Wie viel Mittagspause steht mir zu?

Wann und wie lange darf ich Mittagspause machen – und was kann mir der Arbeitgeber bei der Pausengestaltung vorschrieben? Die Antworten auf häufige Fragen rund um die Pause liest du hier.

Wir schützen deine Rechte am Arbeitsplatz. >>

1. Wann habe ich ein Recht auf Pause?

Die gesetzliche Pausenregelung sieht vor, dass volljährige Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit ab sechs Stunden Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause haben. Ab neun Stunden Arbeitszeit stehen dir 45 Minuten Pause zu. Mehr dazu erfährst du hier. 

Für Lkw-Fahrer gelten Sonderregelungen, denn hier kommt neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) noch die Fahrpersonalverordnung - (FPersV) zum Tragen. Danach sind Berufskraftfahrer zum Beispiel verpflichtet, nach spätestens viereinhalb Stunden am Steuer eine sogenannte Lenkzeitunterbrechung einzulegen.

Minderjährige dürfen ebenfalls höchstens viereinhalb Stunden ohne Pause durcharbeiten und müssen dann mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab sechs Stunden Arbeitszeit steht ihnen eine Pause von 60 Minuten zu.

Wann du deine Pause machst, ist nur dann deine freie Entscheidung, wenn der Arbeitgeber dazu keine Vorgaben macht. Denn das dürfte er gemäß seinem Direktionsrecht. Sinn macht das zum Beispiel dort, wo Kunden bedient werden und daher immer Mitarbeiter präsent sein müssen. Aber: Es muss sichergestellt sein, dass kein Mitarbeiter länger als sechs Stunden am Stück arbeiten muss. Deshalb kannst du deine Pause auch nicht einfach an den Anfang oder das Ende deines Arbeitstags legen, um später zu kommen oder früher zu gehen.

2. Wie lange darf ich Pause machen?

Laut § 4 ArbZG kannst du deine dir zustehende Pause entweder am Stück nehmen oder sie wahlweise in 15-Minuten-Abschnitte aufteilen.

In der Praxis machen viele Arbeitnehmer eine längere Mittagspause als ihnen gesetzlich zusteht, zum Beispiel eine volle Stunde. Stimmt der Chef zu und leiden die betrieblichen Abläufe nicht darunter, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Du solltest aber deine Mittagspause nicht zu lange ausdehnen, ohne vorher Rücksprache zu halten – so viel Fairness gegenüber Chef und Kollegen sollte selbstverständlich sein.

3. Muss ich Pause machen, auch wenn ich nicht will?

Lieber früher gehen statt Pause machen? Manche Arbeitnehmer lassen ihre Pause freiwillig ausfallen. Aber dürfen sie das überhaupt?

Streng genommen: Nein. § 4 ArbZG schreibt für eine Arbeitszeit ab sechs Stunden ausdrücklich vor: "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen (...) zu unterbrechen." Die Mittagspause ist also Pflicht. Wird dies missachtet, drohen spätestens bei einem durch Überanstrengung ausgelösten Arbeitsunfall Konsequenzen.

Der Arbeitgeber ist deshalb angehalten, die Einhaltung der Pausenzeiten bei seinen Mitarbeitern zu überprüfen. Notfalls darf er verlangen, dass Pausenzeiten dokumentiert werden – und Mitarbeiter abmahnen, die trotz Anweisung keine Pause machen.

4. Muss ich in der Pause für den Chef erreich­bar sein?

Nein. Wie du deine Ruhepause gestaltest, ist allein deine Sache – denn schließlich zählt sie nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Der Chef darf also nicht verlangen, dass du ein Diensthandy mit in die Pause nimmst, damit er dich jederzeit anrufen kann. Regelungen, wonach die Mittagspause in der Arbeitszeit enthalten sein soll, sind ebenfalls nicht rechtens.

Auch Botengänge für den Chef musst du in deiner Mittagspause nicht erledigen. Natürlich kannst du das im Interesse eines guten Betriebsklimas freiwillig machen, wenn es die Ausnahme bleibt. 

Wie viel Mittagspause steht mir zu?

5. Kann ich meine Mit­tags­pau­se am Schreib­tisch verbringen?

Prinzipiell ja. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie erholsam die Pause wirklich ist. Essen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten, allerdings kann der Arbeitgeber es per betrieblicher Anordnung untersagen. Zudem besteht die Gefahr, Kollegen durch den Essensgeruch zu belästigen und Arbeitsmittel zu verschmutzen.

Und: Wenn du deinen Arbeits-PC während deiner Mittagspause privat nutzen möchtest, solltest du dafür vorher sicherheitshalber eine Erlaubnis einholen.

6. Darf ich in der Mit­tags­pau­se Alkohol trinken?

Grundsätzlich ist das nicht verboten – wenn es bei einem Gläschen bleibt, dein Arbeitgeber Alkoholkonsum in der Pause nicht ausdrücklich verboten hat und keine Sicherheitsbedenken dagegen sprechen. Für Kraftfahrer und Maschinenführer ist Alkohol in der Regel während des gesamten Arbeitstags tabu.

In vielen Unternehmen ist Alkohol am Arbeitsplatz verboten, aber nicht zwingend auch in der Mittagspause. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut der betrieblichen Regelung an. Im Zweifel bringt eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten Klarheit. Aber Vorsicht: Wer betrunken am Arbeitsplatz erscheint, riskiert in jedem Fall eine Abmahnung.

7. Bin ich in der Mit­tags­pau­se unfallversichert?

Beim Thema Versicherungsschutz kommt es darauf an, wohin du während deiner Mittagspause gehst und wo genau der Unfall passiert ist. Auf dem Weg in die Kantine oder in ein Restaurant bist du beispielsweise unfallversichert, ebenso auf dem Weg von dort zurück an den Arbeitsplatz. Kein betrieblicher Versicherungsschutz besteht allerdings während des Essens im Restaurant.

Mehr zum Thema Arbeitsunfall in der Mittagspause liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Machst du Sport in der Mittagspause, dann bist du dabei nicht über deinen Arbeitgeber unfallversichert – auch nicht auf dem Weg dorthin. Denn dieser Anlass gilt als privat. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, in der Mittagspause beispielsweise ins Fitnessstudio oder zum Yoga zu gehen.


Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

Bei Pausen muss es sich um im Voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen die Beschäftigten weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten haben. Sie müssen frei darüber entscheiden können, wo und wie sie diese Zeit verbringen wollen (nachzulesen z. B. im Urteil des BAG vom 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08).

Wie sehr die Pausen tatsächlich im Voraus festgelegt sind, ist im Einzelfall zu entscheiden, und zwar unter Abwägung aller Interessen. Wollen beispielsweise Beschäftigte ihre Pausen eigenverantwortlich festlegen, ist das möglich, so lange die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Unverzichtbar ist allerdings, dass bei Beginn der Pause auch die Dauer der Pause bekannt sein muss. Eine Arbeitsunterbrechung, bei deren Beginn der Arbeitnehmer nicht weiß, wie lange sie dauern wird, ist keine Pause (Urteil des BAG vom 29.10.2002, Az.: 1 AZR 603/01).

Das Schweizer Gesetz setzt fest: ab einer gewissen Menge «Büez», also einer gewissen täglichen Arbeitszeit, muss man Pause machen. Wissen Sie, wie viel? Hier erfahren Sie es. Ausserdem werden die Dauerbrenner der oft gestellte Fragen zum Thema Arbeitspausen beantwortet. 

Das hängt von der Arbeitszeit ab. Je nachdem hat man als Arbeitnehmer Anrecht, aber auch die Pflicht, 15, 30 oder 60 Minuten Pause pro Tag zu nehmen. 15 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden 30 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden 1 Stunde Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden (Pausen von mehr als 30 Minuten können aufgeteilt werden).

Meine Kollegin bei einer anderen Firma hat mehr Pause, wie kann das sein?

Das Arbeitsgesetz definiert wie viel Pause per Gesetz mindestens gemacht werden muss. Die Chefin oder der Chef kann natürlich längere Pausen erlauben oder die Zeit für Pausen sogar bezahlen. Normalerweise zählen Pausen aber nicht zur bezahlten Arbeitszeit.

Sind Pausen Arbeitszeit? Muss ich für Pausen Lohn kriegen?

Leider nein. Mittags-, Znüni und andere Pausen zählen gemäss Arbeitsgesetz nicht zur Arbeitszeit und müssen per Gesetz zwar als Pause genommen, aber von der Firma nicht als Arbeitszeit bezahlt werden.

Gibt es die Möglichkeit, dass mir mein Chef die Pause bezahlen muss?

Diese Möglichkeit gibt es, und zwar, wenn man den Arbeitsplatz für die Pause nicht verlassen darf. Ein Beispiel dafür wäre, wenn man weiterhin Maschinen, Patienten oder Kinder im Auge behalten, das Telefon abnehmen oder für Kunden anwesend sein muss. Unter diesen Umständen zählt die Pause zur Arbeitszeit und muss als solche bezahlt werden.

Wenn sich Lieferungen verzögern, behauptet mein Chef, dass ich und meine Arbeitskollegen jetzt keine Pausen mehr brauchen, weil es Wartezeit gab. Stimmt das?

Wenn die Arbeit unterbrochen wird, kann das schon als Pause gelten. Dies wäre der Fall, wenn man in dieser Zeit etwas essen, trinken und sich angemessen erholen konnte und ausserdem den Arbeitsplatz verlassen durfte. Entscheidend ist also, ob die Pause es zulässt sich auszuruhen und etwas zu essen.

Ich bin Raucherin, habe ich ein Anrecht auf Rauchpausen?

Schlechte Nachrichten für Raucherinnen und Raucher. Raucher haben keinen Anspruch darauf, ständig Zigarettenpausen einzulegen. Es stimmt schon, dass Pausenzeiten von über 30 Minuten beliebig aufgeteilt werden können, theoretisch also auch auf mehrere Rauchpausen. Dem Arbeitgeber steht es jedoch frei die Arbeitnehmer anzuweisen, die gesetzlich vorgeschriebene Pause am Stück zu nehmen, bzw. Pausenzeiten anordnen. Dies beispielsweise, wenn es für die Verpflegung zu wenig Platz hat und die Mittagspause gestaffelt genommen werden muss.

Darf ich "durcharbeiten", statt Pause zu machen?

Nein, dies ist gegen das Arbeitsgesetz. Man bringt damit den Arbeitgeber dazu, gegen das Schweizer Arbeitsgesetz zu verstossen. Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an unbezahlter Pausenzeit muss eingehalten werden, dabei gibt es auch keine Extrawurst für jene, die behaupten, sie würden das gut aushalten. „Durcharbeiten“ ist nicht erlaubt. Falls Sie – freiwillig – an Ihrem Schreibtisch Essen und Arbeiten wollen, ist dies Ihnen überlassen – dies ist aber, wie gesagt, freiwillig. Jedoch bedeutet dies auch, dass Sie gratis arbeiten (denn bezahlt wird die Pause ja nicht) und somit nicht früher nach Hause können als Ihre Kolleg*innen. Zudem: Nutzen Sie die Pausen besser, um Zeit mit den Arbeitskollegen zu verbringen. 

Sie haben auf Arbeit einfach nicht genug Pause? Sie hätten lieber eine Znüni-Pause und Ihr Chef ist dagegen? Nach neuen Job-Angeboten umschauen kann nicht schaden: Durchstöbern Sie jetzt gleich alle Jobangebote im Thurgau!

Quelle: Q&A Arbeitsrecht – Pausen, ein Ratsgeberartikel der Jobseite 100000jobs.ch.