Wo finde ich meine landwirtschaftliche betriebsnummer

Maschinelles Meldeverfahren

Wie alle anderen Arbeitgeber sind auch die landwirtschaftlichen Unternehmer verpflichtet, die für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse ihrer Beschäftigten notwendigen Meldungen (Meldung zur Sozialversicherung) per elektronischer Datenübermittlung an die jeweils zuständige Einzugsstelle abzugeben.

Sofern die Datenübermittlung nicht bereits von einer Lohnabrechnungsstelle bzw. Steuerberater veranlasst oder durch die im Betrieb verwendete Abrechnungssoftware automatisch angestoßen wird, ist die Übermittlung auch mittels der Anwendung sv.net möglich. Unter diesem Link erhalten Sie auch weitere Informationen zur elektronischen Datenübermittlung.

Die Angaben in der Meldung zur Sozialversicherung haben direkten Einfluss auf das Versicherungsverhältnis Ihres Arbeitnehmers sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Träger der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit. Die wichtigsten SV-Meldungen in Kürze:

Alle landwirtschaftlichen Flächen sind in dem Bundesland grafisch zu beantragen in dem diese Flächen liegen (Belegenheitsprinzip). Das bedeutet für Betriebe mit Flächen in mehreren Bundesländern, dass auch auf verschiedene Datensysteme für die Beantragung des Sammelantrages auf Agrarförderung zugegriffen werden muss.

Dienststellenkarte der Landwirtschaftskammer NiedersachsenLWK Niedersachsen Für Ihre Flächen in Niedersachsen und/oder Bremen steht Ihnen hierfür die grafische Antragssoftware des Landes Niedersachsen "ANDI" zur Verfügung (Übersicht alle Bundesländer).

Betriebssitzland: Das Bundesland, in dem ein Antragsteller in Form einer natürlichen Person durch das örtliche Finanzamt zur Einkommenssteuer veranlagt wird. Bei Körperschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen ist der Betriebssitz ausschlaggebend. Der Sammelantrag auf Agrarförderung wird regelmäßig bei der zuständigen Behörde im Betriebssitzland gestellt.

Belegenheitsland: Weitere Bundesländer, in denen ein Antragsteller nicht seinen Betriebssitz hat, jedoch landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet und diese Flächen im Sammelantrag beantragen will. Die grafische Erfassung der Flächen im Belegenheitsland ermöglicht einen korrekten Abgleich gegen das Referenzsystem des jeweiligen Belegenheitslandes, die korrekte Überprüfung der Überlappung gemeldeter Flächen mit Flächen anderer Antragsteller sowie die Prüfung von Lage und Größe der gemeldeten Flächen.

Das Wichtigste in Kürze

Was müssen Sie für die Erfassung Ihrer niedersächsischen/bremischen Flächen mit ANDI beachten?

1. Zuständigkeit

In Niedersachsen gibt es 10 Bewilligungsstellen (BWST). Für Sie ist die BWST zuständig, in deren Landkreis Ihre in Niedersachsen bewirtschafteten Flächen liegen. Die Zuordnung der Landkreise zu den jeweiligen BWST finden Sie unter den Kontaktdaten.

Bewirtschaften Sie Flächen im Bundesland Bremen, ist immer die Bewilligungsstelle Bremervörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zuständig.

Neu ist in 2022 die Antragstellung für Betriebe aus dem Bundesland Hamburg. Liegt Ihr Betriebssitz in der Hansestadt Hamburg muss der Sammelantrag 2022 in Niedersachsen gestellt werden. Zuständig ist die Bewilligungsstelle Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Flächen müssen jedoch in 2022 noch im Bundesland Schleswig-Holstein als Belegenheitsland gestellt werden.


 

2. Kontaktdaten

Hier finden Sie eine Liste aller wichtigen Kontaktdaten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

3. Registrierung in Niedersachsen

Sollten Sie bereits im Vorjahr niedersächsische/bremische Flächen beantragt haben, ist bereits eine automatische Registrierung Ihrer Betriebsnummer Ihres Bundeslandes und eine Zuordnung zu einer Bewilligungsstelle in Niedersachsen erfolgt. Sie können ab Mitte März 2022 Ihre niedersächsischen/bremischen Flächen mit dem Programm ANDI 2022 melden. Die zuständige Bewilligungsstelle bei der der nach Antragstellung erzeugte Datenbegleitschein abgegeben werden muss, wird automatisch in den Datenbegleitschein eingedruckt.

Haben Sie im letzten Jahr noch keine niedersächsischen/bremischen Flächen beantragt, muss zunächst eine Registrierung Ihrer Betriebsnummer und eine Zuordnung zu einer der 10 Bewilligungsstellen in Niedersachsen erfolgen. Bitte senden Sie in diesem Fall eine E-Mail mit dem Betreff „Anderes Bundesland“ und unter Angabe folgender Informationen:

  • Vollständiger Name des Betriebes
  • Vollständige Adressdaten des Betriebes
  • Betriebsnummer (ZID) Ihres Betriebes für Direktzahlungen
  • Landkreis in Niedersachsen in dem Ihre niedersächsischen Flächen liegen.
  • Ich/Wir möchte(n) ausschließlich Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen beantragen (Ja/Nein)
  • Ich/Wir möchte(n) neben den Direktzahlungen auch für einen langfristigen Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) Agrarumweltmaßnahmen und/oder den jährlichen EEA in Niedersachsen/Bremen beantragen (Ja/Nein)

Diese Registrierung ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich in ANDI mit der Betriebsnummer Ihres Betriebssitzlandes anmelden können.
Sobald die Registrierung Ihrer Betriebsnummer in Niedersachsen erfolgt ist, erhalten Sie eine Rückmeldung aus Niedersachsen per E-Mail. Dieses wird in der Regel einige Tage dauern.

4. Antragstellung

Sofern Niedersachsen oder Bremen das Belegenheitsland Ihrer Flächen ist, müssen Sie diese Flächen über die Antragssoftware ANDI melden. Die in ihrem Betriebssitzland im  Vorjahr beantragten niedersächsischen/bremischen Flächen stehen Ihnen zum Start des ANDI - Verfahrens in alphanummerischer Form zur Verfügung und müssen dann u.a. durch Neueinzeichnung der Schlaggeometrien vervollständigt werden. Diese Flächen gelten erst als beantragt, wenn ein unterschriebener Datenbegleitschein bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Niedersachsen rechtzeitig bis zum 15.05. eines Jahres eingereicht wurde. Achtung: dieses ist kein gültiger Sammelantrag. Dieser muss in Ihrem Betriebssitzland gestellt werden.

Andi 2022SLA Niedersachsen

Sollten Sie Änderungen zu den beantragten Flächen nach dem 15.05. eines Jahres einreichen, ist dieses ebenfalls über die entsprechende Software in Niedersachsen durchzuführen.

  • Beantragung ausschließlich von Direktzahlungen

Beantragen Sie ausschließlich Flächen für Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen können Sie weiterhin Ihre eigene Betriebsnummer aus Ihrem Bundesland für die Antragstellung Ihrer Flächen mit dem Programm „ANDI 2022“ nutzen. Die Anmeldung im Programm erfolgt dann mit Ihrer Betriebsnummer (12-stellig) und Ihrer ZID-PIN (10-stellig).

  • Beantragung von Direktzahlungen und Agrarumweltmaßnahmen

Ausnahme: Beantragen Sie neben den Flächen für Direktzahlungen in Niedersachsen/Bremen auch Agrarumweltmaßnahmen, Erschwernisausgleich oder den erweiterten Erschwernisausgleich (EEA) für die Flächen in Niedersachsen/Bremen, können Sie nicht Ihre eigene Betriebsnummer aus Ihrem Bundesland für die Antragstellung Ihrer Flächen mit dem Programm „ANDI-Web 2022“ nutzen. In diesem Fall müssen Sie zwingend eine zusätzliche Betriebsnummer für die Antragstellung in Niedersachsen beantragen. Hintergrund ist, dass die Agrarumweltmaßnahmen auch durch das Bundesland Niedersachsen gezahlt werden.

Eine neue niedersächsische Betriebsnummer können Sie mit einem Registriernummernantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle beantragen. Sobald die niedersächsische Betriebsnummer durch die HIT/ZID vergeben wurden, wird Ihnen diese durch die BWST mitgeteilt.

Sollten Sie bereits in den vergangenen Jahren Agrarumweltmaßnahmen in Niedersachsen beantragt haben, ist Ihnen die niedersächsische Betriebsnummer bekannt (12- stellig mit 03 als Ländercode).

5. Wie kommen die Niedersächsischen Flächen aus dem Belegenheitsland in meinen Sammelantrag in mein Bundesland

Niedersachsen prüft nach der Antragstellung (15.05. eines Jahres) alle beantragten Geometrien auf Plausibilität und Überlappung. Sofern alle Prüfungen abgeschlossen sind, werden die entsprechenden Flächen an das Betriebssitzland über die ZID übermittelt.

6. Hilfe und Beratung bei der Antragstellung mit ANDI

Sollten Sie eine persönliche Hilfestellung bei der geobasierten Antragstellung benötigen, wenden Sie sich an eine mit dem Thema vertraute Beratungsorganisation.

Bei technischen Problemen erhalten Sie auf dieser Seite Hilfestellung.

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