Was ist der unterschied berufsrechtsschutz und arbeitsrechtsschutz

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Was ist der unterschied berufsrechtsschutz und arbeitsrechtsschutz

Der Arbeits­rechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutz­versicherung und hilft bei juristischen Auseinandersetzungen um das Arbeitsverhältnis. Dabei bietet der Versicherer finanzielle Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten im Arbeitsrecht.

Dabei geht es oftmals um Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber. Ist der Arbeits- bzw. Berufs­rechtsschutz mitversichert, übernimmt der Versicherer dabei u. a. Anwalts- und Gerichtskosten.

Beachten Sie: Der Arbeits­rechtsschutz kann nur in Kombination mit dem Privat­rechtsschutz abgeschlossen werden. Bei einigen Gesellschaften muss zusätzlich entweder der Verkehrs- oder der Miet­rechtsschutz hinzugebucht werden.

Weitere Arten der Rechtsschutz­versicherung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten hilft in den meisten Fällen nur noch der Gang zum Fachanwalt. Wird die Angelegenheit vor dem Arbeitsgericht diskutiert, kann dies langwierig und teuer werden. Dabei hat meist der Arbeitgeber bzw. die Firma den längeren Atem und das nötige Budget.

Der Arbeits­rechtsschutz übernimmt Kosten, die für Streitfälle im Arbeitsrecht anfallen. Diese Kosten werden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme übernommen. In einigen Tarifen ist diese sogar unbegrenzt hoch.

In diesen Fällen leistet die Versicherung

  • Widerspruch gegen Kündigung

  • Ausstehende Lohnzahlungen

  • Fehler in der Beurteilung

  • Anfechtung einer Abmahnung

  • Klage wegen Diskriminierung/Mobbing

„Wenn Sie einen Rechtsfall vorliegen haben, den Sie an Ihre Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung geben wollen, dann holen Sie sich eine Deckungszusage vom Versicherer ein. So können Sie sicher sein, dass der Versicherer auch zahlt. Die Deckungszusage bzw. Deckungsanfrage können entweder Sie selbst beim Versicherer einholen oder Sie beauftragen Ihren Anwalt damit. Beachten Sie hier jedoch, dass einige Anwälte dafür Honorar berechnen, was die Versicherung unter Umständen nicht übernimmt.“

Was ist der unterschied berufsrechtsschutz und arbeitsrechtsschutz

Was ist der unterschied berufsrechtsschutz und arbeitsrechtsschutz

Wann zahlt die Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung und wann nicht?

Je nach Tarifvariante leistet die Versicherung im Falle eines versicherten Rechtsfalles u. a. folgende Zahlungen:

  • Gerichtskosten einschl. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige

  • Kosten für Gerichtsvollzieher

  • Kosten für Schieds- und Schlichtungsverfahren

  • Kosten für eine Mediation

  • Rechtsstreits aus Kollektivarbeitsrecht (es ist nur das Individualrecht versichert, also Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber)

  • Rechtswidrige oder vorsätzliche Handlung (z. B. bei Kündigung nach Diebstahl aus Bürogebäude oder Geldkasse)

Weitere ausgeschlossene Rechtsfälle sind im Versicherungsvertrag des jeweiligen Tarifs festgehalten. Schauen Sie vor Vertragsabschluss also genau hin oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Wichtig ist der Arbeits­rechtsschutz vor allem für Arbeitnehmer, aber auch für Beamte. Gesonderte Modelle gibt es für Selbständige und Geschäftsführer.

Mit jeder Lockerung des Kündigungsschutzes steigt das Risiko für Arbeitnehmer, dass sie rechtlich gegen ihre Vorgesetzten vorgehen müssen. Die finanzielle Ausstattung der meisten abhängig Beschäftigten erlaubt es ihnen nicht, Prozesse über Jahre hinweg durchzufechten. In solchen Fällen ist ein guter Arbeits­rechtsschutz sein Geld wert.

Die Versicherer gehen davon aus, dass Selbständige und Freiberufler einem höheren Risiko für Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt sind. Deshalb wird Selbständigen ein auf sie zugeschnittener Arbeits­rechtsschutz angeboten, der etwas anders gestaltet ist als der Rechtsschutz für Arbeitnehmer. Wichtig ist er für Selbständige und Freiberufler allemal, da es zu Rechtsstreits mit Kunden, Auftraggebern oder den eigenen Angestellten kommen kann.

Der Arbeits­rechtsschutz für Selbständige deckt vorrangig den Bereich der gewerblichen Tätigkeit des Versicherten mit ab. Folgende Gebiete sind u. a. versichert:

  • Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Steuer- und Sozialrecht

Oftmals sind auch die Angestellten des Selbständigen mitversichert. Damit ähnelt es dem Firmen­rechtsschutz. Ausführliche Informationen und Besonderheiten für diese Berufsgruppe gibt es auf unserer separaten Seite:

Rechtsschutz­versicherung für Selbständige & Freiberufler

Beamte gelten aufgrund ihres besonderen Anstellungsverhältnisses als schwer kündbar und rechtlich besser gestellt als Angestellte in der Privatwirtschaft. Dennoch sind rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Dienstherren nicht ausgeschlossen. Bei Beamten spielen weniger Themen wie unbegründete Kündigung, Mahnung oder Probleme bei Auszahlung von Betriebsrenten eine Rolle, sondern beispielsweise Versetzungen. Hier kann eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung für Beamte helfen.

Was der Rechtsschutz für Beamte genau leistet und wie teuer dieser ist, lesen Sie auf unserer extra-Seite für Beamte:

Rechtsschutz­versicherung für Beamte

Auch wenn Geschäftsführer in einem Angestelltenverhältnis stehen, können sie sich, was das Arbeitsrecht betrifft, in den meisten Fällen nicht über eine Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung absichern. Dies ist in den Vertragsbedingungen der Rechtsschutz­versicherung wie folgt begründet:

„[Es besteht kein Rechtsschutz bei] Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.“

Geschäftsführer und Manager benötigen daher einen speziellen Arbeits­rechtsschutz, der auf die Bedingungen dieser Berufsgruppe spezialisiert ist. Meist ist dies über einen sog. Anstellungsvertrags­rechtsschutz möglich. Weitere Details finden Sie auf unserer separaten Seite für Führungskräfte:

Rechtsschutz­versicherung für Manager

Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer

Sind Sie Geschäftsführer, Manager oder Selbständiger, dann benötigen Sie einen zugeschnittenen Versicherungsschutz. Dies ist mit unserem Tarifrechner nicht möglich. Für ein Angebot kontaktieren Sie uns bitte direkt. Unsere Versicherungsexperten im Bereich Haftpflicht und Rechtsschutz helfen Ihnen gern weiter.

Was ist der unterschied berufsrechtsschutz und arbeitsrechtsschutz

Der Arbeits­rechtsschutz ist ein Zusatzbaustein in der Rechtsschutz­versicherung. Beachten Sie bezüglich der Kosten bitte, dass stets die Kosten für den Privat­rechtsschutz hinzukommen, da diese in Kombination abgeschlossen werden müssen. Der Aufpreis ist jedoch oftmals vergleichsweise gering.

Für den Arbeits­rechtsschutz gilt außerdem, dass Singles einen niedrigeren Beitrag zahlen als Familien. Und auch hier sinkt die Prämie mit größer werdender Selbstbeteiligung.

Rechenbeispiel: So viel kostet Arbeits­rechtsschutz

Eckdaten zur Musterkundin im Rechenbeispiel:

  • Arbeitnehmerin
  • 33 Jahre
  • ledig, keine Kinder
  • 150 Euro Selbstbeteiligung

Rechtsschutz-VersichererTarif PrivatTarif Privat + Beruf
Anbieter A12,54 Euro/Monat12,92 Euro/Monat
Anbieter B18,33 Euro/Monat20,21 Euro/Monat
Anbieter C18,86 Euro/Monat19,08 Euro/Monat

Mehr zu den Kosten einer Rechtsschutz­versicherung lesen Sie hier:

Kosten der Rechtsschutz­versicherung

Hier erhalten Sie einige wichtige Hinweise, die Sie in Sachen Arbeits­rechtsschutz­versicherung wissen sollten. So sind Sie beispielsweise auch versichert, wenn Sie zu Hause eine Haushaltshilfe beschäftigen und mit dieser in einen Rechtsstreit geraten. Außerdem können die Kosten für den Arbeits­rechtsschutz von der Steuer abgesetzt werden.

Wie viel kostet ein Prozess vor dem Arbeitsgericht?

Arbeitet man in einer Branche oder einem Betrieb, in der die Wahrscheinlichkeit für einen Rechtsstreit vergleichsweise hoch ist, lohnt sich eine gute Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung. Um dies zu veranschaulichen, nehmen wir einen Muster-Rechtsstreit, der im Arbeitsrecht sehr häufig vorkommt.

Muster-Rechtsstreit:

  • Fehlende Gehaltszahlungen von 3 Monaten. Monatliches Nettogehalt liegt bei 3.500 Euro.
  • Der Streitwert entspricht dem Wert der fehlenden Zahlungen, also 10.500 Euro.

Eigene Anwaltskosten2.311€
+ Gegnerische Kosten1.820€
+ Gerichtskosten801€
Gesamt4.932€

Berechnungen auf Grundlage eines Prozesskostenrechners

Bei einem versicherten Rechtsfall würde die Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung die kompletten Kosten übernehmen. Die Deckungssumme liegt häufig bei mindestens einigen hunderttausend Euro.

In der Rechtsschutz­versicherung ist eine Wartezeit üblich. Sie müssen erst eine gewisse Zeit Prämien in die Versicherung einzahlen, um Anspruch auf Leistungen zu erhalten. Schließen Sie eine Rechtsschutz­versicherung daher frühzeitig ab.

Auch beim Arbeits­rechtsschutz gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Dies bedeutet, dass Sie nur eine Leistung von der Versicherung für jene Rechtsfälle erhalten, die nach 3 Monaten nach Vertragsabschluss aufkommen. Grund dafür ist, dass die Versicherer sich vor den Kosten eines Verfahrens schützen wollen, das bereits beim Abschluss der Versicherung bevorsteht. Kümmern Sie sich daher so früh wie möglich um Ihren Rechtsschutz.

Wann es Ausnahmen von der Wartezeit-Regelung gibt, lesen Sie hier:

Rechtsschutz­versicherung ohne Wartezeit

Die Unterscheidung im Arbeitsrecht zwischen Individual- und Kollektivrecht bedeutet für den Arbeits­rechtsschutz, dass dieser für gewöhnlich nur die Kosten im Bereich des Individualrechts umfasst. Leistungen für die Kosten eines Rechtsstreits zwischen den Tarifparteien sind in der Regel nicht Teil des Arbeits­rechtsschutzes.

Eine Reihe von Gewerkschaften in Deutschland bietet ihren Mitgliedern als Teil ihrer Leistungen einen Arbeits­rechtsschutz an. Der Arbeits­rechtsschutz ist für Gewerkschaftsmitglieder in dem Sinne kostenlos, dass sie mit ihren Mitgliedsbeiträgen für diese Leistungen bezahlen.

Der Rechtsschutz für Mitglieder umfasst den Arbeits­rechtsschutz sowie den Sozial­rechtsschutz. Über Streitfälle des Arbeitsrechts hinaus können Mitglieder dieser Gewerkschaft sich auch beispielsweise bei Konflikten mit der gesetzlichen Kranken­versicherung an ihre Organisation wenden. Entweder wird einem von eigenen Juristen geholfen oder die Anwälte vom DGB Rechtsschutz werden zu Rate gezogen.

Der Arbeits­rechtsschutz der GEW steht Beschäftigten im öffentlichen Dienst wie in privaten Einrichtungen zur Verfügung. Beamte und Angestellte genießen als Mitglieder der GEW gleichermaßen Arbeits­rechtsschutz. Somit leistet die GEW in beamten- und dienstrechtlichen wie auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Der GEW Arbeits­rechtsschutz wird nur dann gewährt, wenn ein Fall erfolg­versprechende Aussichten bietet.

In Anspruch nehmen können den Arbeits­rechtsschutz alle Mitglieder der IG Metall. Der Versicherungsschutz greift ab dem Beitritt. Die Wartezeit für den IG Metall Arbeits­rechtsschutz beträgt 3 Monate. Juristische Unterstützung wird im Streit mit Arbeitgebern sowie Trägern der Sozial­versicherung geleistet. Kosten werden nur übernommen, wenn Anwälte der IG Metall oder der DGB Rechtsschutz tätig werden.

Der Arbeits­rechtsschutz der ver.di erstreckt sich auf Angestellte und Beamte. Eigene Juristen oder Anwälte der DBG Rechtsschutz werden auch tätig, wenn es um Rechtsstreitigkeiten im Bereich des berufsbezogenen Vertrags- und Urheberrechts geht. Nach einer 3-monatigen Mitgliedschaft kann der ver.di Arbeits­rechtsschutz in Anspruch genommen werden. Einfache Auskünfte werden ab dem Tag des Beitritts gewährt.

Die Deckungssumme ist die Summe, die die Versicherung maximal pro Rechtsfall zahlt. Diese unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer und auch innerhalb des Tarifangebotes. Wenn Sie Rechtsschutztarife miteinander vergleichen, werden Sie sehen: Je höher die Deckungssumme, desto höher die Versicherungsprämie.

Einige Versicherer bieten sogar eine unbegrenzte Deckungssumme an. Für die meisten Streitfälle reichen jedoch auch Deckungssummen von 1 Million Euro, für Nicht-Selbständige sogar auch 500.000 Euro.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist die Summe, die Sie selbst pro Rechtsfall zahlen. Alles darüber hinaus zahlt die Versicherung bis zur Deckungssumme. Bei einem Tarifvergleich sehen Sie: Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie.

Jedoch sollten Sie die Selbstbeteiligung nur so hoch setzen, dass Sie die Geldsumme im Fall der Fälle auch wirklich problemlos aufbringen können. Häufig ist eine Selbstbeteiligungen von 150 Euro.

Wichtige Leistungen

Beim Vergleich von Ar­beis­rechts­schutz­ver­siche­rungen sollten Sie nicht nur auf den Preis und die Kosten achten. Die Versicherungsleistungen sind mindestens genauso wichtig. Zu den wichtigsten Extra-Leistungen gehören unter anderem die folgenden zwei:

Kostenfreie Telefonberatung

Ist die kostenlose Anwaltsberatung per Telefon im Leistungsumfang enthalten, können Sie sich vor dem offiziellen Gang zum Anwalt von einem Fachanwalt der Versicherung erst einmal beraten lassen. In einigen Tarifen ist dies sogar für Rechtsbereiche möglich, die Sie gar nicht abgesichert haben.

Freie Anwaltswahl

Möglicherweise haben Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens, den Sie auch mit Ihren Fällen im Arbeitsrecht beauftragen möchten. Dann ist es wichtig, dass der Tarif eine freie Anwaltswahl bietet. Andernfalls schlägt der Versicherer einen Partneranwalt vor. Nehmen Sie diesen nicht in Anspruch, können zusätzliche Kosten auf Sie zukommen.

Online-Tarifrechner

Bei der Wahl der passenden Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung sollten Sie vor Abschluss einen Tarifvergleich durchführen. Nutzen Sie dazu gern den Rechner auf dieser Seite. Machen Sie für den Vergleich grundlegende Angaben wie Ihre Berufsgruppe sowie Ihr Alter und Familienstand. Diese Faktoren beeinflussen die Kosten der Versicherung.

Sollten Sie darüber hinaus eine ausführliche Beratung zum Thema Ar­beits­rechts­schutz­ver­siche­rung benötigen, dann können Sie uns auch direkt kontaktieren. Unsere Berater helfen Ihnen dann gern weiter.

Die häufigsten Fragen zur Arbeits­rechtsschutz­versicherung

Eine Privat­rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein „Beruf“ gibt es bereits ab 13 Euro im Monat, im Familientarif entsprechend für ein paar Euro mehr. Die genaue Höhe der Kosten hängt zum einen vom Anbieter und zum anderen von indivudellen Faktoren wie etwa Alter und Familienstand ab.

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Kosten für den Arbeits­rechtsschutz in der Anlage N unter Werbungskosten ein. Nutzen Sie dafür die Zeile „Sonstige weitere Werbungskosten“.

Achten Sie bei der Wahl des Arbeits­rechtsschutzes besonders darauf, dass dieser auf Ihre berufliche Situation angepasst ist. Gängige Tarife für Privatpersonen beziehen sich häufig auf klassische Arbeitnehmer der Privatwirtschaft. Sind Sie beispielsweise selbständig oder oder in einer Führungsposition, benötigen Sie speziellen Versicherungsschutz.

Versichert sind alle Rechtsfälle im Bereich Arbeitsrecht. Dazu gehören Belange um beispielsweise Kündigungen, Mutterschutz, Rente, Mobbing sowie fehlende Gehaltszahlungen.

In der Regel besteht eine 3-monatige Wartezeit. Dies bedeutet, der Arbeits­rechtsschutz greift erst nach 3 Monaten nach Versicherungsabschluss. Einzige Ausnahme ist, wenn Sie lediglich den Versicherer wechseln und auch beim alten Versicherer bereits den Baustein Beruf versichert hatten.

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