Welche impfungen sollte man vor der schwangerschaft machen

Diese Empfehlungen gelten vor Eintritt einer Schwangerschaft, siehe auch "Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?"

Impfung gegenIndiziert fürEmpfehlungAnmerkungen
MasernNach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der KindheitEinmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff a)

Röteln

a) Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Altera) Zweimalige Impfung, bei entsprechender Indikation mit einem MMR-Impfstoff a)

Bei mindestens 2 dokumentierten Impfungen gegen Röteln (egal, ob monovalent oder MR bzw. MMR) ist keine serologische Kontrolle erforderlich.

b) Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alterb) Einmalige Impfung. bei entsprechender Indikation mit einem MMR-Impfstoff a)
VarizellenSeronegative Frauen mit KinderwunschZweimalige Impfung a)Impfabstand nach Angaben des Herstellers
Tetanus, Diphtherie, PolioFehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachholen
COVID-19Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend der COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO nachholen. Es sollte möglichst vor einer Schwangerschaft geimpft werden, um auch einen Impfschutz im 1. Tertial zu gewährleisten. Die STIKO empfiehlt Frauen unter 30 Jahren die Impfung mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty. Frauen ab 30 Jahren können mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty oder Spikevax geimpft werden.

a) Aufgrund theoretischer Überlegungen wird generell empfohlen, nach Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber) einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis zu einer Schwangerschaft einzuhalten. Allerdings sind bei Unterschreitung dieses Zeitraums und selbst bei versehentlicher Impfung in der Frühschwangerschaft bisher keine fetalen Schädigungen durch diese Impfungen bekannt geworden.

Für weitere Informationen zu Impfungen während der Schwangerschaft und Stillzeit siehe: "Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?"

Wenn Nachwuchs geplant ist, gibt es vieles zu bedenken. Einen großen Stellenwert hat die Gesundheitsvorsorge, die zugleich Ihnen und Ihrem Kind zugutekommt. Dazu gehört auch, Ihren Impfschutz rechtzeitig überprüfen zu lassen.

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Bei Kinderwunsch Impfschutz prüfen

Nicht nur für Kinder, sondern auch für alle Jugendlichen und Erwachsenen wird eine Reihe Standard-Impfungen empfohlen (siehe Impfkalender). Schauen Sie in Ihrem Impfpass nach, ob Ihr Impfschutz aktuell ist oder lassen Sie sich bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin beraten.

Zum Standard-Impfprogramm zählen auch die Impfungen gegen Hepatitis B und Humane Papillomviren (HPV), die unter anderem sexuell übertragen werden. Achten Sie auf einen frühzeitigen Impfschutz bei Ihrem Kind.

Für Frauen im gebärfähigen Alter ist ein Immunschutz gegen Röteln und Windpocken (Varizellen) besonders wichtig, die ebenfalls zum Standard-Impfprogramm bereits im Kindesalter gehören. Röteln oder Windpocken in der Schwangerschaft können zu schwersten Schädigungen des Ungeborenen führen (kongenitales Röteln- oder Varizellen-Syndrom). Wenn die Mutter um die Geburt an Windpocken erkrankt, kann eine Ansteckung für das Neugeborene lebensbedrohlich werden. Versäumte Impfungen sollten daher nachgeholt werden.

  • Die Ständige Impfkommission STIKO empfiehlt eine zweifache Impfung gegen Röteln für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder bei unklarem Impfstatus. Frauen, die bisher einmalig gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung erhalten.
  • Bei Frauen im gebärfähigen Alter, bei denen unklar ist, ob sie die Windpocken durchgemacht haben oder ausreichend geimpft sind, sollte eine entsprechende Antikörperbestimmung erfolgen. Bei negativem Ergebnis wird zweimalig geimpft.

Die Impfung gegen Röteln erfolgt mit MMR-Impfstoff, der gleichzeitig vor Mumps und Masern schützt. Gegen Windpocken stehen Einzelimpfstoffe zur Verfügung. MMRV-Impfstoff enthält beide Komponenten.

Auch der Impfschutz gegen Masern sollte komplett sein, der für alle nach 1970 Geborenen empfohlen wird. An Masern erkrankte Schwangere haben ein erhöhtes Risiko, eine Lungenentzündung zu entwickeln. Auch vorzeitige Wehen, Früh- und Fehlgeburten wurden vermehrt beobachtet. Zudem kann eine Infektion der Mutter um den Geburtstermin zu einer schweren Masern-Erkrankung des Neugeborenen führen.

Bei den Impfstoffen gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen handelt es sich um Lebendimpfstoffe, die in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden dürfen. Umso wichtiger ist es, Impflücken rechtzeitig zu schließen. Vorsorglich wird Frauen empfohlen, nach Lebendimpfungen für einen Zeitraum von mindestens einem Monat eine Schwangerschaft zu verhüten. Bei Unterschreitung dieses Zeitraums wurden bislang jedoch keine Schädigungen des ungeborenen Kindes bekannt.

In der Schwangerschaft impfen?

Totimpfstoffe gelten als sicher für die Schwangere und das Ungeborene. Impfungen mit Totimpfstoffen, wie zum Beispiel gegen Grippe (Influenza), Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis A und Hepatitis B, dürfen  grundsätzlich auch in der Schwangerschaft verabreicht werden. Im ersten Schwangerschaftsdrittel sollten jedoch nur unbedingt notwendige Impfungen durchgeführt werden. Dadurch soll vermieden werden, dass eine Fehlgeburt, wie sie in der Frühschwangerschaft nicht selten auftritt, fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht wird und für Betroffene zu einer besonderen psychischen Belastung wird.

Impfungen gegen Grippe sowie gegen Keuchhusten werden von der STIKO für schwangere Frauen ausdrücklich als Indikations-Impfung empfohlen. Das vorrangige Ziel der Grippe-Impfung ist die Vorbeugung schwerer Krankheitsverläufe in der Schwangerschaft. Die Keuchhusten-Impfung soll Erkrankungen bei Neugeborenen und jungen Säuglingen verhindern.   

  • Die Impfung gegen Grippe erfolgt in der Regel ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel.
  • Die Impfung gegen Keuchhusten wird zu Beginn des dritten Schwangerschaftsdrittels ab der 28. Woche empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im zweiten Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Keuchhusten zu impfen und unabhängig davon, wann die letzte Keuchhusten-Impfung verabreicht wurde. Die Impfung erfolgt mit Tetanus-Diphtherie-Pertussis-Kombinationsimpfstoff.
    Ist die in der Schwangerschaft empfohlene Impfung gegen Keuchhusten nicht erfolgt, sollte die Mutter am besten innerhalb der ersten Tage nach der Geburt geimpft werden. Auch bei engen Kontaktpersonen des erwarteten Nachwuchses wie dem Vater, den Geschwistern und Großeltern sollte überprüft werden, ob sie in den letzten zehn Jahren gegen Keuchhusten geimpft wurden und der Schutz gegebenenfalls aufgefrischt werden, am besten spätestens vier Wochen vor der Geburt.

Lebendimpfstoffe zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken, die abgeschwächte, lebende Krankheitserreger enthalten, dürfen in der Schwangerschaft nicht gegeben werden. In Fällen, in denen Frauen direkt nach der Impfung schwanger wurden oder in denen in der Frühschwangerschaft geimpft wurde, als diese noch nicht bekannt war, wurden jedoch bislang keine schädigenden Einflüsse auf das Kind beobachtet. Wenn Sie versehentlich während der Schwangerschaft eine Lebendimpfung erhalten haben, ist dies kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch.

Lassen Sie sich zu allen anstehenden Impfungen von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt individuell beraten.

Wenn Sie sich ein Kind wünschen, sollten Sie mindestens drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft Ihren Impfpass überprüfen lassen. Fehlende Impfungen können so rechtzeitig nachgeholt werden. Während einer Schwangerschaft besteht die Gefahr, dass Viren und Bakterien von der Mutter über die Plazenta auf das ungeborene Kind übergehen. Dies kann zu Schädigungen des Kindes oder zu Fehlgeburten, Totgeburten oder Frühgeburten führen.

Für folgende Impfungen sollte ein ausreichender Schutz bestehen:

Impfungen sind aus der Gesundheitsvorsorge heutzutage nicht mehr wegzudenken. Zu groß ist der Nutzen im Vergleich zum Aufwand. Impfungen sind extrem wirksam, sicher und gut verträglich sind.

Durch eine Impfung wird das Immunsystem für den Ernstfall trainiert.

Dem Körper werden entweder:

  • eine kleine Menge abgeschwächter lebender, vermehrungsfähiger Erreger (Lebendimpfstoff) (z.B. bei der Masern-, Mumps-, Röteln- und Windpocken-Impfung)
  • nur Bruchstücke eines Virus oder Bakteriums (Totimpfstoff) (z.B. bei der Grippe-, der Hepatitis A- oder Hepatitis B-Impfung) oder
  • Spuren eines Toxins (Giftstoff), das die Erreger produzieren (z.B. bei der Diphtherie-Impfung)

durch eine Injektion gegeben.

Da das Immunsystem beim ersten Kontakt die verabreichte Substanz noch nicht kennt, produziert es Abwehrstoffe, die so genannten Antikörper. Der Körper durchläuft dann eine Infektion, die deutlich schwächer ist, als die Krankheit selbst. In den meisten Fällen wird sie kaum bemerkt. Dabei werden so genannte Gedächtniszellen produziert, die das Aussehen eines Erregers mehrere Jahre, manche sogar ein Leben lang speichern können. Die Reaktion des Körpers auf einen „Eindringling", bei der Antikörper und Gedächtniszellen gebildet werden, nennt man Immunantwort. Kommt das Immunsystem eines Tages mit den natürlichen Erregern, beispielsweise dem Rötelnvirus oder Humanen Papillomviren, in Kontakt, kann es sehr schnell reagieren und die Erreger unschädlich machen, bevor sie sich stark vermehren und eine Krankheit ausbrechen kann.

Impfempfehlungen

In Deutschland werden die Impfempfehlungen durch die Ständige Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) immer wieder überprüft, aktualisiert, herausgegeben und auch im Internet unter der Adresse www.rki.de veröffentlicht.

Hinweise zu Impfungen und den Impfempfehlungen für Kinder finden Sie auch auf der Internetseite des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte unter www.kinderaerzte-im-netz.de.

Die Impfungen für Tetanus und Diphtherie werden von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für alle Kinder und Erwachsenen empfohlen und müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

Für Erwachsene ist die kombinierte Diphterie-Tetanus-Impfung am besten geeignet. Für Reisende und medizinisches Personal, die ein höheres Risiko tragen, sich mit Kinderlähmung zu infizieren ist eine Dreifachkombination aus Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung praktisch.

Zum Auffrischen genügt eine einzelne Impfdosis, auch wenn die letzte Impfung schon länger als 10 Jahre zurückliegt. War die letzte Impfung beispielsweise vor 12 Jahren, hatte man zwar 2 Jahre keinen Impfschutz, der jedoch mit einer einmaligen Auffrischung wieder vorständig hergestellt werden kann.

Masern sind weltweit verbreitet und eine der ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie gehören zu den typischen Krankheiten, die - wenn kein Impfschutz vorhanden ist - meist im Kindesalter durchgemacht werden, aber auch Jugendliche und Erwachsene können betroffen sein. Masern sind keineswegs harmlos. In den westlichen Industrieländern führen Masern bei 10 bis 20 Prozent der Erkrankten zu Komplikationen. Die häufigsten Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündungen, im schlimmsten Fall kommt es zu einer lebensgefährlichen Gehirnentzündung (Enzephalitis). Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Eine Masern-Erkrankung in der Schwangerschaft zieht zwar keine so schwerwiegenden Folgen, wie eine Rötelninfektion nach sich, doch die Rate an Fehl- und Totgeburten und die Sterblichkeit im Säuglingsalter ist erhöht.

Wenn Sie selbst keine Masern hatten und weniger als zwei Masernimpfungen erhalten haben, sollten Sie vor einer Schwangerschaft den Immunstatus überprüfen und eventuell eine Impfung vornehmen lassen. Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff gegen Masern wird in der Regel in Kombination mit Impfungen gegen Mumps und Röteln (MMR-Impfstoff), neuerdings auch auch gegen Windpocken, durchgeführt (MMRV-Impfstoff).

Mumps, im Volksmund auch "Ziegenpeter" genannt, ist eine weltweit verbreitete Virus-Erkrankung. Sie zählt zwar zu den typischen Kinderkrankheiten, aber auch Jugendliche und Erwachsene können daran erkranken. Eine Erkrankung an Mumps wird für erworbene Hörschäden bei Kindern verantwortlich gemacht. Außerdem kann sie bei männlichen Jugendlichen in der Pubertät zu einer Hodenentzündung führen.

Bei einer Mumps-Erkrankung in der Schwangerschaft ist - ebenso wie bei Masern - die Rate an Fehl- und Totgeburten erhöht. Deswegen sollte mindestens drei Monate vor Beginn einer Schwangerschaft der Immunschutz überprüft und eventuell aufgefrischt werden.

Die Impfung mit dem Lebendimpfstoff gegen Mumps wird in Kombination mit Impfungen gegen Masern und Röteln (MMR-Impfstoff), neuerdings auch gegen Windpocken (MMRV-Impfstoff) durchgeführt.

Röteln ist eine Infektionskrankheit, die durch das Rötelnvirus hervorgerufen wird, die weltweit sind und durch Tröpfcheninfektion übertragen werden. Am häufigsten erkranken Kinder zwischen 5 und 9 Jahren. Bei ihnen verläuft die Krankheit meist ohne Komplikationen. Doch viele Personen haben keine Rötelnerkrankung in der Kindheit durchgemacht.

Erkrankt eine schwangere Frau an Röteln, kann ihr ungeborenes Kind schwere geistige Schäden und körperliche Fehlbildungen erleiden.

Deshalb ist vorgesehen, dass jede Frau auf Antikörper gegen Röteln untersucht wird.

Alle Frauen im gebärfähigen Alter, besonders Frauen mit Kinderwunsch sollten sich mindestens 3 Monate vor einer Schwangerschaft gegen Röteln impfen lassen, falls keine ausreichende Antikörpermenge im Blut gefunden wurde.

Windpocken (Varizellen) sind eine durch Viren ausgelöste und per Tröpfcheninfektion übertragene Erkrankung. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit dieser Viren, die auch über einige Meter in der Luft übertragen werden können, wurde die Krankheit „Wind"pocken genannt. Die meisten Kinder erkranken bereits im Vorschulalter. Eine durchgemachte Windpocken-Erkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität.

Infiziert sich eine Schwangere mit Windpocken, kann das ungeborene Kind schwere Schädigungen davontragen. Das Risiko dafür ist bis zur 21. Schwangerschaftswoche besonders groß. Gefährlich sind Windpocken, wenn sie um den Geburtstermin herum (ca. fünf Tage vor und zwei Tage nach der Geburt) ausbrechen. Ohne Behandlung sterben etwa ein Drittel der Neugeborenen dann innerhalb der ersten drei bis zehn Tage nach der Geburt. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich auch auf Antikörper gegen Windpocken untersuchen und gegebenenfalls impfen lassen. Da es sich bei der Windpockenimpfung um einen Lebendimpfstoff handelt, wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, die Impfung möglichst 3 Monate vor einer Schwangerschaft durchzuführen.

Bei versehentlicher Impfung mit Lebendimpfstoffen in einer bestehenden Schwangerschaft wurde bislang jedoch keine Schädigung des Kindes festgestellt.

Und trotzdem: Die Anwendung von Lebendimpfstoffen in einer Schwangerschaft ist nicht erlaubt.

Die Impfung gegen Windpocken kann einzeln, oder bei Erfordernis in Kombination mit den Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln verabreicht werden.

Keuchhusten wird durch ein Bakterium hervorgerufen und tritt ebenfalls vor allem im Kindesalter, übertragen durch Tröpfcheninfektion, auf.  Auch im Erwachsenenalter tritt Keuchhusten auf - dann verläuft die Krankheit meisten nicht so schlimm wie bei Kleinkindern oder gar Säuglingen.

Weder die Erkrankung, noch die Impfung hinterlassen eine lebenslange Immunität, was zur Folge haben kann, dass erkrankte Erwachsene Säuglinge anstecken können, die noch keinen Impfschutz haben. Deswegen sollten Frauen mit Kinderwunsch bzw. vor der Geburt eines Kindes überprüfen, ob sie gegen Keuchhusten (Pertussis) geschützt sind. Ein ausreichender Immunschutz ist vorhanden, wenn entweder eine Impfung oder die Erkrankung in den letzten 10 Jahren stattgefunden hat.

Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) ist nach dem Brustkrebs weltweit die zweithäufigste Krebsart bei Frauen. Der Gebärmutterhals ist die Verbindung zwischen Scheide und Gebärmutter. Dort kann eine Krebserkrankung, ausgelöst durch Humanen Papillomviren, auftreten. Etwa 75 Prozent der Frauen stecken sich durch Sexualkontakte irgendwann in ihrem Leben mit Humanen Papillomviren (HPV) an. Bei ca. 2 bis 3 Prozent entwickelt sich ein so genannter invasiver Tumor, eine bösartige Entartung des Gebärmutterhalsgewebes.

Es besteht jedoch eine viel größere Häufigkeit von Krebsvorstufen und Frühformen, die sich zunächst bilden können. Entsprechend ist die Zahl der Frauen, bei denen - meist im Alter zwischen 20 und 40 Jahren - eine Krebsvorstufe entdeckt wird, etwa 100 mal so hoch wie die Anzahl derer, die tatsächlich Gebärmutterhalskrebs bekommen.

Es sind mehr als 120 Virustypen bekannt, von denen einige Viren (Niedrigrisikotypen) gutartige Feigwaren an den Genitalien bilden können, andere jedoch (Hochrisikotypen) maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind.

Die meisten Menschen merken nichts von einer Ansteckung, da das Virus keine Beschwerden verursacht.

Seit Oktober 2006 gibt es einen ersten Impfstoff in Deutschland, durch den eine Infektion mit den häufigsten krebsauslösenden Humanen Papillomviren, den Virustypen HPV16 und 18, verhindert wird.

Wer soll sich gegen HPV impfen lassen?

Die Viren sind vor allem bei den unter 25-Jährigen sehr weit verbreitet. Aus diesem Grund sollten Mädchen möglichst vor dem Beginn ihrer sexuellen Aktivität geimpft werden. So lässt sich am sichersten verhindern, dass eine Infektion mit HPV16 und 18 erfolgt.

Darüber hinaus empfiehlt sich die ab 2007 erhältliche Impfung (mit drei Injektionen innerhalb eines halben Jahres) auch für Frauen aller Altersstufen, die bereits sexuelle Kontakte hatten. Die Vorteile einer solchen Impfung sind:

  • Schutz vor einer Ansteckung mit potentiell Krebs auslösenden HP-Viren und
  • Verringerung des Risikos, andere Menschen unbewusst mit HPV anzustecken.

Die HPV-Impfungen für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren werden von den Krankenkassen übernommen. Verpasste Impfungen können vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden und werden ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt.

Grippe (Influenza)

Grippe ist eine der häufigsten Erkrankungen der Atemwege des Menschen. Die Infektion wird durch kleinste Tröpfchen ausgelöst und ist hoch ansteckend.

Influenza kann jeden treffen, auch völlig gesunde Menschen. Jedes Jahr erkranken allein in Deutschland pro Grippe-Saison - von Dezember bis April - Tausende Menschen an Influenza. Influenza-Viren schädigen die Schleimhaut der Atemwege und mindern die Abwehrkräfte, dadurch wird der Körper für lebensgefährliche Komplikationen anfällig. Grippe darf also nicht mit einer harmlosen Erkältung oder einem grippalen Infekt verwechselt werden.

Da die Influenza-Viren in einem ständigen Erneuerungsprozess stehen, hat der Körper auch nach einer durchgemachten Grippe keine spezifischen Abwehrkräfte gegen neue Virenvarianten entwickelt.

Eine rechtzeitige jährliche Schutzimpfung (möglichst in der Zeit von September bis November), angepasst an die aktuell zirkulierenden Viren, ist daher empfehlenswert und sinnvoll.

Die Ständige Impfkommmission (STIKO) des Robert Koch Instituts, die in Deutschland die offiziellen Impfempfehlungen herausgibt, empfiehlt eine Grippe-Impfung vor allem für Personen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko tragen, für die eine Erkrankung besonders riskant wäre (Kinder, Personen über 60 Jahre) oder die in ihrem näheren Umfeld ältere oder chronisch kranke Menschen haben.

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