Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wegen ihrer Lage im Talkessel gilt Stuttgart als besonders anfällig für hohe Feinstaubkonzentrationen. An Tagen mit besonders hohen Werten gibt es den so genannten Feinstaubalarm und an diesen Tagen gelten ab 2018 auch Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in der Stuttgarter Innenstadt.
In Stuttgart sind von der Regelung alle Dieselfahrzeige betroffen, die nicht die aktuell gültige Euro-6b-Abgasnorm erfüllen. Diese wurde im September 2015 EU-weit eingeführt und alle seither verkauften Neuwagen müssen die Grenzwerte der Norm einhalten. Damit könnte ein im August 2015 produziertes und verkauftes Auto mit Euro-5-Norm und noch nicht mal drei Jahre alt vom Fahrverbot betroffen sein.
Bei den bisherigen Plaketten für Umweltzonen ändert sich vorerst nichts. Wer eine grüne Plakette an seinem Fahrzeug hat, darf weiterhin in die Umweltzonen der Städte einfahren, außer eben in Stuttgart!
Bislang sollen die Fahrverbote nur in Großstädten kommen. Wer auf dem Land wohnt und kaum in Großstädte fahren muss, kann seinen Euro 5 weiterfahren und muss sich jetzt nicht ein Auto mit einem anderen Motor kaufen.
Ab September 2017 werden zusätzlich die Abgaswerte unter realen Fahrbedingungen ermittelt, die die so genannten "Real driving emissions" (RDE), zunächst allerdings nur zur Information. Erst ab Januar 2019 ist die Messung unter realen Fahrbedingungen dann maßgeblich. Zu Beginn dürfen diese Werte noch das 2,1-Fache der Prüfstandswerte betragen, ab 2021 noch das 1,5-Fache.
Umweltverbände, wie die Deutsche Umwelthilfe DHU, sind sehr klagefreudig und werden wohl die Gerichte so lange bemühen, bis alle Kommunen die EU-Grenzwerte für Stickoxid-Konzentrationen in den Innenstädten einhalten. Da Fahrverbote in der geplanten Form möglicherweise kaum etwas bringen, könnten dann in manchen Städten sogar alle Dieselfahrzeuge betroffen sein.
Sollten Dieselfahrzeuge in einzelnen Städten oder gar bundesweit nicht mehr in die Innenstadtbereiche fahren dürfen, droht tatsächlich ein hoher Wertverlust beim Verkauf. Betroffen sind in Stuttgart beispielsweise davon schon jetzt noch recht junge Gebrauchtwagen, die nur die die Euro-5-Abgasnorm erfüllen.
Mit einer Mischung aus Harnstoff und Wasser, dem so genannten AdBlue, das in die Abgase eingespritzt wird, lassen sich die Stickoxide wirkungsvoll eliminieren. Diese Technik zur Abgasbehandlung funktioniert jedoch nur bei Temperaturen von rund 200° C gut und sollte deshalb nah am Motor erfolgen. In modernen Motorräumen ist dafür aber kaum noch Platz. Außerdem sei die Umrüstung technisch und wirtschaftlich kaum zu machen, heißt es aus der Autobranche.
Immerhin sei einem Zulieferer, dem Abgasspezialisten TwinTec, die Nachrüstung eines VW-Passat Diesel, Baujahr 2014, von Euro 5 auf Euro 6 gelungen. Die Firma sagt, sie könne das auch für andere Motoren machen. Die Preise für die Nachrüstung dürften zwischen 1.000 und 1.500 Euro liegen. Ob dies eine Lösung für alle Dieselmodelle sein kann, muss sich in der Praxis noch zeigen.
Auch in der Automobilindustrie gibt es Bestrebungen, Nachrüstmöglichkeiten zu schaffen. So will beispielsweise VW eine Allianz der Autobauer schaffen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. VW setzt dabei auch auf seine Erfahrungen, die mit dem Nachrüsten der Dieselfahrzeuge in den USA gesammelt werden können.
Sollte künftig die blaue Plakette kommen, sind von den dann angestrebten Normen und Grenzwerten auch mindestens drei Millionen Benziner betroffen. Problem sind die Direkteinspritzer, die zu viele Feinstaubpartikel produzieren. Immer mehr Hersteller setzen deshalb auch in Benzinern inzwischen Partikelfilter ein.
Außerdem stoßen Benziner durch den höheren Kraftstoffverbrauch deutlich mehr CO2 aus, womit die nächsten EU-Norm-Verstöße drohen.
Bei Fahrten in die Innenstädte sollte man, wo und wann immer möglich, auf das Auto verzichten und den öffentlichen Nahverkehr, Park & Ride-Plätze oder das Fahrrad nutzen.
Fahrzeuge mit Gasantrieb lohnen die Anschaffung meist nur bei hohen Laufleistungen. Das Tankstellennetz ist noch sehr dünn und die scheinbar gute CO2-Bilanz wird durch umstrittene Verfahren bei der Gasgewinnung getrübt.
Elektro-Autos sind für die meisten Autofahrer noch keine Alternative, da die begrenzte Reichweite und das noch unzureichende Netz an Ladestationen die Nutzung deutlich einschränken.
Plug-in-Hybrid-Modelle könnten eine kurzfristige Lösung sein, da sie mit dem vorhandenen Verbrennungsmotor längere Reichweiten haben und mit rein elektrischen 30 bis 40 Kilometern in den meisten Innenstädten für Fahrten hinein und hinaus ausreichend sind. Doch im realen Betrieb sind die Plug-in-Hybride laut ADAC auch nicht so sauber und sparsam, wie die Hersteller versprechen.
Außerdem wird bei allen elektrisch betriebenen Fahrzeugen die Umweltbilanz durch die Stromerzeugung beispielsweise mit Kohle und die Herstellung und das Recycling der Akkus sehr stark verschlechtert.
Stickstoffbelastung. Selbst in der Corneliusstraße in Düsseldorf sinkt die Konzentration giftigen Stickoxids in der Luft. Das vor Jahren von Umweltschützern und Gerichten geforderte Fahrverbot für Autos mit älterem Dieselmotor kommt wohl nicht mehr. © picture alliance / dpa/ Martin Gerten
Umweltschützer erzwangen vor Gericht Fahrverbote für ältere Autos mit Dieselmotor. Jetzt ist die Luft wieder sauberer. Erste Fahrverbote sind schon wieder aufgehoben.
Wie kam es zu Dieselfahrverboten?
Auf Klagen der Deutschen Umwelt-Hilfe hin urteilte das Bundesverwaltungsgericht: Wo die Stickoxidkonzentration in der Luft die EU-Grenzwerte überschreitet, müssen die Länder ihre Luftreinhaltepläne verschärfen und solche Gebiete für Autos und Lastwagen mit hohem Ausstoß des giftigen Gases sperren. Die beiden Grundsatzurteile vom 27. Februar 2018 (Aktenzeichen 7 C 26.16 und Aktenzeichen 7 C 30.17) verpflichten die Behörden in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die Luftreinhaltepläne für Stuttgart und Düsseldorf so zu verschärfen, dass die Grenzwerte vor allem für Stickoxid und Feinstaub so bald als möglich eingehalten werden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt entsprechende Maßnahmen vor, wenn die Schadstoffgrenzwerte in der Luft überschritten werden. Unstrittig ist, dass ein Großteil der Stickoxide und des Feinstaubs in stark belasteten Innenstädten aus Dieselmotoren von Autos und Lastwagen stammen. Deshalb werden die verschärften Luftreinhaltepläne nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts auch Fahrverbote enthalten müssen.
Wo gelten Dieselfahrverbote?
Berlin
Alt-Moabit zwischen Gotzkowsky- und Beusselstraße
Herrmannstraße zwischen Emser Straße und Silbersteinstraße
Leipziger Straße zwischen Leipziger Platz und Charlottenstraße
Silbersteinstraße zwischen Hermannstraße und Karl-Marx-Straße
jeweils für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 5 gesperrt, Anlieger frei. Die Fahrverbote auf Brücken-, Friedrich-, Reinhardtstraße und Stromstraße sind wieder aufgehoben. Die übrigen Fahrverbote sollen aufgehoben werden, wenn die Stickoxidbelastung unter 30 Mikrogramm je Kubikmeter Luft sinkt, damit der Grenzwert von 40 Mikrogramm auch bei zunehmendem Verkehr und ungünstiger Witterung eingehalten wird.
Darmstadt
Hügelstraße
Heinrichstraße
jeweils für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 5 und für Autos mit Benzinmotoren bis Schadstoffklasse Euro 2
Hamburg
Max-Brauer-Allee zwischen Julius-Leber-Straße und Holstenstraße für Autos mit Dieselmotoren bis Euro 5
Stresemannstraße für Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Stuttgart
Gesamte Umweltzone für Autos mit Dieselmotoren bis Schadstoffklasse Euro 5
Warum sind nicht die weiteren von Umweltschützern und Gerichten geforderten Fahrverbote gekommen?
Die Konzentration von Stickoxid in der Luft ist inzwischen gesunken und liegt viel seltener als bisher über dem EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, berichtet das Umweltbundesamt. Neue Fahrverbote werden dadurch weniger dringend und entsprechend unwahrscheinlicher. Nach Einschätzung von test.de werden auch sie auch an etlichen Stellen nicht kommen, wo die Verwaltungsgerichte den Behörden rechtskräftig aufgegeben hatten, Fahrverbote konkret zu prüfen. An etlichen Stellen allerdings registrieren die Messstellen zeitweise immer noch Stickoxidkonzentrationen jenseits des Zulässigen. Klar: Wo der Stickoxid-Grenzwert inzwischen eingehalten wird, sind geltende Fahrverbote über kurz oder lang wieder aufzuheben.
Wie haben sich die Behörden verhalten?
Keine einzige Behörde hat von sich aus ein Dieselfahrverbot verhängt. Sie kamen nur, wo die Deutsche Umwelthilfe dies mit Klagen vor den Verwaltungsgerichten erzwungen hat. Zuweilen half nicht mal das. Die Behörden in Baden-Württemberg und Bayern zahlten sogar Zwangsgelder, weil sie die Verwaltungsgerichtsurteile nicht umsetzten.
Haben sich die EU-Gerichte inzwischen zu Fahrverboten geäußert?
Ein Urteil direkt zu Fahrverboten hat bisher kein EU-Gericht gefällt. Allerdings hatte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg indirekt Stellung genommen. Nach dem im Dezember 2018 verkündeten Urteil waren selbstverständlich Fahrverbote zu verhängen, wenn es nötig ist, um die Schadstoffgrenzwerte in der Luft einzuhalten. Es erklärte auf eine Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid eine Verordnung der EU-Kommission für nichtig. Darin hatte die Kommission für den Schadstoffausstoß im Fahrbetrieb erheblich höhere Grenzwerte aufgestellt, als EU-Parlament und -Rat sie zuvor festgesetzt hatten.
Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 13.12.2018
Aktenzeichen: T-339/16, T-352/16 und T-391/16
Dieses Urteil hat der Europäische Gerichtshof inzwischen aufgehoben. Zur Wirksamkeit der von EU-Kommission aufgeweichten Regeln äußerte sich das Gericht gar nicht mehr. Es urteilte: Die Städte waren nicht berechtigt, gegen die Regeländerung zu klagen. Grund: Sie können ja für Autos mit hohem Stickoxid-Ausstoß Fahrverbote verhängen. Mit anderen Worten: Auch der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass Dieselfahrverbote zulässig sind.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.01.2022Aktenzeichen: C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P
Einzelheiten in der Pressemitteilung des Gerichts
Wie hatte sich die Bundesregierung verhalten?
Die Bundesregierung wollte Fahrverbote verhindern. Sie beschloss dazu eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen. Im Einzelnen:
Kein Verbot. Autos mit Schadstoffklasse Euro 4 und Euro 5 werden von Fahrverboten verschont, wenn sie weniger 270 Milligramm Stickoxid je Kilometer Fahrt ausstoßen. Entsprechend nachgerüstete Autos dürfen auch in Fahrverbotszonen weiterfahren.
Tauschprämie. Besitzer von Autos mit Euro 4 oder Euro 5 und über 270 Milligramm Stickoxid-Ausstoß je Kilometer sollen eine Tauschprämie erhalten. Voraussetzungen: Sie wohnen in einer Stadt mit Dieselfahrverboten. Oder Sie arbeiten dort und wohnen in einem angrenzenden Landkreis. Oder Sie würden von einem Fahrverbot aus anderem Grund besonders hart getroffen. Die Tauschprämie soll den besonderen Wertverlust ausgleichen, den Autos mit Dieselmotor durch die Debatte um ihren Schadstoffausstoß erlitten haben. Sie soll auch für den Kauf eines sauberen Gebrauchtwagens eingesetzt werden können.
Nachrüstungsoption. Sofern es sich um einen Wagen mit Euro 5 handelt, soll der Besitzer zusätzlich die Option auf Nachrüstung haben. Die Hersteller selbst weigern sich, Nachrüsttechnik zu entwickeln. Mercedes, BMW und VW sind jedoch bereit, für Autofahrer in Dieselfahrverbots-Regionen die Kosten von bis zu 3 000 Euro zu übernehmen, wenn sie nicht bereits mit Tauschprämie einen neuen Wagen bekommen haben.
Busse und Müllwagen. Für die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen wie Müllwagen oder Straßenreinigungsmaschinen und für Handwerker und Lieferfahrzeuge soll es einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten geben. Das Kraftfahrtbundesamt hat inzwischen eine ganze Reihe von Nachrüsttechniken zugelassen.
Begrenzter Wirkungskreis der Maßnahmen. Rechtlich gewagt: Die Maßnahmen galten nur für Städte, in denen die bisherigen Messungen eine Belastung der Luft mit über 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft ergeben haben. Die damalige Bundesregierung ging davon aus, dass Städte mit einer Belastung der Luft von durchschnittlich nicht mehr als 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft den EU-Grenzwert ohne Verkehrsbeschränkungen einhalten können. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest konnten das damals nicht nachvollziehen. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft. Die Behörden in Brüssel haben ohnehin schon ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat bereits entschieden: Die Regelung, wonach Fahrverbote nur zulässig sind, wo 50 und mehr Mikrogramm Stickoxid in der Luft sind, verstößt gegen EU-Recht und ist deshalb unwirksam.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18
Kritik von Verbraucherschützern. „Leider bleiben wichtige Fragen weiterhin offen und zentrale Punkte vage“, hatte Klaus Müller moniert, damals noch Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Vor allem blieb unklar, ob es einen individuellen Anspruch auf Nachrüstung gibt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Regierungsplan sogar als „doppelte Nulllösung“ bezeichnet. Die Regelungen waren aus sich des Umweltverbands nicht ausreichend, um Gesundheit und Umwelt so zu schützen, wie die EU-Grenzwerte es verlangen.
Was war mit der Regelung im Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Fahrverbote nur zulässig sind, wenn 50 oder mehr Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft gemessen werden?
Die Regelung des § 47 Absatz 4a Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz, die der Bundestag verabschiedet hatte, um Fahrverbote zu verhindern, verstößt gegen EU-Recht und ist unwirksam. So hat es das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden. Zuvor hatten bereits zahlreiche Juristen das so gesehen. Gegen Deutschland läuft in Brüssel bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Luftreinhalte-Richtlinien. Gleichwohl: Die Regelung steht immer noch im Gesetz.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.07.2019
Aktenzeichen: 8 A 2851/18
Kann ich meinen Euro 4- oder Euro 5-Diesel so nachrüsten lassen, dass ich trotz Fahrverbot weiterfahren darf?
Für einige Euro 5-Diesel ist die Nachrüstung möglich, für Euro 4-Diesel generell nicht. Für die etliche Audi-, BMW-, Mercedes-, Seat-, Skoda-, Volvo- und VW-Modelle mit TDI-Motoren hat das Kraftfahrbundesamt inzwischen Bausätze genehmigt. Der Stickoxid-Ausstoß sinkt durch die Nachrüstung auf maximal noch 270 Milligramm je Kilometer Fahrt.
Beachten Sie: Das Gesetz, wonach nachgerüstete Diesel mit einem Ausstoß von bis zu 270 Mikrogramm Stickoxid je Kilometer trotz Dieselfahrverbot weiterfahren dürfen, könnte gegen EU-Recht verstoßen. Für die Regelung, wonach Dieselfahrverbote erst ab einer Belastung der Luft mit 50 und mehr Mikrogramm Stickoxid verhängt werden sollen, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster bereits so entschieden (s. o. Antwort auf die Frage „Was ist mit der Regelung, wonach Fahrverbote erst ab 50 Mikrogramm Stickoxid je Kubikmeter Luft zulässig sind?“). Ob die Regelung mit der freien Fahrt für nachgerüstete Motoren trotz Überschreitung der EU-Abgasgrenzwerte für Stickoxid noch vor Gericht kommt, ist allerdings nicht absehbar. test.de glaubt da inzwischen nicht mehr dran.
Was kostet eine solche Nachrüstung?
Laut ADAC kostet die Nachrüstung von Euro 5-Dieselmotoren mindestens knapp 1 500 Euro. Der Anbieter des für BMW-, Mercedes- und Volvo-Modelle zugelassenen Systems nennt durchschnittliche Kosten von 3 000 bis 3 600 Euro einschließlich Einbau. Für einen VW Passat nennt der Anbieter der bisher einzigen für diesen Autotyp zugelassenen Technik einen Preis von 1 479 Euro. Hinzu kommen noch rund 300 Euro, die für den Einbau an die Werkstatt zu zahlen sind. Zumindest alle Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers sollen ihn vornehmen können.
Bekomme ich Geld vom Hersteller oder vom Händler für die Nachrüstung?
Jenseits von Berlin, Darmstadt, Hamburg und Stuttgart und ihren fortbestehenden Fahrverboten: Wohl kaum. BMW, Mercedes und VW haben versprochen, Besitzern betroffener Autos in Fahrverbotsregionen bis zu 3 000 Euro für die Nachrüstung zu zahlen. Die Förderung hängt aber von einer ganzen Reihe von Bedingungen ab.
Bei Autos mit illegaler Motorsteuerung oder bei Kreditfinanzierung haben Sie die Chance, rechtlich gegen Händler oder Hersteller vorzugehen, und so den Wagen komplett loszuwerden. Einzelheiten dazu unter test.de/abgasskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem Kredit finanziert, können Sie den Wagen nicht selten über den Widerruf des Kreditvertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserer Meldung Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.
Was passiert, wenn ich gegen ein Fahrverbot verstoße?
Die Buße für eine verbotene Fahrt in eine Umweltzone liegt bei 80 Euro. Sogar 160 Euro sind fällig, wenn die zuständige Bußgeldbehörde oder der Richter davon überzeugt sind, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, also bewusst gegen das Verbot verstoßen haben. Wer das Schild „Verbot für Kraftwagen“ nicht beachtet hat, zahlt dagegen stets nur 20 oder – mit Anhänger oder mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – 25 Euro.
Wie groß ist das Risiko, erwischt zu werden?
Das sollte für Sie keine Rolle spielen. Verbote gelten auch dann, wenn Verstöße nicht verfolgt werden. Das Bußgeldrisiko lässt sich – wie bei Verstößen gegen Verkehrsregeln sonst auch – kaum einschätzen und wird von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Polizeibeamte haben im Vorfeld erklärt, sie sähen sich nicht in der Lage, Fahrverbote effektiv zu kontrollieren, da für sie oft nicht zu erkennen sei, ob ein Auto mit einem Dieselmotor neuester Bauart ausgestattet sei. Die Polizei in Hamburg hat Verkehrskontrollen vorgenommen und zahlreiche Bußgeldverfahren eingeleitet.
Was kann ich tun, wenn ich aufs Auto angewiesen bin und wichtige Ziele nicht mehr erreiche?
Wenn Sie nicht auf Fahrrad, Bus oder Bahn ausweichen können, sollten Sie nachfragen, ob die Behörde zu Ihren Gunsten eine Ausnahme macht oder Ihnen eine Übergangsfrist einräumt. Vielleicht werden Sie das Fahrverbot auch durch Nachrüstung ihres Wagens abwenden können. Ansonsten bleibt Ihnen nur, sich ein anderes Auto anzuschaffen, für das kein Fahrverbot gilt. Vielleicht finden Sie in einer Gegend ohne Fahrverbote jemanden, der seinen Wagen mit Ihnen tauscht.
Bekomme ich eine Entschädigung, wenn ich in vielen Innenstädte nicht mehr fahren darf?
Mit Entschädigungen können Sie als Besitzer eines von Fahrverboten betroffenen Diesel-Autos nicht rechnen. Den mit Fahrverboten verbundenen Wertverlust müssen sie hinnehmen, erklärten die Richter am Bundesverwaltungsgericht in ihrem Grundsatzurteil zum Thema (s. o. die Antwort zur Frage: Wie kam es zu Diesel-Fahrverboten?). Dafür dürfen Fahrverbotszonen erst für Autos verhängt werden, die mindestens vier Jahre alt sind. Vom Verkäufer und unter Umständen auch vom Hersteller des Wagens können Sie nur dann Erstattung vom Kaufpreis verlangen, wenn es sich um einen Wagen mit illegaler Motorsteuerung handelt. Einzelheiten erläutern wir in unseren FAQ zum Dieselskandal. Haben Sie Ihren Wagen mit einem vom Händler vermittelten Kredit finanziert, können Sie den Wagen fast immer über den Widerruf des Kreditvertrags noch wieder loswerden. Details dazu in unserem Bericht Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe.
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