Was ist der unterschied zwischen marmelade und fruchtaufstrich

Im deutschen Sprachgebrauch gilt jeder süße Fruchtaufstrich als Marmelade. Der Unterschied zur Konfitüre ist den meisten Verbrauchern gar nicht bekannt. Wir klären Sie auf.

Was ist der unterschied zwischen marmelade und fruchtaufstrich

  • Der wesentliche Unterschied zwischen Marmelade und Konfitüre liegt in den verwendeten Früchten. Aber auch der Fruchtanteil sowie der Zuckergehalt im Endprodukt sind entscheidend. Geregelt wird das alles von einer EU-Verordnung.
  • Im Gegensatz zu Konfitüre und Marmelade wird das Gelee nur aus Fruchtsaft hergestellt. Mindestens 35 Prozent Fruchtsaft, sowie Zucker und Verdickungsmittel sind enthalten.
  • Fruchtaufstrich oder Fruchtmus hat einen deutlich höheren Anteil an Früchten als Marmelade und Konfitüre. Diese Aufstriche haben einen anderen Namen, da sie nicht wie von der Verordnung vorgeschrieben mit Zucker oder Honig, sondern mit anderen Mitteln wie Agavendicksaft gesüßt werden.

Marmelade und Konfitüre (Bild: Pixabay)

  • Die Marmelade leitet sich vom portugiesischen Wort "marmelo" für Quitte ab. Marmelade darf nur aus Zitrusfrüchten bestehen. Das Endprodukt muss einen Fruchtanteil von mindestens 20 Prozent aufweisen.
  • In Deutschland durften in der Marmelade zahlreiche heimische Früchte wie Erdbeeren, Kirschen, Himbeeren, Pflaumen, Äpfel, Birnen und Johannisbeeren vorkommen. Seit 2003 besteht Marmelade in der EU aufgrund ihres Ursprunges nur noch aus Zitrusfrüchten.

  • Konfitüre besteht stets aus passierten Früchten, Fruchtmark oder mehr oder weniger großen Fruchtstücken. In die Konfitüre dürfen alle Früchte hinein.
  • Der Fruchtgehalt von Konfitüre beträgt allgemein mindestens 35 Prozent. Für einige Früchte wie Sanddorn, Ingwer und Passionsfrüchte gibt es Ausnahmen.
  • In Konfitüre extra steigt der Fruchtgehalt auf mindestens 45 Prozent. Hier sind auch weitere Zusätze wie Gewürze, Nüsse und Kräuter erlaubt.

Was ist der unterschied zwischen marmelade und fruchtaufstrich

Im nächsten Praxistipp zeigen wir Ihnen, wie Sie Marmelade selber machen.

Auch wenn wir auf unserer Webseite immer wieder von Marmelade sprechen, so lautet die gesetzlich korrekte Bezeichnung eines Großteils unserer Produkte „Fruchtaufstrich“. Denn laut deutscher Konfitüren­verordnung und EU-Vorschriften dürfen nur Brotaufstriche aus Zitrus­früchten als Marmelade verkauft werden, also zum Beispiel die traditionelle Old English Marmelade.

Was ist der unterschied zwischen marmelade und fruchtaufstrich

Geschenk gesucht?

› Entdecke unser Marmeladen-Abo.

Folgt man der Verordnung sind als Gelee Brotaufstriche zu bezeichnen, bei deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern ausschließlich Fruchtsaft verwendet wird.

Konfitüren wirst du bei uns nicht finden, denn laut Vorschrift enthält diese nicht besonders viel Frucht und viel mehr Zucker, was nicht zu unserem Qualitätsanspruch passt. Im Amtsdeutsch spricht sich das etwa so: „Konfitüre ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pulpe und/oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n) und gegebenenfalls Wasser.“ Der allgemeine Fruchtgehalt muss dabei mindestens 350g je 1000g betragen. Entscheidend ist aber, dass zudem „die lösliche Trocken­masse“ (u.a. Zucker!) min­des­tens 60% betragen muss. Ergänzend gibt es noch die Konfitüre extra, bei der ein allgemeiner Fruchtgehalt von mind. 450g je 1000g vorgeschrieben ist.

Und dann gibt es noch die Cremes, wobei diese nicht in der Konfitürenverodnung definiert sind. Hierunter fallen bei uns Auf­striche, zu deren Bindung Stärke anstelle von Pektin verwendet wird.

Der Fruchtaufstrich wie­de­rum ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der vorher genannten Kategorien fällt.

Unsere Brotaufstriche werden mit wenig Zucker hergestellt, weswegen sie aus der Kategorie Konfitüre (extra) heraus fallen und eigentlich als Fruchtaufstrich bezeichnet werden müssten. Da wir bei Daily Marmelade jedoch Fruchtaufstriche, Gelees, Cremes und natürlich auch Mar­me­la­den in unserem Abonnement vereinen und Marmelade weiterhin umgangssprachlich das Wort für den leckeren Brotaufstrich ist, bleiben wir bei der Bezeichnung Marmelade und Marmeladen-Abonnement.

Alles klar und logisch? Nun gut, um die Verwirrung zu komplettieren, gibt es in Deutschland noch folgende Ausnahme: Auf örtlichen Märkten an Endverbraucher (z. B. Bauernmärkte) darf die Bezeichnung Marmelade weiterhin verwendet werden.

Mir ist aufgefallen, dass einige Hersteller ihre Produkte nicht mehr als "Konfitüre" bezeichnen, sondern als "Fruchtaufstrich". Worin besteht denn da der Unterschied?
Und wann handelt es sich um Marmelade?

Antwort

Im Gegensatz zum Fruchtaufstrich unterliegen Konfitüren, Marmeladen und Gelees den speziellen rechtlichen Regelungen der Konfitüren-Verordnung. Diese fordert beispielsweise Mindestgehalte für den Fruchtanteil sowie die Angaben von Gesamtzuckergehalt und Fruchtgehalt:

Konfitüre

Konfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm Konfitüre. Für „Konfitüre extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher.

Marmelade

Marmelade ist dagegen ein Erzeugnis aus Zitrusfrüchten. Sie besteht aus Wasser, Zuckerarten und Zitrusfrucht-Erzeugnissen, zum Beispiel Fruchtmark, Saft, Schale. Für ein Kilogramm Marmelade werden mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchten verwendet.

Kennzeichnung

Für die Erzeugnisse der Konfitüren-Verordnung gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Die folgenden Angaben sind verpflichtend:

  • In der Bezeichnung müssen die verwendete Fruchtart oder die verwendeten Fruchtarten in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils genannt werden. Bei drei oder mehr Fruchtarten ist die Angabe „Mehrfrucht“ möglich.
  • Der Fruchtgehalt wird durch die Angabe „hergestellt aus … g Früchten je 100 g“ gekennzeichnet.
  • Der Gesamtzuckergehalt durch die Angabe „Gesamtzuckergehalt … g je 100 g“, sofern das Produkt keine Nährwertkennzeichnung nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung aufweist.

Fruchtaufstriche

Für Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?

Gute Küche

Was darin enthalten ist, und was diese Köstlichkeiten voneinander unterscheidet.

Marmelade darf offiziell nur noch draufstehen, wenn Zitrusfrüchte enthalten sind. Man denke nur an die traditionelle Old English Marmelade, die sehr fein auf einem Butterstriezel schmeckt.

Ein Gelee wird aus dem Saft der Früchte hergestellt. Greifen Sie ruhig zu bei Trauben-, Holunder-, Apfel- oder Beerengelee. Diese Sorten schmecken nicht nur auf einem frischen Brot köstlich, sondern machen sich auch zur Käseplatte gut.

Ja, so heißen in Zucker eingekochte Früchte jetzt. Allerdings nur bei einem Fruchtanteil von über 50 Prozent. Alles mit einem Fruchtanteil unter 50 Prozent wird Konfitüre genannt. Fruchtaufstriche oder Konfitüren kann man aus jedem Obst herstellen, und sie schmecken Naschkatzen auf Brot genauso gut wie in Palatschinken.

Servus-Wissen: Wir haben hier die offiziellen Benennungen der süßen Köstlichkeiten nach EU-Vorschrift erläutert, damit sich der Verbraucher im Supermarkt zurechtfindet und kaufen kann, was er sucht. Kleine, private Hersteller auf Bauernmärkten dürfen ihre Erdbeermarmelade weiterhin als Marmelade bezeichnen.