleg werden die Fachrichtungen Bund und Kommune beschult. In den ersten beiden Jahren verläuft die Ausbildung in allen Fachrichtungen gleich, erst im dritten Jahr werden die Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtung vermittelt. Diese Spezialisierung ist allerdings Angelegenheit der praktischen Ausbildung und findet sich nicht in dem für die Berufsschulen maßgeblichen Rahmenlehrplan wider. Die praktische Ausbildung in den Behörden wird ergänzt durch eine „überbetriebliche Ausbildung“, die sogenannte dienstbegleitende Unterweisung (DU).
„Lernorte“ der Ausbildung
Die Ausbildungsinhalte werden im Rahmen des dualen Systems vermittelt in
– der Ausbildungsbehörde und
– der Berufsschule
Die Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn erfolgt in der Form des Blockunterrichts. Die Auszubildenden besuchen in jedem Ausbildungsjahr die Berufsschule jeweils zweimal 6 Wochen. Am Ende des jeweils zweiten 6-Wochenblockes wird ein Zeugnis ausgestellt, welches die Leistungen des gesamten Schuljahres zum Ausdruck bringt.
Das Zeugnis enthält folgende Fächer:
Berufsübergreifender Bereich
- Deutsch
- Politik
- Religion
- Sport
Berufsbezogener Bereich
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Verwaltungsbetriebslehre / Controlling
- Verwaltungsrechtliches Handeln
- Datenverarbeitung
Differenzierungsbereich
Die Auszubildenden haben den schulischen Teil ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert, wenn die Leistungen in allen Fächern mit mindestens ausreichend bewertet werden oder in nicht mehr als einem Fach mangelhaft sind. Diese Auszubildenden erhalten ein Abschlusszeugnis. Es bescheinigt auch den Berufsschulabschluss und die Durchschnittsnote mit der dieser erreicht wurde. Der Berufsschulabschluss ist unabhängig von der Abschlussprüfung und dem dort zu erreichenden Berufsabschluss.
Prüfungswesen
1. Prüfungen
Während der Ausbildung wird nach dem ersten Ausbildungsjahr eine Zwischenprüfung und am Ende eine Abschlussprüfung absolviert.
Zwischenprüfung gem. § 7 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten
Die Zwischenprüfung ist in folgenden Prüfungsgebieten durchzuführen:
Prüfungsgebiet | Zeit |
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe | (60 Min.) |
Haushaltswesen und Beschaffung | (60 Min.) |
Wirtschafts- und Sozialkunde | (60 Min.) |
Abschlussprüfung gem. § 8 der Ausbildungsverordnung zum Verwaltungsfachangestellten
Schriftliche Prüfungsfächer:
Prüfungsgebiet | Prüfungsinhalt |
Verwaltungsbetriebswirtschaft | In höchstens 135 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er haushaltsrechtliche, betriebswirtschaftliche und organisatorische Zusammenhänge versteht und Fertigkeiten und Kenntnisse dieser Gebiete im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung praktisch anwenden kann. |
Personalwesen | In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er rechtliche Zusammenhänge versteht und Personalangelegenheiten bearbeiten kann. |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren | In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten. Er soll dabei zeigen, dass er Sachverhalte rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten kann. Die jeweilige Fachrichtung ist dabei zu berücksichtigen |
Wirtschafts- und Sozialkunde | In höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezogene Aufgaben oder Fälle, insbesondere aus folgenden Gebieten – staats- und verfassungsrechtliche Zusammenhänge – Vertragsrecht – Wirtschaftskreislauf und Wirtschaftspolitik |
BLOCKPLÄNE VERWALTUNG: siehe Downloads VSG
VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R
Ausbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur
Dauer der Ausbildung: 2 - 3 Jahre, Verkürzung je nach Vorbildung möglich
Verkürzung
Organisation der Ausbildung: 2 Jahre Berufsschulunterricht (Blockunterricht) im dualen System, teilweise betriebliche Schulungen; vor Berufsabschluss: 3 Monate Unterricht bei kommunalen Verwaltungsschulen bzw. zentrale Schulungen bei Einrichtungen der Staatsverwaltung
Berufsschulpflicht
Abwesenheit
Fächer (Wochenstunden) in der Berufsschule: Allgemeine Wirtschaftslehre (4), Öffentliches Recht (5), Kommunales Finanzwesen (5), Rechtslehre (4), Rechnungswesen (2), Datenverarbeitung (2) und Textverarbeitung (1), Deutsch (2), Gemeinschaftskunde (2), Religion (2), evtl. Wahlpflichtfächer (4) wie Verwaltungsbwl, Stützunterricht
Lehrplan: aus dem Bundesrahmenlehrplan abgeleiteter Lehrplan für Baden-Württemberg (Neckar-Verlag)
Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres, Halbjahreszeugnis im 2. Schuljahr, Berufsschulabschlusszeugnis; Halbjahresbericht im 1. Schuljahr als Serviceleistung der Schule
Leistungsanforderungen
Prüfung: Schriftliche Abschlussprüfung an der Berufsschule und Berufsabschlussprüfung an den Verwaltungsschulen; fachpraktische Prüfung an den Verwaltungsschulen
Prüfungsbereiche
Berufsperspektiven: Tätigkeiten in Kommunalverwaltungen, Eigenbetrieben, bei Zweckverbänden, in Bundes- und Landesverwaltungen; Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt
SEKRETÄRANWÄRTER/IN Beamte im mittleren Dienst
Ausbildungsbetriebe: Kommunalverwaltung, Bundes- und Landesverwaltung
Voraussetzungen: Realschulabschluss, Abitur
Dauer der Ausbildung: 2 Jahre
Organisation der Ausbildung: ein Jahr im dualen System, Beschulung in der Berufsschule nach dem Lehrplan der Verwaltungsfachangestellten, ein halbes Jahr Praxis, ein halbes Jahr Verwaltungsschule mit Abschluss
Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r, zusätzlich Unterricht in Allgemeinem Verwaltungsrecht
Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des 1. Schuljahres
Prüfung: an den Verwaltungsschulen
Berufsperspektiven: Tätigkeiten in der hoheitlichen Verwaltung; Aufstiegsmöglichkeit in den gehobenen Dienst
VERWALTUNGSFACHANGESTELLTE/R mit Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife
Ausbildungsbetriebe: siehe Verwaltungsfachangestellte/r
Voraussetzungen: mittlerer Bildungsabschluss
Dauer der Ausbildung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zwei Jahre Beschulung zur Fachhochschulreife an der Berufsschule
Fächer in der Berufsschule: siehe Verwaltungsfachangestellte/r
Zusatzfächer: Deutsch (4), Englisch (6), Mathematik (6), naturwissenschaftliches Fach, z.B. Biologie (2) (Zusatzunterricht am Freitag - die Termine finden Sie im Download-Bereich).
Zeugnisse: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich Probehalbjahr und Probejahr in den Fächern der Zusatzqualifikation
Leistungsanforderungen FHR
Prüfung: siehe Verwaltungsfachangestellte/r; zusätzlich: schriftliche und mündliche Prüfung zur Fachhochschulreife nach zwei Jahren
Berufsperspektiven: siehe Verwaltungsfachangestellte; zusätzlich Studium mit Abschluss Bachelor oder Master, z.B. an der Fachhochschule Ludwigsburg - Hochschule für Finanzen und öffentliche Verwaltung