Im deutschen Sprachgebrauch gilt jeder süße Fruchtaufstrich als Marmelade. Der Unterschied zur Konfitüre ist den meisten Verbrauchern gar nicht bekannt. Wir klären Sie auf.
Im nächsten Praxistipp zeigen wir Ihnen, wie Sie Marmelade selber machen.
Auch wenn wir auf unserer Webseite immer wieder von Marmelade sprechen, so lautet die gesetzlich korrekte Bezeichnung eines Großteils unserer Produkte „Fruchtaufstrich“. Denn laut deutscher Konfitürenverordnung und EU-Vorschriften dürfen nur Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten als Marmelade verkauft werden, also zum Beispiel die traditionelle Old English Marmelade. Geschenk gesucht?› Entdecke unser Marmeladen-Abo.Folgt man der Verordnung sind als Gelee Brotaufstriche zu bezeichnen, bei deren Herstellung keine ganzen Früchte, sondern ausschließlich Fruchtsaft verwendet wird. Konfitüren wirst du bei uns nicht finden, denn laut Vorschrift enthält diese nicht besonders viel Frucht und viel mehr Zucker, was nicht zu unserem Qualitätsanspruch passt. Im Amtsdeutsch spricht sich das etwa so: „Konfitüre ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pulpe und/oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n) und gegebenenfalls Wasser.“ Der allgemeine Fruchtgehalt muss dabei mindestens 350g je 1000g betragen. Entscheidend ist aber, dass zudem „die lösliche Trockenmasse“ (u.a. Zucker!) mindestens 60% betragen muss. Ergänzend gibt es noch die Konfitüre extra, bei der ein allgemeiner Fruchtgehalt von mind. 450g je 1000g vorgeschrieben ist. Und dann gibt es noch die Cremes, wobei diese nicht in der Konfitürenverodnung definiert sind. Hierunter fallen bei uns Aufstriche, zu deren Bindung Stärke anstelle von Pektin verwendet wird. Der Fruchtaufstrich wiederum ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der vorher genannten Kategorien fällt. Unsere Brotaufstriche werden mit wenig Zucker hergestellt, weswegen sie aus der Kategorie Konfitüre (extra) heraus fallen und eigentlich als Fruchtaufstrich bezeichnet werden müssten. Da wir bei Daily Marmelade jedoch Fruchtaufstriche, Gelees, Cremes und natürlich auch Marmeladen in unserem Abonnement vereinen und Marmelade weiterhin umgangssprachlich das Wort für den leckeren Brotaufstrich ist, bleiben wir bei der Bezeichnung Marmelade und Marmeladen-Abonnement. Alles klar und logisch? Nun gut, um die Verwirrung zu komplettieren, gibt es in Deutschland noch folgende Ausnahme: Auf örtlichen Märkten an Endverbraucher (z. B. Bauernmärkte) darf die Bezeichnung Marmelade weiterhin verwendet werden.
Mir ist aufgefallen, dass einige Hersteller ihre Produkte nicht mehr als "Konfitüre" bezeichnen, sondern als "Fruchtaufstrich". Worin besteht denn da der Unterschied? AntwortIm Gegensatz zum Fruchtaufstrich unterliegen Konfitüren, Marmeladen und Gelees den speziellen rechtlichen Regelungen der Konfitüren-Verordnung. Diese fordert beispielsweise Mindestgehalte für den Fruchtanteil sowie die Angaben von Gesamtzuckergehalt und Fruchtgehalt: KonfitüreKonfitüre ist eine Zubereitung aus Zucker, einer oder mehrerer Fruchtarten und Wasser. Der geforderte Mindestgehalt an Frucht liegt für die meisten Fruchtarten bei 350 Gramm pro Kilogramm Konfitüre. Für „Konfitüre extra“ liegt der geforderte Fruchtanteil höher. MarmeladeMarmelade ist dagegen ein Erzeugnis aus Zitrusfrüchten. Sie besteht aus Wasser, Zuckerarten und Zitrusfrucht-Erzeugnissen, zum Beispiel Fruchtmark, Saft, Schale. Für ein Kilogramm Marmelade werden mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchten verwendet. KennzeichnungFür die Erzeugnisse der Konfitüren-Verordnung gelten spezielle Kennzeichnungsvorschriften. Die folgenden Angaben sind verpflichtend:
FruchtaufstricheFür Fruchtaufstriche gibt es keine spezielle Rechtsvorschrift. Es ist nicht festgelegt, aus welchen Zutaten sie bestehen und welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.
Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag? Gute Küche Was darin enthalten ist, und was diese Köstlichkeiten voneinander unterscheidet. Marmelade darf offiziell nur noch draufstehen, wenn Zitrusfrüchte enthalten sind. Man denke nur an die traditionelle Old English Marmelade, die sehr fein auf einem Butterstriezel schmeckt. Ein Gelee wird aus dem Saft der Früchte hergestellt. Greifen Sie ruhig zu bei Trauben-, Holunder-, Apfel- oder Beerengelee. Diese Sorten schmecken nicht nur auf einem frischen Brot köstlich, sondern machen sich auch zur Käseplatte gut. Ja, so heißen in Zucker eingekochte Früchte jetzt. Allerdings nur bei einem Fruchtanteil von über 50 Prozent. Alles mit einem Fruchtanteil unter 50 Prozent wird Konfitüre genannt. Fruchtaufstriche oder Konfitüren kann man aus jedem Obst herstellen, und sie schmecken Naschkatzen auf Brot genauso gut wie in Palatschinken. Servus-Wissen: Wir haben hier die offiziellen Benennungen der süßen Köstlichkeiten nach EU-Vorschrift erläutert, damit sich der Verbraucher im Supermarkt zurechtfindet und kaufen kann, was er sucht. Kleine, private Hersteller auf Bauernmärkten dürfen ihre Erdbeermarmelade weiterhin als Marmelade bezeichnen. |