Wann kommt ein Brief von der Polizei

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren? Von diesem Umstand erfahren Sie oft erst, wenn Sie einen Brief von der Polizei erhalten, in dem Sie zur Vernehmung geladen werden. Diese sogenannte Vorladung löst oft Panik aus. Was wird mir vorgeworfen? Was hat man gegen mich in der Hand? Welche Strafe erwartet mich vor Gericht? Stopp! Dass Sie als Beschuldigter zur polizeilichen Vernehmung geladen werden, bedeutet lediglich, dass ein Anfangsverdacht gegen Sie vorliegt. Bevor Sie also in Panik verfallen und unbedacht reagieren, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren.

Kennen Sie Zaubertafeln? Das sind diese kleinen Zeichenbretter für Kinder, auf denen das gerade Gemalte mittels eines einfachen Mechanismus wie durch Zauberei wieder verschwindet. Geben Sie im Laufe des Ermittlungsverfahrens Informationen preis, sind die Folgen nicht so leicht wegzuzaubern. Daher rate ich Ihnen nochmals dazu, Ruhe zu bewahren. Selbst wenn Ihnen die Polizeibeamten die Vorladung persönlich vorbeibringen und der Termin bereits in einer Stunde sein soll, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Denn es gibt keine Pflicht, zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder als Beschuldigter eine Aussage zur Sache zu machen. Warum Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen sollten? Ganz einfach: Der Polizeibeamte, der Sie vernimmt, ist ein Profi. Sie sind möglicherweise unerfahren und aufgeregt. Das, was Sie dem Polizeibeamten zu Protokoll geben, wird am Ende des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft übermittelt und entscheidet über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Sie können nicht davon ausgehen, dass das, was Sie sagen wollen, auch so bei der Staatsanwaltschaft ankommt.

Erhalten Sie eine Vorladung, zögern Sie nicht, mich zu benachrichtigen. Ich berate Sie gerne und werde Kontakt mit der Polizei aufnehmen, woraufhin ich den Beamten mitteilen werde, dass Sie nicht zum Gespräch erscheinen werden. Ist dies erledigt, werde ich so schnell wie möglich Akteneinsicht beantragen. Dort erfahre ich vom aktuellen Stand der Ermittlungen.

Besonders interessant ist, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Diese Informationen sind notwendig, um überhaupt etwas zum Sachverhalt sagen zu können. Während die Ermittlungsbehörden bei einer einfachen Anhörung einen Wissensvorsprung haben und dieses Wissen nicht mit Ihnen teilen werden, ist so eine Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Ermittlungsbehörden hergestellt. Ich gehe den Inhalt der Akte mit Ihnen durch. Ist das geschafft, werde ich mit Ihnen erarbeiten, ob und in welchem Umfang Sie sich zur Sache äußern sollten. Diese sogenannte Einlassung in Form einer Verteidigerschrift leite ich sodann der Staatsanwaltschaft weiter. Das Ergebnis des Verfahrens kann so entscheidend beeinflusst werden. Die Staatsanwaltschaft wird nun entweder das Verfahren einstellen oder Anklage erheben.

Was ist jedoch, wenn Sie diesen Rechtstipp erst lesen, wenn Sie den Termin zur polizeilichen Vernehmung bereits wahrgenommen haben? Hier gilt umso mehr, dass Sie keine Zeit verlieren und schnellstmöglich Kontakt zu mir aufnehmen sollten. Ich werde mich dafür einsetzen, das Verfahren auch an dieser Stelle für Sie positiv zu beeinflussen. So können wir gemeinsam eine erneute Einlassung formulieren. Ebenfalls werde ich prüfen, ob das bisherige Ermittlungsverfahren korrekt abgelaufen ist oder ob Verfahrensfehler vorliegen, die zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnten. Dies wäre der Fall, wenn

  • die Polizeibeamten etwas zu engagiert bei der Befragung waren und Sie die Aussage aufgrund von Gewalt oder Täuschung getätigt haben.
  • Sie vor der Befragung nicht über Ihre Rechte belehrt wurden. So müssen Sie sich nicht selbst belasten und haben daher ein Recht zu schweigen. Das Schweigen darf später nicht gegen Sie verwendet werden. Selbst wenn Sie von diesem Recht Kenntnis hatten, führt eine mangelnde Belehrung mittels späteren Widerspruchs zu einem Beweisverwertungsverbot.
  • Sie nicht über Ihr Recht auf einen Verteidiger belehrt wurden oder die Befragung weiterging, obwohl Sie einen Verteidiger wünschten. Der Verteidiger hat das Recht, während der Befragung anwesend zu sein.

Auch wenn Ihnen der Satz „Ich sage nichts ohne meinen Anwalt“ sonst nur aus schlechten Krimis bekannt ist, ist er doch in der Realität brandaktuell. Handeln Sie nicht auf eigene Faust, denn hier können Fehler entstehen, die sich am Ende nicht wieder korrigieren lassen. Reden Sie weder mit den Polizeibeamten noch mit anderen Personen über den Sachverhalt. Freunde und Bekannte könnten später als Zeugen vernommen werden. Ich habe oft erlebt, dass unüberlegtes Handeln negativen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nimmt, was im Nachhinein kaum rückgängig gemacht werden kann. Nehmen Sie daher anwaltliche Hilfe in Anspruch, damit das Ermittlungsverfahren nicht damit endet, dass Sie zum Angeklagten bei Gericht werden.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in meinem Rechtsblog: Vorladung von der Polizei

Grundregel: Briefe von der Polizei ignorieren (außer Gebührenbescheide)!

Gebührenbescheid (Wegtragegebühr nach Sitzblockaden etc.)

Die Wegtragegebühr beträgt 40 Euro je „beanspruchter/m“ PolizeibeamtIn.

Vorgehen:

  • Betrag fristgerecht überweisen (sonst kommt eine Mahnung und der Betrag erhöht sich um die Mahngebühren).
  • Schriftlichen Widerspruch einlegen (Per Post an Polizei schicken – Aktenzeichen nicht vergessen, formlos, keine Begründung nötig: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen den Gebührenbescheid xy“). Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung – gezahlt werden muss trotzdem. Der Widerspruch kann nützen, wenn die Kostenbe- scheide eines Tages für unrechtmäßig erklärt werden.
  • Bei finanzieller Bedürftigkeit: Antrag an Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart stellen: www.kritisches-stuttgart.de

Ermittlungsbogen der Polizei

„Ermittlungsverfahren gegen Sie“ / „Schriftliche Äußerung zu vorliegendem Sachverhalt“

Zeugenvorladung der Polizei

Textbeispiel: „ Vorladung. Im Ermittlungsverfahren wegen XXX ....

Sehr geehrter...., im o. g. Verfahren ist beabsichtigt Sie als Zeugen zu hören. Sie werden gebeten, sich am Montag, den XXX um 19 Uhr bei dem Polizeirevier XX unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um Benachrichtigung.“

Vorgehen bei Ermittlungsbogen oder Zeugenvorladung der Polizei

Nicht reagieren! Nichts schicken, nicht anrufen, nicht absagen, nicht hingehen!
Daraus können Ihnen keine juristischen Nachteile entstehen und Sie belasten weder sich noch andere.

Download

Was tun bei Briefen von der Polizei

Sie haben ein ungutes Gefühl, wenn Sie Briefe von der Polizei in Ihrer Post haben? Trösten Sie sich - auch wenn Sie überhaupt nichts verbrochen haben, ist diese Empfindung ganz normal. Öffnen Sie ihn trotzdem und reagieren Sie auf das, was in dem Schreiben steht. Wie diese Reaktion am sinnvollsten ist, erfahren Sie hier.

Festnahmen per Brief gibt es nicht.

Wie jede Behörde erledigt auch die Polizei ihre Angelegenheiten fast immer durch ganz normale Briefe.

Wenn die Polizei um Unterstützung ersucht

  • Am wahrscheinlichsten ist es, dass Sie Briefe von der Polizei erhalten, wenn Sie Zeuge einer Straftat wurden. Das kann ein Verkehrsunfall, ein Einbruch oder eine Handgreiflichkeit zwischen anderen Personen gewesen sein. Sie waren nur zufällig vor Ort und haben den Vorgang erlebt. Damit sind Sie Zeuge und die Polizei bittet Sie um eine Zeugenaussage.
  • Bedenken Sie, dass von Ihrer Aussage vielleicht das Verfahren abhängt und ein anderer, der zu Schaden gekommen ist, auch Gerechtigkeit durch Verurteilung des Täters erfährt. Sie könnten ebenfalls irgendwann in dieser Situation sein. Nehmen Sie sich deswegen einfach die Zeit und ignorieren die Briefe nicht. Es dauert nur wenige Minuten, die Angaben zu Ihrer Person und eine kurze Zeugenaussage aufzuschreiben.
  • Handelt es sich um einen der Briefe, mit denen Sie zu einem Termin bei der Polizei geladen werden, lesen Sie ihn genau durch. Es ist entscheidend, ob Sie zu einer Zeugenaussage oder einer Aussage als Beschuldigter vorgeladen werden. Ist es eine Zeugenaussage, rufen Sie am besten den Sachbearbeiter an und machen einen Ihnen passenden Termin aus. Manchmal lässt sich auch auf diesem Weg abklären, ob Sie überhaupt als Zeuge infrage kommen und Sie ersparen sich und der Polizei eine Menge Zeit.
  • Waren Sie das Opfer einer Straftat oder haben Anzeige erstattet, erhalten Sie ebenfalls Briefe von der Polizei. Werden darin noch nähere Angaben oder Unterlagen angefordert, reagieren Sie ohne große Verzögerungen, damit Ihr Fall auch weiter bearbeitet werden kann.

Briefe an einen Beschuldigten

  • Niemand ist davor sicher, zu einem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei zu werden. Oft hat es mit einer Anzeige durch einen verärgerten Nachbarn oder Bekannten zu tun oder einem Verkehrsunfall. Erhalten Sie Briefe als Beschuldigter, lassen Sie sich vor einer Reaktion darauf zumindest von einem Rechtsanwalt beraten. Sie müssen ihn nicht gleich mit der Vertretung beauftragen, aber einen Überblick über Ihre Rechte und Aussichten kann er Ihnen immer geben.
  • Erhalten Sie Briefe, in denen Sie zu einer Aussage an einem festen Termin geladen werden, überlegen Sie sich gut, ob Sie eine Aussage machen wollen. Entscheiden Sie sich dagegen, lassen Sie den Termin nicht kommentarlos verstreichen. Sie können den Termin telefonisch verschieben oder Ihre Interessen über einen Anwalt wahrnehmen lassen. Informieren Sie die Polizei darüber, aber mehr sagen Sie am Telefon nicht dazu.
  • Ergibt sich aus den Briefen der Polizei, was Ihnen vorgeworfen wird und Sie meinen, sich damit ohne anwaltliche Hilfe auseinandersetzen zu wollen, folgen Sie einfach der schriftlichen Aufforderung und lassen die Vernehmung auf sich zukommen.
  • Aussagen, die Sie vor der Polizei machen oder Briefe, die Sie als Reaktion auf eine Beschuldigung dort hinschicken, gelangen immer zur Ermittlungsakte. Vor einem Vernehmungsbeamten findet auch niemals eine Unterhaltung ganz im Vertrauen statt, selbst wenn Sie es so auffassen. Es ist später sehr schwierig, einmal getroffene Aussagen wieder zu korrigieren. Bei Zweifeln legen Sie die Briefe der Polizei und das Verfahren gegen Sie besser in die erfahrenen Hände eines Rechtsanwalts.

Briefe von der Polizei sind kaum angenehme Post, aber für Sie besteht auch kein Grund, sofort nervös zu werden.

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